Die rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Schröder wollte den Atomausstieg im Konsens mit den Energiekonzernen regeln. Ergebnis war der "Atomkonsens"-Vertrag, den die Bevollmächtigten von EnBW, E.on, RWE und Vattenfall im Juni 2000 unterschrieben haben.
Jedes AKW bekam darin, abhängig von seinem Alter, eine bestimmte Reststrommenge zugeschrieben, die es noch produzieren durfte. Ist dieses Kontingent aufgebraucht, muss der Reaktor stillgelegt werden. Die aktuellen Reststrommengen der einzelnen Reaktoren listet diese Tabelle auf.
Der Bundestag setzte den "Konsens" im Atomgesetz von 2002 detailgetreu um. Seither sind zwei von 19 Reaktoren - Stade und Obrigheim, also die beiden ältesten, kleinsten und unrentabelsten AKW - vom Netz gegangen. Weitere alte Reaktoren ließen die Stromkonzerne in den vergangenen Jahren monatelang stillstehen oder nur mit halber Kraft laufen, um sie über die Bundestagswahl 2009 zu retten. Das Kalkül dahinter: Eine schwarz-gelbe Bundesregierung werde den Atomausstieg kippen.
Für heftige Auseinandersetzungen sorgten in der Vergangenheit Versuche der Stromkonzerne, Reststrommengen von einem auf einen anderen Reaktor zu übertragen, um dessen Abschaltung zu verhindern. Die Regelungen im "Atomkonsens" und im Atomgesetz dazu lauten:
- Reststrommengen dürfen von älteren auf neuere Anlagen übertragen werden.
- Von neueren auf ältere Anlagen dürfen Reststrommengen nur mit Zustimmung von Bundesumweltministerium, Bundeswirtschaftsministerium und Bundeskanzleramt übertragen werden. (Alle derartigen Anträge der Atomkonzerne sind daran bisher gescheitert.)
- Die dem AKW Mülheim-Kärlich (eine Bauruine, die wegen eklatanter Sicherheitsmängel nie richtig in Betrieb ging) zugestandenen Reststrommengen dürfen nur auf bestimmte, in einer Fußnote benannte Reaktoren verteilt werden.
- Wird ein AKW freiwillig stillgelegt, dürfen seine Reststrommengen frei auf jedes andere AKW übertragen werden.
Welche Schlupflöcher diese Regelungen bieten, den Atomausstieg faktisch zu unterlaufen und selbst Uralt-Reaktoren weiterhin in Betrieb zu lassen, und wie der Atomausstieg beschleunigt werden könnte, erläutert Atomrechtsexperte Prof. Dr. jur. Gerhard Roller von der FH Bingen in diesem Interview.
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