Spendenbescheinigung für das Finanzamt

Deine Spende an .ausgestrahlt ist in der Steuererklärung als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig, denn .ausgestrahlt ist vom Finanzamt Hamburg als gemeinnützig anerkannt. Hier gibt es den Nachweis für die anerkannte Gemeinnützigkeit. Für Spenden bis 200 Euro reicht dem Finanzamt oft eine Auflistung der Spende, besser als Nachweis der Kontoauszug (eventuell zusammen mit dem Überweisungsbeleg) oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking. Das Finanzamt kann zusätzlich einen Nachweis über die Gemeinnützigkeit verlangen. Auf von uns erstellten Spenden-Überweisungsformularen ist ein solcher Nachweis enthalten. Alternativ kannst Du hier klicken und diesen "Vereinfachten Zuwendungsnachweis" ausdrucken und der Steuererklärung beifügen.

Sicherheitshalber erstellen wir dennoch für alle, die im Jahr insgesamt 50 Euro oder mehr gespendet haben, in den ersten Wochen des Folgejahres (bis Ende Februar) eine Bescheinigung über die Spenden des abgelaufenen Jahres und schicken diese zu. Auf Wunsch können wir auch sofort eine Spendenbescheinigung ausstellen. Um Kosten und Aufwand zu sparen, bitten wir Dich jedoch, auf die Jahresbescheinigung zu warten.

Dazu speichern wir Adressen und andere Daten. Mehr zum Datenschutz bei .ausgestrahlt steht hier.

Falls Du eine schriftliche Bescheinigung brauchst, obwohl Du weniger als 200 Euro im Jahr gespendet hast, kannst Du uns das hier mitteilen.

Was heißt denn "steuerlich abzugsfähig"?

Da .ausgestrahlt als gemeinnütziger Verein anerkannt ist, zahlt der Staat einen prozentualen Anteil Deiner Spende an Dich zurück. Dazu musst Du Deine Spende in Deiner Einkommenssteuererklärung angeben und nachweisen.

Die Gesamt-Spendensumme reduziert dann das zu versteuernde Einkommen, quasi das Bruttogehalt. Und von diesem Einkommen berechnet das Finanzamt die tatsächliche Steuer. Wie hoch Deine Steuerersparnis ist, hängt von Deinem (Grenz)Steuersatz ab.