Kaltreserve
+++ Am 31. August hat die Bundesnetzagentur gegen eine atomare Kaltreserve entschieden +++ zur .ausgestrahlt-Pressemitteilung +++
Mit der Änderung des Atomgesetzes hat die Bundesregierung unter anderem beschlossen, dass möglicherweise eines der acht abzuschaltenden Atomkraftwerke als Kaltreserve am Netz verbleibt. Damit soll der Befürchtung der Netzbetreiber Rechnung getragen werden, dass es an sehr kalten Wintertagen mit geringer Windeinspeisung zu einem Versorgungsengpass in Süddeutschland kommen könnte. Die Entscheidung für oder gegen eine atomare Kaltreserve trifft die Bundesnetzagentur. Sie muss ihre Entscheidung bis zum 1. September vorlegen. Eine atomare Kaltreserve bliebe anschließend bis maximal zum 31. März 2013 in Betrieb.
Wir sind gegen eine atomare Kaltreserve, denn...
- ... ein Versorgungsengpass in Süddeutschland entstünde erst bei einer bundesweiten Gesamtlast von über 80 Gigawatt. Das war in den vergangenen zehn Jahren an keinem einzigen Tag der Fall und im vergangenen Jahr wurde nur innerhalb von drei Stunden die Gesamtlast von über 78 Gigawatt überschritten. Sowohl die Bundesnetzagentur, die Deutsche Energie-Agentur und das Umweltbundesamt halten die bestehenden Kapazitäten daher für ausreichend.
- ... es liegen bisher kaum bzw. keine Erfahrungswerte für den Stand-By Betrieb von Atomkraftwerken vor. Das Sicherheitsrisiko dürfte aufgrund des erhöhten Materialverschleißes und zusätzlicher Fehlerquellen um ein vielfaches des Normalbetriebes betragen. Das für einen solchen Betrieb nun ausgerechnet die AKW in Frage kommen, die von der Bundesregierung während des Moratoriums als besonders unsicher eingestuft wurden, halten wir für unverantwortlich.
- ... der Betrieb eines AKW als Kaltreserve kostet jährlich 50 Millionen Euro (137.000 Euro pro Tag!). Diese Summe wäre in den Ausbau der erneuerbaren Energien oder in die Finanzierung einer nicht-atomaren Kaltreserve deutlich besser investiert.
Alternativen zu einer atomaren Kaltreserve sind ...
- ... die kurzfristige Reaktivierung von derzeit stillgelegten Kraftwerken. Dabei handelt es sich nach unterschiedlichen Berechnungen um mindestens ein Gigawatt zusätzlicher Leistung. Ferner könnten vorübergehend zusätzliche Stromkapazitäten von bis zu 20 GW durch die Aktivierung von Notstromsystemen in Industrie und Gewerbe geschaffen werden.
- ... eine temporäre Lastensenkung. Dazu würden gewerbliche Großverbraucher unter Vertrag genommen und bei einer drohenden Überlastung der Netze dafür bezahlt, ihren Stromverbrauch zu minimieren. Die WirtschaftsVereinigung Metalle hat bereits ihre Zustimmung zu einem solchen Plan signalisiert.
- ... die Umrüstung eines stillgelegten Atomkraftwerkes für den sogenannten Phasenschieberbetrieb. Dadurch könnte die zur Netzstabilität erforderliche Blindleistung erbracht werden, ohne die AKW selbst weiter zu betreiben.




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