22.01.2010: 

Reststrommengen des AKW Stade können Biblis A nicht retten

Gravierende Sicherheitsdefizite des AKW Biblis A verbieten laut einer Anlage zum Atomkonsens-Vertrag jede Übertragung weiterer Strommengen auf den Uralt-Reaktor.

Reststrommengen des stillgelegten AKW Stade sollen Medienberichten zufolge die Abschaltung des AKW Biblis A verhindern. Darauf haben sich Vertreter der Bundesregierung und der Atomkonzerne am 21. Januar bei einem Treffen im Kanzleramt verständigt. Doch anders als Bundesregierung und Konzerne glauben machen, können die Reststrommengen aus Stade gar nicht ohne Weiteres auf das AKW Biblis A übertragen werden. Das geht aus Anlage 2 zum Atomkonsens-Vertrag vom 14. Juni 2000 hervor. Grund sind die Sicherheitsdefizite von Biblis A, dem ältesten noch laufenden Reaktor.

Die waren schon 1991 so gravierend, dass die damalige hessische CDU(!)-Landesregierung mehr als 49 Auflagen zur sicherheitstechnischen Nachrüstung von Biblis A erließ. Unter anderem verlangte sie den Bau einer unabhängigen Notstandswarte, von der aus das AKW auch bei einem Brand oder Unfall noch gesteuert und heruntergefahren werden kann. RWE zögerte die Umsetzung der Auflagen jahrelang hinaus.

Im Zuge des „Atomkonsens“ erklärte sich die rot-grüne Bundesregierung Mitte 2000 dann zu Abstrichen bereit. In einer Erklärung, die Bestandteil des „Atomkonsens“-Vertrages ist (Seite 14), kündigt das Bundesumweltministerium an, für Biblis A nur noch ein abgespecktes Nachrüstungsprogramm zu verlangen, „das (…) in einem angemessenen Verhältnis zur Restnutzung steht“. Dies geschehe „unter der Vorausetzung einer Erklärung des Betreibers, auf eine Übertragung von Energiemengen auf Biblis A zu verzichten“. RWE stimmte dem mit seiner Unterschrift unter den Vertrag zu. Das „angepasste“ Nachrüstungsprogramm für Biblis A umfasste nur noch 20 Punkte. Biblis ist das einzige AKW in Deutschland, das bis heute nicht über eine unabhängige Notstandswarte verfügt.

Der „Atomkonsens“ gestand Biblis A ab 1. Januar 2000 noch eine etwa sechsjährige Stromproduktion zu. Wegen monatelanger Stillstände und gedrosselten Betriebs waren davon Anfang 2010 noch etwa fünf Monate übrig – viel zu wenig, um auf ein neues schwarz-gelbes Atomgesetz zu warten. Die Reststrommengen aus Stade, so die Überlegung, könnten Biblis A ohne großes Aufheben noch ein paar Monate Aufschub verschaffen. Hintergrund ist eine Regelung im rot-grünen Atomgesetz. Demnach ist die Übertragung von Reststrommengen stillgelegter Reaktoren auf andere AKW ohne Zustimmung der Bundesregierung möglich.

Der jetzt bekannt gewordene Anhang zum „Atomkonsens“-Vertrag macht allerdings klar, dass dies für Biblis A nicht gilt: Wegen eklatanter Sicherheitsdefizite ist jede Übertragung weiterer Stromproduktionsrechte auf diesen Reaktor unzulässig. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) muss jede Verlängerung der Laufzeit von Biblis unterbinden und den gefährlichen Uralt-Reaktor sofort stilllegen.

Atomrisiko verlängern? Sag Nein!


 

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