05.02.2011: Interview

„Der Atomaufsicht auf die Finger gucken“

Cornelia Ziehm, Juristin, über Reaktorsicherheit in Zeiten knapper Kassen und die Möglichkeiten der Länder, AKW trotz Laufzeitverlängerung vom Netz zu zwingen.

Die Bundesregierung hat die Laufzeiten verlängert. Kann jetzt jedes AKW einfach länger laufen?

Cornelia Ziehm: Vom Gesetz her grundsätzlich ja. Aber das Verfassungsgericht wird die Laufzeitverlängerung noch prüfen. Das Atomgesetz verlangt zudem die bestmögliche Vorsorge, um Schäden von Umwelt und Anwohnern fernzuhalten. Da kann man bei einigen Reaktoren zweifeln.

Für die Sicherheit der AKW sind die Länder zuständig. Was bedeutet das?

Es kommt jetzt darauf an, welche Nachrüstungsanforderungen sie stellen. Manche gehen da sehr seltsam heran. Beispiel Neckarwestheim I: Von EnBW 2007 selbst beantragte umfangreiche Sicherheitsnachrüstungen wurden bislang nicht umgesetzt. Die schwarz-gelbe Landesregierung stört sich daran jedoch nicht. Das ist mit den Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes nicht vereinbar.

Eine Landesregierung, die es ernst meint mit Ausstieg – was müsste die tun?

Kein AKW ist gegen den gezielten Absturz großer Passagiermaschinen geschützt. Da muss auf jeden Fall nachgebessert werden. Andernfalls dürfen die Meiler eigentlich nicht weiterbetrieben werden. Anderes hängt immer von den einzelnen AKW ab: In Brunsbüttel ist beispielsweise das Notstromsystem veraltetet, bei Biblis A fehlt eine externe Notstandswarte, usw. Die AKW werden immer älter, das Material ermüdet. Darauf muss man reagieren. Das wird aber nicht bei jedem AKW technisch möglich sein. Daraus müssen Konsequenzen gezogen werden.

Geht es darum, den Weiterbetrieb ökonomisch unattraktiv zu machen?

Es geht darum, dass es nicht zu einem schweren Unfall kommt. Dass Sicherheitsanforderungen auch ökonomische Auswirkungen haben, ist eine andere Sache. Sicherheit muss aber stets an erster Stelle stehen.

Die Regierung hat den Aufwand für Nachrüstungen aber begrenzt, auf 500 Millionen Euro pro Reaktor.

Das deutet darauf hin, dass der Sicherheitsstandard nicht erhöht werden soll, wie es eigentlich der Fall sein müsste. Das Bundesumweltministerium selbst geht bei einer Laufzeitverlängerung von 12 Jahren ja von einem Nachrüstbedarf pro AKW von im Schnitt 1,2 Milliarden Euro aus.

Ist eine Landesatomaufsicht bei ihren Nachrüstungsforderungen denn an die 500-Millionen-Euro-Grenze gebunden?

Gesetzlich zwingend ist die nicht. Aber wir leben in Zeiten knapper Kassen. Und wenn diese Grenze überschritten werden sollte, dann vermindern sich die Beiträge der AKW-Betreiber an den sogenannten Förderfonds für erneuerbare Energien. Es ist wirklichkeitsfremd, anzunehmen, dass eine Atomaufsicht vor diesem Hintergrund die 500-Millionen-Grenze nicht im Kopf hat, wenn es darum geht, welche Nachrüstungsanforderungen wann mit welchem Nachdruck durchgesetzt werden.

Ist den Konzernen wegen dieser Regel nicht egal, was die Nachrüstung kostet?

Ganz sicher nicht. Sie wollen die Nachrüstkosten insgesamt möglichst niedrig halten. Sonst hätten sie nicht massiv gedrängt, Rechtsprechung rückgängig zu machen, die AKW-AnwohnerInnen zugestanden hat, auch Schutzmaßnahmen gegen Terrorangriffe einklagen zu können.

Wie viel Zeit haben die Konzerne für die Umsetzung von Auflagen?

Bund und Länder haben wichtige Sicherheitsmaßnahmen als mittel- bis längerfristigen Bedarf eingeordnet. Das heißt praktisch, da wird erst einmal gar nichts passieren.

Könnte eine Atomaufsicht denn verlangen, dass auch aufwändige Maßnahmen sofort umgesetzt werden?

Ja, wenn das für die Sicherheit des AKW erforderlich ist – meiner Auffassung nach müsste sie es sogar tun. .

Eine strenge Landesatomaufsicht kann aber aus Berlin mit Weisungen zurückgepfiffen werden.

Im Prinzip ja. Aber es kommt auch darauf an, wie stark die Öffentlichkeit der Atomaufsicht auf die Finger kuckt. Je größer der öffentliche Druck, desto schwerer ist es, solche Weisungen durchzusetzen. Deswegen ist es ganz wichtig, dass die Sicherheitsmängel der AKW offengelegt werden.

Die schleswig-holsteinische Landesregierung gilt nicht als Fan von Krümmel und Brunsbüttel. Welche Möglichkeiten hat sie, deren Wiederinbetriebnahme zu verhindern?

Eine Vorschrift im Atomgesetz verweist auf das Bundesimmissionsschutzgesetz. Dort steht, dass eine Genehmigung erlischt, wenn eine Anlage mehr als drei Jahre nicht betrieben wird. Brunsbüttel liegt seit über dreieinhalb Jahren still. Krümmel war zwischendurch mal zwei Wochen in Betrieb. Dort stellt sich aber die Frage nach der Zuverlässigkeit des Betreibers. 

Vattenfall könnte die Leitung der AKW an E.on abgeben.

E.on hat im AKW Grafenrheinfeld einen Riss im Material nah am Reaktorkern zunächst nicht gemeldet. Auch bei diesem Betreiber könnte man die Zuverlässigkeitsfrage stellen.

In Baden-Württemberg wird die Landesregierung Eigentümerin von EnBW … 

Sie kann damit Einfluss auf die Unternehmenspolitik und den Betrieb der AKW nehmen.

Das Aktienrecht stellt aber das Wohl des Unternehmens an erste Stelle.

EnBW ist sehr gut beraten, ihr Augenmerk auf die erneuerbaren Energien zu richten. Da liegt die Zukunft – nicht bei alten, unsicheren Meilern.

Interview: Armin Simon (erschienen im .ausgestrahlt-Rundbrief 11)

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Cornelia Ziehm, Juristin, ist Leiterin Klimaschutz & Energiewende bei der Deutschen Umwelthilfe

 

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