Fukushima: Grundsatzklage gegen Reaktor-Hersteller

04.02.2014 | Redaktion

Gegen die Unternehmen Toshiba, General Electric und Hitachi wurde wegen dem Super-GAU in Fukushima Klage eingereicht. 1400 Personen hatten letzte Woche eine Sammelklage auf Schadensersatz eingereicht. Die Klagebegründung sieht auch die Hersteller der Reaktoren in der Mitschuld für die Kernschmelzen. Der Ausgang des Verfahrens dürfte zu einem Grundsatzurteil führen, da bislang Reaktor-Hersteller bei Atomunfällen in Japan keine Haftung übernehmen müssen.

Etwas absurd scheint allerdings die Höhe des Schadensersatzes: Gefordert wird lediglich eine symbolische Summe von je 100 Yen (71 Cent). Der Vorwurf der Klägergemeinschaft aus Anwohnern von Fukushima und internationalen Klägern an die Hersteller lautet, die Sicherheit an den 40 Jahre alten Reaktoren nicht hinreichend verbessert zu haben.

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