Gutachten: Brennelementesteuer verstößt nicht gegen EU-Recht

04.02.2015 | Jan Becker

In einem Gutachten kommt ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu dem Ergebnis, dass die deutsche Brennelementesteuer nicht gegen Europarecht verstößt. Eine Schlappe für die Atomkonzerne, die auf Milliardenerstattungen hofften. Atomkraftgegner fordern, dass die Steuer nicht wie geplant 2016 auslaufen darf.

Die sogenannte Brennelementesteuer wird fällig, sobald in einem der letzten neun Atomkraftwerke die Brennstäbe erneuert werden. Die Kosten sind hoch: Pro Gramm Kernbrennstoff sind 145 Euro zu zahlen, 2013 flossen so 1,3 Milliarden Euro an den Bund. Diese zusätzlichen Ausgaben schmerzen die angeschlagenen Atomkonzerne so sehr, dass Eon sogar das bayerische AKW Grafenrheinfeld ein halbes Jahr früher vom Netz nehmen will, als es im Atomausstiegsgesetz verankert ist – nämlich bereits im Mai 2015. Damit will der Konzern die Kosten sparen, die mit dem Einbau einer neuen Brennstoffladung verbunden sind.

Scheinbar mit Erfolg hatten sich die Reaktor-Betreiber gegen die erst 2010 und nur für sechs Jahre eingeführte Sondersteuer gewehrt. Die damalige Regierung sah darin einen finanziellen „Ausgleich“ für die beschlossenen Laufzeitverlängerungen. Doch als diese mit dem GAU von Fukushima vom Tisch waren, wurde die Brennelementesteuer trotzdem beibehalten. Die Konzerne weigerten sich von Beginn an, zu zahlen. Dass Finanzgericht Hamburg gab ihnen zunächst Recht: Im April letzten Jahres musste der Staat „vorläufig“ 2,2 Milliarden Euro schon geleistete Brennelementesteuer zurückzahlen, weil diese nicht mit EU-Recht vereinbar sei, so die dortigen Richter. Endgültig entscheiden wollte die Instanz jedoch nicht und verwies u. a. an das EuGH. Im Dezember 2014 entschied dann der Bundesfinanzhof anders: Die Konzerne hätten die Steuer trotz fehlender Entscheidung zu zahlen.

Nun kommt vom EuGH eine Stellungnahme, die den Atomkonzernen gar nicht gefällt. In einem Gutachten befindet der EU-Generalanwalt Maciej Szpunar, dass diese zusätzlichen Steuern zwar nur von AKW-Betreibern erhoben werden, es handle sich aber nicht um eine „staatliche Beihilfe“ für andere Arten der Stromerzeugung. In der Regel folgt der EuGH den Empfehlungen der unabhängigen Generalanwälte. Und damit schwindet die Chance der AKW-Betreiber, ihre Milliarden zurück zu bekommen. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Laut eines Eon-Sprechers teilt der Konzern „die Auffassung des Generalbundesanwalts nicht“. RWE sieht sich sogar in seiner Ansicht bestärkt, die Steuer sei „nichtig“.

Atomkraftgegner betonen immer wieder, dass diese Steuer gerechtfertigt ist. Immerhin bringe sie ein kleines bisschen mehr Gerechtigkeit: Mit den alten Reaktoren können die Konzerne nur dann Gewinne erzielen, wenn ein Großteil der Folgekosten – wie etwa die Entsorgung oder Haftungsfragen bei einem schweren Unfall – auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Die Brennelementesteuer ist der Versuch, zumindest einen Teil dieser Kosten bei den AKW-Betreibern einzutreiben. Daher darf sie auch nicht wie geplant 2016 auslaufen sondern muss bis zum letzten Betriebstag der Meiler verlängert werden.

„Dass es fünf Jahre nach Fukushima überhaupt zu einer massiven Steuerbefreiung für Atomkraftwerke kommen soll, ist ein riesiger Skandal“, meint Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt.

weiterlesen:

  • Konzerne wollen Brennelementesteuer kippen
    19. Oktober 2013 — Die Betreiber der Atomkraftwerke merken zunehmend, dass ihre Reaktoren im sich wandelnden Energiesystem nicht mehr wirtschaftlich konkurrieren können. Doch anstatt sie abzuschalten (wie es etwa reihenweise mit Gaskraftwerken geschieht), forderten sie von der zukünftigen Bundesregierung, die ohnehin schon schwach ausgestaltete Brennelementesteuer komplett zu kippen.
  • Energiewende verkehrt: Steuerbefreiung für Atomkraftwerke
    26. November 2013 — Einen Nettogewinn von etwa anderthalb Milliarden Euro erwartet RWE in diesem Jahr. Trotzdem jammert der Konzern, als nage er am Hungertuch. Das erbarmte CDU und CSU so sehr, dass sie der SPD kurz vor Schluss der Verhandlungen sogar noch eine Steuerbefreiung für alle AKW-Betreiber abrangen. Im jüngsten Entwurf des Koalitionsvertrages (Stand 26.11.2013 0:20 Uhr) ist von der Forderung der SPD, die Brennelementesteuer wenn nicht zu erhöhen, dann doch zumindest zu verlängern, kein Wort mehr zu finden.

Quellen (Auszug): spiegel.de, taz.de; 3.2.2014

« Zur Blogübersicht
Jan Becker Profil-Bild

Jan Becker

Jan Becker hat jahrelang die Webseite www.contrAtom.de betrieben und täglich aktuelle Beiträge zur Atompolitik verfasst. Seit November 2014 schreibt der studierte Umweltwissenschaftler für .ausgestrahlt. Jan lebt mit seiner Familie im Wendland. Mit dem Protest gegen regelmäßig durch seine Heimatstadt Buchholz i.d.N. rollende Atommülltransporte begann sein Engagement gegen Atomenergie, es folgten die Teilnahme und Organisation zahlreicher Aktionen und Demonstrationen.

blog via e-mail abonnieren
RSS-FEED
Blog als RSS-FEED abonnieren.
abonnieren »