Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV zur Vorlage beim Finanzamt

.ausgestrahlt e.V., Marienthaler Straße 35 (Hinterhaus), 20535 Hamburg, ist nach dem jüngsten uns zugegangenen Bescheid des Finanzamtes Hamburg-Nord, St.-Nr. 17 / 421 / 13171, vom 16. Dezember 2010 wegen Förderung des Umweltschutzes vorläufig als steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Spenden an .ausgestrahlt sind gemäß § 10 b Abs. 1 EStG steuerlich abzugsfähig. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Umweltschutzes verwendet wird.