Neue Klage gegen Gorleben

31.01.2014 | Redaktion

Die juristische Auseinandersetzung um den Endlagerstandort Gorleben geht in eine neue Runde. Greenpeace und der niedersächsische Forstbesitzer Graf von Bernstorff haben letzten Donnerstag beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen eine sogenannte Veränderungssperre eingelegt, die seit dem Jahr 2005 auf dem Salzstock liegt. Beklagte ist die Bundesregierung.

Um Gorleben ungestört erkunden zu können, erließ der ehemalige Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Die Grünen) eine Rechtsverordnung, die jegliche Veränderung im Salzstock unterhalb einer Tiefe von 50 Metern untersagt. Der Grund: Der unberührte Salzstock sollte als einziger Standort in der Bundesrepublik für die Endlagerung von Atommüll gesichert werden.

Nach einem aktuellen Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace wurde diese Veränderungssperre jedoch unwirksam, als im letzten Jahr das Standortauswahlgesetz (StandAG) in Kraft trat. Damals stellte die Bundesregierung die Erkundung in Gorleben ein und kündigte eine neue Endlagersuche auf der Grundlage einer „weißen Landkarte“ an. Greenpeace fordert, dass Umweltministerin Barbara Hendricks dieses Verbot sofort aufheben muss, um nicht weiter Vertrauen bei den Bürgern zu verspielen.

Die Veränderungssperre läuft am 17. August 2015 regulär aus. Der Gesetzgeber ist jedoch verpflichtet, die Regelung aufzuheben, wenn sich die Grundlagen für den Erlass ändern oder entfallen. Sowohl das Baurecht als auch das Wasserhaushaltsgesetz, an das sich die Gorleben-Veränderungssperre anlehnt, verlangen als Voraussetzung ein konkretes Bauvorhaben oder zumindest eine konkrete Planung. Laut StandAG soll eine Kommission in den kommenden zwei Jahren aber zunächst grundsätzliche Fragen zur Lagerung hochradioaktiven Mülls klären. Dabei ist angeblich völlig offen, ob es überhaupt zu einer tiefengeologischen und nicht rückholbaren Lagerung kommt, wie sie vor mehr als 35 Jahren im Salzstock Gorleben vorgesehen wurde.

Gorleben soll in der neuen Endlagersuche wie jeder andere mögliche Standort behandelt werden. Jegliche Form einer rechtlichen Ungleichbehandlung wäre eine Vorfestlegung auf Gorleben und würde das Vertrauen in einen unbelasteten Neustart in der Endlagersuche zerstören. Andere Standorte sind bisher nicht in der Diskussion, geschweige denn, dass in anderen potentiellen Endlagerregionen bereits Veränderungssperren existieren würden.

Mehr dazu, warum Gorleben als Endlager ungeeignet ist, auf der .ausgestrahlt-homepage.

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