01.02.2012: 

„Schnarchtest“ statt Stresstest

Obwohl die neun laufenden AKW in Deutschland große Sicherheitsmängel haben, gab es bisher keine Nachrüstungen. Konsequenzen aus Fukushima: Keine

Nach dem Super-GAU im Hochtechnologieland Japan gab sich die Bundeskanzlerin geläutert. Man müsse das sogenannte Restrisiko der Atomkraft neu bewerten, verkündete die Physikerin. Kurz darauf folgte der Bundestag mit großer Mehrheit ihrem Vorschlag und gab grünes Licht für den jahrelangen Weiterbetrieb von neun Reaktoren.

Unter den Tisch fiel dabei, dass auch diese Meiler alles andere als sicher sind. Seit Jahrzehnten entsprechen sie nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik, den das Atomgesetz eigentlich fordert. In jedem von ihnen kann es jeden Tag zum Super-GAU kommen. Dass diese Gefahr keine rein hypothetische ist, hat Fukushima erneut bewiesen.

Die Reaktorsicherheitskommission, die die deutschen AKW mit Blick auf die Ereignisse in Fukushima einem sogenannten „Stresstest“ unterzog (den Kritiker als „Schnarchtest“ verspotteten, weil er so lax war), zeigte bei allen Reaktoren gefährliche Schwachstellen auf. So könnte bei den meisten Anlagen schon ein Hochwasser beziehungsweise eine Überschwemmung des Kraftwerksgeländes einen schweren Unfall auslösen. Bei der Notstromversorgung, die bei einem Stromausfall im AKW die Kühlung des Reaktorkerns und des Lagerbeckens für Brennelemente sicherstellen soll, sah die Kommission gar Handlungsbedarf bei allen Reaktoren. Die Erdbebensicherheit der Meiler müsse irgendwann noch untersucht werden, merkte sie an. Und dass nach wie vor kein einziger Reaktor gegen den Absturz eines großen Passagierflugzeugs geschützt ist, rief sie ebenfalls in Erinnerung.

Auch die Reaktorexperten im Bundesumweltministerium machten sich nach dem japanischen Super-GAU an die Arbeit und stellten binnen Tagen eine sechsseitige Liste von ihrer Meinung nach „unverzüglich“ umzusetzenden Maßnahmen für die AKW zusammen. Passiert ist nichts. Die Gesellschaft für Reaktorsicherheit berät bis heute über sicherheitstechnische Konsequenzen aus der Atomkatastrophe in Japan.  Zu Nachrüstungen jedoch kam es seit Fukushima noch in keinem einzigen deutschen Reaktor. Das ist ein Skandal.

Das neue Kerntechnische Regelwerk (KTR), das angeblich noch dieses Jahr in Kraft treten soll, droht ebenfalls ein Papiertiger zu bleiben. Denn eine Pflicht für die AKW-Betreiber, ihre Reaktoren auf den im KTR beschriebenen Stand von Wissenschaft und Technik nachzurüsten, soll es erst einmal nicht geben. Selbst eine Überprüfung der Meiler anhand des KTR, die offenlegen würde, in welchen Punkten diese überall Sicherheitsdefizite aufweisen, wird voraussichtlich kein Muss. Und ob die Nachrüstliste, über die eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern derzeit noch verhandelt, substanzielle Sicherheitsverbesserungen binnen kurzer Fristen einfordern wird, ist offen.

Anordnen könnten und müssten alle Nachrüstungen und Überprüfungen die Atomaufsichtsbehörden der Länder, gegebenenfalls auf Weisung aus Berlin. Ohne Druck von außen, sprich von Seiten der Anti-Atom-Bewegung, dürfte deren Interesse, sich mit den Stromkonzernen anzulegen, jedoch eher gering sein, zumal die AKW-Betreiber mit Schadensersatzklagen drohen könnten. 

Das im Sommer 2011 verabschiedete Atomgesetz schreibt für jeden Reaktor ein festes Datum vor, an dem er spätestens vom Netz muss, unabhängig davon, wie viel Strom er zuvor produziert hat. Nachrüstungen kommen die Stromkonzerne damit doppelt teuer. Erstens kosten die Baumaßnahmen Geld, unter Umständen sogar hohe Millionenbeträge. Und zweitens verringert jeder Stillstand des Reaktors nun dessen Atomstromproduktion und damit die Gewinne, die er einfahren kann. Das bedeutet: Harte Sicherheitsauflagen können die Wirtschaftlichkeit des Reaktors insgesamt kippen – es wäre dann billiger, ihn sofort stillzulegen.

Besonders schnell könnte dieser Fall eintreten, wenn aufgrund einer Sicherheitsauflage eine Nachrüstung des Meilers erforderlich ist, die so umfangreich ist, dass sie nach dem Atomgesetz eine „wesentliche Änderung“ der Atomanlage darstellt. In diesem Fall müsste dann die gesamte Anlage auf den im Kerntechnischen Regelwerk beschriebenen Sicherheitsstandard gebracht werden. Das dürfte ihr sicheres Aus bedeuten. Und das wiederum wäre die beste Risikovorsorge.

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