Atompolitik Schwarz-Gelb
Nach drei Wochen Streit haben CDU, CSU und FDP einen Koalitionsvertrag vorgelegt, der in Sachen Atom alle wesentlichen Entscheidungen offen lässt. Zugleich ist die Debatte um die Sicherheit der Reaktoren neu entbrannt. Selbst der Beschluss, die Bauarbeiten im Salzstock Gorleben wieder aufzunehmen, steht auf äußerst wackeligen Füßen.
Trotz oder gerade wegen des Wahlsiegs von Schwarz-Gelb ist damit eine nahezu optimale Ausgangssituation für die Anti-AKW-Bewegung entstanden. Denn es ist möglich, dass in dieser Legislaturperiode mehr Atommeiler vom Netz gehen, als im rot-grünen Ausstiegs-Fahrplan vorgesehen. Entscheidend dafür wird die Stärke der Proteste sein.
Offiziell etwa soll die Frage, wie viele Reaktoren wann vom Netz gehen, anhand von Sicherheitskriterien diskutiert werden. Doch wie streng diese Kriterien sein werden, ist eine reine Machtfrage. Hier sind wir gefordert.
Intern überlegen Union und FDP bereits, einige AKWs zu „opfern“, um die atomskeptische Bevölkerungsmehrheit zu besänftigen. Mit Protesten lässt sich dieser Preis – also die Anzahl der Reaktoren, die die Regierung meint stilllegen zu müssen, um den politischen Flurschaden in Grenzen zu halten – hoch treiben.
Nutzen wir diese Chance!
Fragen und Antworten zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP
Haben CDU/CSU und FDP längere Laufzeiten für Atomkraftwerke beschlossen?
Jein. Im Koalitionsvertrag von Oktober 2009 erklären sich CDU, CSU und FDP erst einmal nur dazu „bereit, die Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke unter Einhaltung der strengen deutschen und internationalen Sicherheitsstandards zu verlängern“. Über die „Voraussetzungen einer Laufzeitverlängerung“ will die Bundesregierung „möglichst schnell“ mit den Betreibern der Atomkraftwerke – den vier Energiekonzernen EnBW, E.on, RWE und Vattenfall – eine „Vereinbarung“ treffen. Andererseits bestreitet niemand, dass bei dieser Vereinbarung am Ende längere AKW-Laufzeiten herauskommen sollen.
Wieso treten FDP und Union plötzlich nicht mehr so eindeutig und offen für Laufzeitverlängerungen ein?
Dafür gibt es viele Erklärungen. Etwa,
weil sie sich im Detail doch nicht so einig darüber sind;
weil sie bisher nur ideologisch argumentiert haben und sich nun mit den widerstreitenden Interessen anderer Unternehmen (Wettbewerber der großen Stromkonzerne, Erneuerbare-Energien-Branche, etc.) konfrontiert sehen;
um eine gute Ausgangsposition für die Verhandlungen mit den Stromkonzernen zu haben;
weil sie den Konflikt mit den zwei Dritteln der Bevölkerung scheuen, die den Atomausstieg befürworten;
weil sie glauben, Laufzeitverlängerungen auf diese Weise besser durchsetzen zu können. CDU-Umweltminister Norbert Röttgen etwa versucht öffentlich bisweilen den Eindruck zu erwecken, er wolle am Atomausstieg festhalten. Tatsächlich aber will er nach wie vor längere Laufzeiten für Atomkraftwerke ermöglichen.*
Worum soll es in der angekündigten „Vereinbarung“ mit den Atomkonzernen gehen?
Laut Koalitionsvertrag unter anderem um „Betriebszeiten der Kraftwerke, Sicherheitsniveau, Höhe und Zeitpunkt eines Vorteilsausgleichs, Mittelverwendung zur Erforschung vor allem von erneuerbaren Energien, insb. von Speichertechnologien“. Also zum einen darum,
welche Atomkraftwerke wie viele Jahre länger laufen dürfen und
welches Sicherheitsniveau sie dafür erreichen und nachweisen müssen.
Andererseits aber auch darum,
wie viel Geld die Stromkonzerne für diese Laufzeitverlängerung zahlen sollen,
wann und an wen sie dies zahlen sollen und
was mit diesem Geld finanziert werden soll.
Damit ist bereits klar, dass es keine neutrale Debatte um die Sicherheit der Reaktoren geben wird. Zu erwarten ist vielmehr ein Deal „Geld versus Sicherheit“ – laxe Sicherheitsanforderungen sind also käuflich.
Was bedeutet der Satz „Die Vereinbarung muss für alle Beteiligten Planungssicherheit gewährleisten.“?
Die Regierung akzeptiert die Planungssicherheits-Interessen der Stromkonzerne. Denen kommt es dabei auf mindestens drei Punkte an. Erstens sollen Laufzeitverlängerungen auch nach einem möglichen Regierungswechsel Bestand haben. Dies könnte ein Argument für die Konzerne sein, mit eventuellen Kompensationszahlungen in Vorleistung zu gehen. Zweitens wollen die Konzerne ihren Atomstrom auch bei weiterem Ausbau der Erneuerbaren Energien loswerden. Sie könnten also darauf drängen, die bisher geltende „Vorfahrt“ für Ökostrom oder den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschränken. Und drittens haben die Konzerne kein Interesse an dynamischen Sicherheitsstandards, die sich – wie es das Bundesverfassungsgericht einst gefordert hat – ständig erhöhen.
Die Planungssicherheit für Investitionen in Erneuerbare Energien ist mit dem Satz ausdrücklich nicht gemeint – „beteiligt“ an der Vereinbarung sollen ja neben der Bundesregierung nur die AKW-Betreiber sein.
Angeblich sollen nur „sichere“ Atomkraftwerke weiter laufen dürfen. Was bedeutet das?
Jahrzehntelang beharrten Union und FDP darauf, die Atomkraftwerke in Deutschland gehörten zu den „sichersten“ der Welt. Während der Koalitionsverhandlungen räumten sie nun endlich massive Sicherheitsmängel und -defizite ein. So sprach die FDP explizit von „unsicheren und störungsanfälligen Meilern“ (und meinte dabei insbesondere die fünf Reaktoren Biblis A und B, Brunsbüttel, Neckarwestheim 1 und Krümmel).* CSU-Umweltminister Markus Söder verlangte „sicherheitstechnische Nachrüstungen“ der Reaktoren auf den aktuellen „Stand von Wissenschaft und Technik“.* EnBW-Chef Hans-Peter Villis warnte daraufhin, ein Weiterbetrieb der alten Meiler rechne sich unter solchen Umständen gar nicht mehr.*1 *2 Die FAZ analysierte treffend: „Sicherheitsauflagen nach modernen Standards könnten dazu führen, dass möglicherweise bis 2013 mehr als die sieben Kraftwerke abgeschaltet werden müssten, wie es im rot-grünen Ausstiegsbeschluss aus dem Jahr 2000 vorgesehen war.“*
Welche Anlagen künftig in den Augen der Regierung noch als „sicher“ gelten, hängt von den konkreten Sicherheitskriterien ab. Diese müssen also möglichst streng formuliert werden. Klar ist:
Laut Bundesverfassungsgericht („Kalkar“-Urteil, 1978) muss ein Atomkraftwerk stets dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Nur Unfallszenarien jenseits der „Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens“ zählen laut Gericht zum „Restrisiko“, das die Bevölkerung in Kauf nehmen muss. Derzeit entspricht kein einziges der 17 Atomkraftwerke in Deutschland dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.*
Ein Absturz eines Passagierflugzeugs zählt seit dem 11. September 2001 nicht mehr zum „Restrisiko“. Keines der 17 Atomkraftwerke in Deutschland ist gegen einen solchen Absturz geschützt.*
Keines der 17 Atomkraftwerke in Deutschland erfüllt die Anforderungen des 2009 verabschiedeten (aber noch nicht verbindlichen) neuen Kerntechnischen Regelwerks (KTR).
Als Neubau bekäme heute keines der 17 Atomkraftwerke mehr eine Genehmigung.*
Konsequenterweise müssten also alle 17 Atomkraftwerke schnellstens abgeschaltet werden.
Welche Sicherheitskriterien haben Union und FDP bereits genannt?
In verschiedenen Entwürfen für den Koalitionsvertrag war die Rede von einer „ständigen intensiven staatlichen Überwachung“ in Form von „regelmäßig umfassenden Sicherheitsüberprüfungen“, von deren Ergebnis der Weiterbetrieb jedes einzelnen Reaktors abhängen solle. Die AKW müssten „strengsten internationalen Anforderungen“ genügen. Für „ältere Anlagen“ verlangten die Koalitionäre in ihrem Entwurf explizit einen „baulichen Schutz gegen Flugzeugabsturz vergleichbar dem der neuesten Anlagen“. Um die Sicherheitsforderungen gegen die Stromkonzerne durchzusetzen, sollten die „Eingriffsbefugnisse der atomrechtlichen Aufsichtsbehörden […] erweitert“ werden. Insbesondere sollten entschädigungsfrei „nachträgliche Auflagen zulässig“ sein, falls die Anlagen vom „neuesten Stand der Nachrüstungstechnik“ abwichen.* Die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) hatte zuvor sogar Sicherheitsstandards, „die sich nach dem Stand der Technik fortentwickeln“, gefordert* – zumindest ansatzweise das, was das Bundesverfassungsgericht seit mehr als 30 Jahren verlangt.
Union und FDP haben also konkrete Sicherheitsprobleme der Atomkraftwerke erkannt und als Reaktion darauf zum Teil sogar konkrete Sicherheitsanforderungen formuliert. In der Endfassung des Koalitionsvertrages ist von alldem jedoch nichts mehr zu lesen. Stattdessen ist jetzt nur noch allgemein von „deutschen und internationalen Sicherheitsstandards“ die Rede. Die Regierung wird jedoch in Erklärungsnot geraten, falls sie, etwa im Zuge der Verhandlungen über das „Energiekonzept“, auf die zunächst selbst benannten strengeren Sicherheitsanforderungen tatsächlich verzichten will.
Wer haftet bei Atomunfällen?
Ein Super-GAU in einem deutschen Atomkraftwerk verursacht Schäden in Höhe von 2.500 bis 5.500 Milliarden Euro. Das errechnete 1992 eine Prognos-Studie für das damals ebenfalls FDP-geführte Bundeswirtschaftsministerium. Inflationsbereinigt dürfte die tatsächliche Schadenssumme heute mindestens ein Viertel darüber liegen.
Eine Deckungsvorsorge (etwa über eine Haftpflichtversicherung) müssen die AKW-Betreiber indes nur über 2,5 Milliarden Euro nachweisen. Weitere 0,3 Milliarden Euro Schadensersatz garantieren die Vertragsstaaten des Pariser Atomhaftungsübereinkommens.
Formal haften in Deutschland die AKW-Betreiber (bzw. deren Mutterkonzerne) darüber hinaus unbegrenzt mit ihrem gesamten Konzernvermögen für die Folgen von Atomunfällen.* Im Vergleich zu einer möglichen Schadenshöhe von 2.500 bis 5.500 Milliarden Euro ist aber auch das nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein: Das Eigenkapital von RWE etwa beträgt um die 13 Milliarden Euro, das von E.on etwa 38 Milliarden Euro, das von EnBW gut 5 Milliarden Euro. Kommt es zu einem schweren Atomunfall, können also – abgesehen von allem Leid – nur 0,12 % bis 1,6 % der Schäden ersetzt werden.
Wer profitiert von längeren AKW-Laufzeiten?
In erster Linie die Stromkonzerne. Eine Studie der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) bezifferte die Zusatzgewinne von EnBW, E.on, RWE und Vattenfall pro Jahr Laufzeitverlängerung auf insgesamt etwa vier bis acht Milliarden Euro. Eine Verlängerung der Laufzeit aller Reaktoren um jeweils zehn Jahre würde den Stromkonzernen demnach Zusatzgewinne von 40 bis 80 Milliarden Euro einspielen.* Verschiedene Auflagen und Gesetzesänderungen könnten diese Gewinne allerdings empfindlich schmälern. Dazu zählen etwa aufwendige Nachrüstungen und Sicherheitschecks, eine Brennstoff-Steuer auf Uran, Sanierungsabgaben für die maroden Atommüllkippen Asse und Morsleben, eine Besteuerung der Entsorgungs-Rückstellungen der Konzerne sowie die Verpflichtung zu einer Deckungsvorsorge (Haftpflichtversicherung), die die tatsächlichen Schäden eines Super-GAUs abdeckt.
Die Stromkonzerne haben selbst angeboten, etwa die Hälfte ihrer Zusatzprofite abzugeben. Was meinen sie damit?
Sie meinen die Zusatzgewinne vor Steuern. Allerdings müssen sie etwa 40 Prozent davon sowieso als Steuer an den Staat abführen. Ihr vorgeblich großzügiges „Angebot“ schrumpft also auf etwa zehn Prozent der Zusatzgewinne zusammen.
„Gewinn“ wiederum ist bekanntlich die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Kostspielige Nachrüstungen, Reparaturen und Stillstände der maroden Atommeiler werden die Konzerne folglich gegenrechnen – für den Staat bliebe noch weniger übrig.
Selbst dieses Geld soll nach den Vorstellungen der Konzerne zu einem möglichst großen Teil in Form von Fördermitteln, Projektgeldern und staatlichen Zuschüssen wieder zu ihnen zurückfließen.* So schlug etwa RWE-Chef Großmann vor, mit dem Geld den Ausbau von Stromleitungen zu finanzieren. Er verschwieg dabei, dass die Konzerne schon heute zum bedarfsgerechten Ausbau und Unterhalt der Netze gesetzlich verpflichtet sind und sich die Kosten dafür bereits über die Stromdurchleitungsgebühren erstatten lassen.*
Wann würden die genannten Zusatzgewinne denn überhaupt anfallen?
Erst dann und nur dann, wenn Reaktoren über den für sie im „Atomkonsens“ vereinbarten Abschalttermin hinaus am Netz bleiben dürften. Die ersten Kandidaten für Zusatzgewinne wären also gerade die ältesten Reaktoren – die bekanntlich aus Sicherheitsgründen besonders schnell abgeschaltet gehören.
Für den Fall, dass die Politik auf kostspieligen Sicherheitsnachrüstungen bestünde, würden diese erst einmal die rechnerischen Zusatzgewinne der ersten Jahre auffressen. AnalystInnen der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) schätzen, dass der Staat in dieser Legislaturperiode maximal 300 Millionen Euro jährlich abschöpfen könnte. Sonderlich viel Geld, ob nun für Erneuerbare Energien oder anderes, gäbe es also nicht zu verteilen.
Was hat es mit dem von der Bundesregierung angekündigten „Energiekonzept“ auf sich?
Die Idee eines „Energiekonzepts“ kam während der Koalitionsverhandlungen auf, nachdem sich Union und FDP sowie die Wirtschafts- und UmweltpolitikerInnen beider Parteien tagelang nicht über ihre künftige Atompolitik einigen konnten. Das „Energiekonzept“ erlaubte ihnen, konkrete Entscheidungen zunächst zu vermeiden – mindestens bis nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen.
Ausarbeiten soll das Konzept eine Arbeitsgruppe unter gemeinsamer Federführung von Wirtschafts- und Umweltministerium. Diese will sich unter anderem mit der Energiewirtschaft beraten. Ein Zwischenbericht soll im Juni 2010 vorliegen, die wichtigsten Fragen bis Oktober 2010 geklärt sein.
Welche Fragen das Energiekonzept genau beantworten soll, ist noch offen. Nach Aussage des Umweltministeriums werden die Sicherheitsanforderungen für Atomkraftwerke aber ebenso dazugehören wie die Frage, ob und welche Reaktoren länger als im „Atomkonsens“ von 2000 vereinbart am Netz bleiben dürfen. Das Wirtschaftsministerium will die Laufzeit-Frage bereits im Sommer 2010 beantwortet wissen.
Angeblich soll das „Energiekonzept“ Szenarien der künftigen Energieversorgung in Deutschland entwerfen. Es könnte somit auch dazu dienen, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu bremsen, zu begrenzen und eine Rechtfertigung für den weiteren Betrieb von Atom- und Kohlekraftwerken zu liefern – Planwirtschaft ganz im Sinne der Stromkonzerne.
Wann ist mit einem neuen Atomgesetz zu rechnen?
Sicherlich nicht vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 9. Mai 2010 und wahrscheinlich erst, wenn das „Energiekonzept“ steht. Denkbar ist jedoch auch eine schnellere Gesetzesänderung. Denn bis zu einer Neufassung gilt weiterhin das aktuelle Atomgesetz und damit der „Atomkonsens“ von 2000.
Einige Uralt-Reaktoren haben schon bald die ihnen im „Atomkonsens“ zugestandenen Reststrommengen aufgebraucht. Müssen sie jetzt vom Netz?
Theoretisch ja. Praktisch lässt das rot-grüne Atomgesetz den Stromkonzernen aber eine Menge Schlupflöcher. Erstens können sie ihre Reaktoren im „Streckbetrieb“ fahren oder gleich monatelang stillstehen lassen, bis eine neue gesetzliche Regelung gilt. Mit diesem Trick haben die Reaktorbetreiber ihre Uralt-Reaktoren schon über die Bundestagswahl gerettet.
Zweitens erlaubt der „Atomkonsens“ und das rot-grüne Atomgesetz unter bestimmten Bedingungen, Stromkontingente von einem auf einen anderen Reaktor zu übertragen. Von neueren auf ältere Anlagen ist dies allerdings nur mit Zustimmung von Bundeswirtschaftsministerium, Bundesumweltministerium und Bundeskanzleramt zulässig. Das Umweltministerium hat derlei Anträge in den letzten Jahren stets abgelehnt. Denn klar ist: Die ältesten Reaktoren sind aus konzeptionellen, baulichen und materialtechnischen Gründen zugleich die unsichersten. Einige JuristInnen zweifeln aus diesem Grunde sogar, ob eine Übertragung von Stromkontingenten „von neu auf alt“ rechtlich überhaupt zulässig wäre.
Auch Schwarz-Gelb hat betont, dass die Sicherheit der Reaktoren erste Priorität habe. Andererseits haben Union und FDP die Reaktorbetreiber bereits mehr oder weniger unverblümt aufgefordert, neue Übertragungs-Anträge für die von der Abschaltung bedrohten Uralt-Meiler Biblis A und Neckarwestheim 1 zu stellen. Längere Laufzeiten gerade für diese Reaktoren würden den Grundsatz „Sicherheit geht vor“, den die Koalition angeblich befolgen will, mit Füßen treten. Ziel der Anti-Atom-Bewegung ist daher, Laufzeit-Übertragungen „von neu auf alt“ zu verhindern.
Der Salzstock Gorleben soll weiter erkundet werden. Ist das Atommüll-Problem damit endlich gelöst?
Nein. Der Salzstock in Gorleben ist als Endlager geologisch ungeeignet. Darauf haben viele namhafte WissenschaftlerInnen schon vor 30 Jahren hingewiesen. Selbst die staatlichen EndlagerexpertInnen rechneten 1983 vor, die radioaktiven Stoffe könnten bereits nach „600 beziehungsweise 1.100 Jahren“ ins Grundwasser gelangen. Mit ihrem Festhalten an Gorleben riskieren Union und FDP einen weiteren Atommüll-Skandal wie in der Asse – nur diesmal mit Atommüll, der um ein Vielfaches gefährlicher als der in der Asse eingelagerte ist.
Gehen die Arbeiten in Gorleben jetzt „unverzüglich“ weiter?
Nein. Die Ankündigung, „das Moratorium zur Erkundung des Salzstockes Gorleben unverzüglich auf[zu]heben“, ist lediglich eine politische Absichtserklärung. Einer sofortigen Wiederaufnahme der seit Oktober 2000 ruhenden Untertagebauarbeiten in Gorleben stehen mehrere rechtliche Hürden entgegen:
Der weitere Ausbau der Stollen und Schächte ist nur auf Grundlage eines neuen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans möglich. Der bisherige Plan, der Ende September 2010 ausläuft, datiert von 1983. Viele Grundannahmen und Planungen von damals sind inzwischen völlig überholt, etwa die zur Größe des Endlagers und zu Art und Menge der dort einzulagernden Atomabfälle. Schreibt die Regierung den alten Betriebsplan lediglich weiter fort, riskiert sie eine gerichtliche Niederlage - die Bürgerinitiative (BI) Lüchow-Dannenberg hat bereits Klagen angekündigt. Ein komplett neuer Rahmenbetriebsplan müsste dagegen nach heutigem Bergrecht öffentlich erörtert werden, einschließlich Einspruchs- und Klagemöglichkeiten.*
Ob der weitere Ausbau der Stollen und Schächte in Gorleben tatsächlich weiterhin nur nach Bergrecht erfolgen kann, ist heftig umstritten. Immerhin hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingeräumt, dass unter dem Deckmantel der „Erkundung“ de facto bereits der Bau eines Endlagers begonnen hat. So sind etwa die Schächte doppelt so breit wie für ein reines Erkundungsbergwerk nötig.* Der Bau eines Endlagers aber setzt ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren voraus, bei dem auch die Fragen zur radiologischen Sicherheit und zum Strahlenschutz auf den Tisch kommen müssen.
Die geplante „Erkundung“ des Salzstocks ist bis Ende 2015 nicht zu Ende zu bringen. Dann aber laufen rund 115 Verträge mit GrundstücksbesitzerInnen aus, die vor Jahrzehnten ihre Salzrechte für den Bau des „Erkundungsbergwerkes“ verpachtet haben. Stimmen diese einer Verlängerung der Arbeiten nicht zu, müsste die Bundesregierung sie enteignen.*
Die Einlagerung radioaktiver Abfälle im Salz setzt ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren voraus. Spätestens vor Gericht könnte es sich dann rächen, dass es niemals einen objektiven Vergleich verschiedener Endlager-Standorte gegeben hat – und dass die Regierung, die allein auf Gorleben setzte, sogar vor der Manipulation kritischer Gutachten nicht zurückschreckte.*
Schließlich ist, nach 30 Jahren Auseinandersetzung um das geplante „Atomklo“, der Widerstand im Wendland ungebrochen. Eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten in Gorleben wird keinesfalls reibungslos über die Bühne gehen.
Was hat es mit der für Gorleben vorgesehenen „International Peer Review Group“ auf sich?
Um der wachsenden Kritik an der Eignung des Gorlebener Salzstocks als Atommüllendlager zu begegnen, soll laut Koalitionsvertrag eine „International Peer Review Group begleitend prüf[en], ob Gorleben den neuesten internationalen Standards genügt“. Welche ExpertInnen dazu befragt werden, wird selbstverständlich die Bundesregierung bestimmen.
Einen systematischen Vergleich verschiedener Standorte soll es nach dem Willen von Union und FDP allerdings nicht geben. Die „International Peer Review Group“ kann und soll also gar nicht beurteilen, ob Gorleben der bestmögliche Standort für ein Atommüllendlager ist. Und weil die Bundesregierung die weitere „Erkundung“ des Salzstocks nur auf Basis des Bergrechts durchführen will, werden radiologische Fragen auch für die hinzugezogenen ExpertInnen wohl erst einmal keine Rolle spielen.
Das rot-grüne Atomgesetz von 2002 verbietet den Neubau von Atomkraftwerken. Bleibt es dabei?
Ja. Dieses Zugeständnis an die Atomkraft-KritikerInnen ist freilich ohne praktische Relevanz. Denn in Deutschland hat seit fast 30 Jahren niemand mehr versucht, ein neues AKW zu bauen – viel zu teuer. Eben deswegen drängen die Stromkonzerne ja so sehr darauf, ihre alten, längst abgeschriebenen Reaktoren immer länger betreiben zu dürfen. Im Übrigen könnte das Neubauverbot durch eine einfache Atomgesetzänderung jederzeit aufgehoben werden.
Was ist mit Atomtechnik-Exporten?
Zur Förderung der heimischen Atomindustrie, v. a. Siemens, will die schwarz-gelbe Bundesregierung künftig wieder Atomtechnik-Exporte in Schwellen- und Entwicklungsländer mit staatlichen Bürgschaften („Hermes-Kredite“) fördern – die einst etwa auch das iranische Atomprogramm mit ermöglichten. Rot-Grün hatte „Nukleartechnologien zum Neubau beziehungsweise zur Umrüstung von Atomanlagen“ im Jahr 2001 explizit von der Exportförderung ausgeschlossen.*1 *2
Gibt es auch positive Beschlüsse der schwarz-gelben Koalition zum Thema Atom?
Ja, zum Beispiel: „Die Energieversorger sind an den Kosten der Schließung der Asse II zu beteiligen.“ .ausgestrahlt hatte Anfang 2009 enthüllt, dass EnBW, E.on, RWE und Vattenfall für drei Viertel der Radioaktivität in der von Einsturz und Wassereinbruch bedrohten Atommüllkippe Asse II verantwortlich sind. Trotz mehreren Tausend Protest-E-Mails schrieb der Bundestag damals mit den Stimmen von CDU, CSU, SPD und FDP im Atomgesetz fest, dass die auf bis zu 4 Milliarden Euro geschätzten Sanierungskosten der Asse allein von Staat zu tragen sind.
In ihrem Koalitionsvertrag übernehmen Union und FDP nun die Forderung von AtomkraftgegnerInnen. Vorsicht ist dennoch angebracht: Die Beteiligung der Konzerne an den Sanierungskosten der Asse darf nicht durch längere AKW-Laufzeiten und noch mehr Atommüll erkauft werden!*





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