Lücke im Atomgesetz? Möglicher Rechtsbruch bei Neckar-Castoren

15.06.2018 | Jan Becker

Es gab ordentlich Protest, als zum ersten Mal in Deutschland Behälter mit hochradioaktiven Abfällen mit einem Binnenschiff transportiert wurden. Möglicherweise beging dabei EnBW, Betreiber des Atomkraftwerks Obrigheim, Rechtsbruch.

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Foto: Jürgen Baumeister
Protest gegen Neckar-Castoren

Die 15 mit Brennelementen beladenen Behälter aus dem AKW Obrigheim wurden zwischen Mai und Dezember 2017 mit fünf Fahrten per Binnenschiff zum Zwischenlager am AKW Neckarwestheim transportiert, je Fahrt drei Behälter. Die Beladung des Schiffes erfolgte nacheinander, so dass jeweils der erste und dann der zweite Behälter warten mussten, bis der dritte abgefertigt war.

Als Beladezeit je Behälter wird eine Zeit von zehn bis zwölf Tagen genannt, so dass sich für die fünf Transporte mehr als drei Monate Lagerzeit ergeben. Bevor der Abtransport des Atommülls aus Obrigheim erfolgen konnte, wurden die Behälter im Maschinenhaus des AKWs „bereit gestellt“. So waren mindestens fünf Behälter über 20 Tage auf diese Weise zwischengelagert, schätzt der LINKE Hubertus Zdebel, der mit einer Kleinen Anfrage mehr über die Abläufe der Beladung der Behälter, die dazu erteilten Genehmigungen und über die Sicherheit von der Bundesregierung in Erfahrung brachte.

„Aufgrund von Verzögerungen bei der Abwicklung der Transporte, könnte es sogar zu noch längeren Bereitstellungs-Zeiten gekommen sein“, schätzt Zdebel.

Zwischenlagerung im ungesicherten Maschinenhaus

Das für die Lagerung genutzte Gebäude sei nie für den Umgang mit radioaktiven Stoffen zugelassen worden, kritisieren Atomkraftgegner*innen und gehen davon aus, dass damit möglicherweise Rechtsbruch begangen wurde. Die Atomaufsicht im Umweltministerium Baden-Württemberg habe die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll „ohne atomrechtliche Genehmigung und ohne zeitliche Beschränkung im Rahmen des aufsichtlichen Verfahrens akzeptiert“, kritisiert das Aktions-Bündnis „Neckar Castorfrei“. Es hätten „Sicherheitsvorkehrungen, wie sie für Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll vorgeschrieben sind“, gefehlt.

Hintergrund der kritischen Anfrage ist der größtmögliche Schutz vor gezielten Terroranschlägen - konkreter Flugzeugabstürze. Und der ist selbst in den baulich wesentlich besser ausgelegten Zwischenlagerhallen nicht gegeben. So verlor das Atommüll-Lager am norddeutschen Atomkraftwerk Brunsbüttel nach einem jahrelangen Gerichtsprozess, geführt von Anwohner*innen, die Betriebserlaubnis, weil Zweifel an der Sicherheit vor Terroranschlägen nicht ausgeräumt werden konnten.

Laut Bundesregierung hat es in dem Zeitraum, in dem die Behälter unter den zweifelhaften Bedingungen gelagert wurden, mehrere Flugzeug- und Hubschrauberüberflüge über das Gebiet des AKW Obrigheim und das Neckartal gegeben. Der Schutz der Behälter gegenüber „Einwirkungen Dritter“ (SEWD-Regelwerk) sei allerdings „ohne zusätzliche Anpassungen erfüllt“ gewesen, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage. Nach Kenntnis der Bundesregierung waren die Behälter „gegen alle zu unterstellenden Störfälle gesichert“.

Vorgehen war „skandalös“

Es sei „skandalös“, dass in Baden-Württemberg hochradioaktiver Atommüll ohne Genehmigung in einem ungeeigneten Gebäude des Atomkraftwerks gelagert wurde, kritisiert hingegen Udo Buchholz vom Vorstand des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU).

Der Abtransport von Obrigheim nach Neckarwestheim erfolgte im Wesentlichen, um sich den Bau eines weiteren Zwischenlagers zu sparen. Atomkraftgegner*innen warfen Betreiber und Behörden vor, unnötige Risiken durch mögliche Transportunfälle in Kauf zu nehmen. Dieser jetzt recherchierte Rechtsbruch - oder zumindest ein „rechtlich zweifelhaftes Vorgehen“ - durch die Castor-Lagerung im Maschinenhaus untermauere die Einschätzung, „wie hemdsärmelig mit dem Atomrecht umgegangen wird, um den Aufwand zu sparen, der für den Schutz der Bevölkerung notwendig gewesen wäre“, so Franz Wagner vom Bündnis „Neckar Castorfrei“.

Laut Gertrud Patan von der Initiative AtomErbe Obrigheim weist dieser Umstand sogar auf eine Lücke im Atomrecht hin. Gemäß der Gefahrstoffverordnung dürfen Gefahrstoffe maximal 24 Stunden an einem nicht dafür genehmigten Ort gelagert werden. „Für hochradioaktiven Atommüll gilt diese Vorschrift nicht“, so Patan.

Damit sich die „offensichtlichen Probleme im Umgang mit Atommüll“ nicht weiter vergrößern, müssen alle Atomkraftwerke und Atomfabriken sofort abgeschaltet werden, sind sich die Kritiker*innen einig.

weiterlesen:

  • Rückblick: Keine Castor-Transporte auf dem Neckar!
    Am 19.12.2017 erreichte der fünfte und damit letzte Neckar-Castor-Transport das AKW Neckarwestheim.

  • Die Jahrhundert-Lager
    Die Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls wird sehr viel länger dauern, als ursprünglich behauptet. Die bisherigen Hallen sind nicht weiter tragbar. Doch die Politik nimmt das Problem nicht ernst.

Quellen (Auszug): nokzeit.de, hubertus-zdebel.de, neckar-castorfrei.de, Bundestagsdrucksache 19/2155; 4.6.2018

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Jan Becker

Jan Becker hat jahrelang die Webseite www.contrAtom.de betrieben und täglich aktuelle Beiträge zur Atompolitik verfasst. Seit November 2014 schreibt der studierte Umweltwissenschaftler für .ausgestrahlt. Jan lebt mit seiner Familie im Wendland. Mit dem Protest gegen regelmäßig durch seine Heimatstadt Buchholz i.d.N. rollende Atommülltransporte begann sein Engagement gegen Atomenergie, es folgten die Teilnahme und Organisation zahlreicher Aktionen und Demonstrationen.

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