Aktion anmelden
Die meisten Aktionen, Demonstrationen, Menschenketten und Mahnwachen stehen als öffentliche Versammlungen unter dem Schutz des Grundgesetzes. So eine Versammlung muss nicht genehmigt werden. Du musst sie nur bei der Versammlungsbehörde anmelden. Gewöhnlich ist dies das Ordnungsamt oder die Polizei der betroffenenen Stadt. Die Anmeldung kann per Post, per Fax, telefonisch oder persönlich erfolgen. Du kannst dazu dieses Muster verwenden. Allerdings kann die Ordnungsbehörde anschließend Auflagen verhängen. Diese Auflagen dürfen das Versammlungsrecht aber nicht einschränken.
Laut Versammlungsrecht müssen Versammlungen spätestens 48 Stunden vorher angemeldet werden. Das klappt eventuell nicht, wenn aufgrund der aktuellen Ereignisse in Fukushima wir kurzfristig noch innerhalb der Woche eine Aktion organisieren. Das ist aber kein Hindernis. Wenn Du die Frist nicht einhalten, kannst, handelt es sich um eine Eilversammlung. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass der mit der Versammlung verfolgte Zweck bei Einhaltung der versammlungsgesetzlich vorgegebenen 48-Stunden-Frist nicht erreicht werden könnte. Bei diesen Versammlungen bzw. Demonstrationen bleibt die Anmeldepflicht grundsätzlich bestehen und es wird lediglich die gesetzliche Frist verkürzt.
Es handelt sich dabei nicht um Spontanversammlungen: Diese entstehen tatsächlich ohne Absprache.
Jede Versammlung benötigt eine Versammlungsleiterin oder Versammlungsleiter. Als Versammlungsleiter bestimmt Du denn Ablauf (Beginn, Unterbrechungen und Ende) der Veranstaltung und bist Ansprechpartner für die Polizeikräfte vor Ort. Wird die Versammlung größer, empfehlen wir Euch, ein Team von mindestens drei Leuten zu sein:
- Die Versammlungsleiterin hält den Kontakt zur Polizei.
- Eine Person kümmert sich darum, dass die TeilnehmerInnen Bescheid wissen, was passiert. Sie kann die Veranstaltung auch per Lautsprecher moderieren.
- Eine weitere Person steht für Fragen der JournalistInnen zur Verfügung.



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