SPD: "Nach dem Atomgesetz werden die Abfallverursacher für die Kosten des Betriebs einschließlich der Stilllegung von Endlagern herangezogen. Die Abfälle aus der Schachtanlage Asse II stammen zum größten Teil von öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Forschungseinrichtungen. (…) Eine Kostentragung der Stilllegung durch die öffentliche Hand ist daher verursachergerecht."
.ausgestrahlt:
Wenn alles so klar ist, wie hier von der SPD behauptet, wozu dann der nachträglich eingefügte Satz: "Die Kosten für den Weiterbetrieb und die Stilllegung trägt der Bund."
Rein formal, wie die SPD uns glauben machen will, ist dies sicher nicht. Der Satz ist wichtig, weil damit entgegen der Behauptung der SPD das Verursacherprinzip für den Atommüll in der Asse eben nicht gilt. Zwar ist es richtig, dass ein Großteil des am stärksten strahlenden Mülls aus dem von Bund und Land Baden-Württemberg betriebenen Forschungszentrum Karlsruhe stammt (der Bund ist mit 90 Prozent Haupteigentümer). Das kann aber nicht darüber hinweg täuschen, dass dieser Atommüll ursprünglich, bevor er "zu Forschungszwecken" in der WAA Karlsruhe "wiederaufbereitet" wurde, aus den Atomkraftwerken Obrigheim (EnBW) und Gundremmingen (RWE/E.on) stammt. Nun müssen sich deren Betreiber nicht mehr an den Kosten beteiligen.
SPD: "Mit dem Betreiberwechsel wird gleichzeitig die Stilllegung der Anlage auf der Grundlage eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens festgeschrieben. Zukünftig wird die Schachtanlage Asse II wie ein Endlager behandelt und damit die Sicherheit für die Bürger besser gewährleistet. Wir erfüllen damit auch eine zentrale Forderung der Bürgerinitiativen vor Ort."
.ausgestrahlt:
Hier wird es unverschämt! Die zentrale Forderung der Asse-Kritiker wird gerade nicht erfüllt. Nur die Stilllegung, nicht aber der weitere Betrieb des Atommülllagers Asse II wird durch die Atomgesetznovelle unter Atomrecht gestellt. Der Weiterbetrieb ist extra ausgenommen. Diesen unter Atomgesetz zu stellen, war aber die zentrale Forderung der örtlichen Bürgerinitiativen, denn nur so hätte über ein dann vorgeschriebenes Planfeststellungsverfahren eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden. Jetzt kann weiter gemauschelt werden wie bisher.
Den Effekt der Gesetzesänderung beschreibt Peter Dickel von der AG Schacht Konrad so: "Vor Ort wird der Betreiber aus der Verantwortung entlassen, die Eignung des Standortes nachzuweisen, denn das Endlager existiert de jure ja schon. Die Beweislast wird quasi umgedreht: Jetzt müssen AnwohnerInnen und Betroffene nachweisen, dass es sicherer ist, das Endlager wieder aufzulösen (und den Atommüll herauszuholen), als den Müll einfach im Wasser liegen zu lassen. Atomrechtlich ist die Gesetzesänderung verheerend, weil die Ausnahme zur Regel wird." (Quelle: www-ag-schacht-konrad.de)
Die SPD gibt im gleichen Schreiben selbst zu: "Die Schachtanlage Asse II ist denkbar ungeeignet für die Endlagerung von atomaren Abfall."
.ausgestrahlt:
Dem können wir nur zustimmen. Es hat die SPD-Abgeordneten im Bundestag aber nicht davon abgehalten, die 10. Atomgesetznovelle dazu zu nutzen, das auf fragwürdiger Rechtsgrundlage geschaffene Atommülllager Asse II als "Endlager" zur legalisieren, obwohl die Stollen bereits nach nur 30 Jahren Betriebszeit voll Wasser laufen und einsturzgefährdet sind. Wie da eine Sicherheit für 100.000 oder mehr Jahre garantiert werden soll, weiß dann wohl nur die SPD.
Die Schreiben enden in der Regel im persönlichem Bekenntnis: "Ich bin aber auch davon überzeugt, dass es insgesamt kein sicheres Endlager geben wird und wir deshalb so schnell wie möglich aus der Atomenergie aussteigen müssen."
Wie das zum persönlichen Abstimmungsverhalten im Bundestag passt, mag jede/r selbst beurteilen.
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