Tiefengeologisches Atommüll-Lager auch in Ballungsräumen möglich

In der Debatte um die Standortsuche äußern Kommunalpolitiker*innen immer mal wieder, Großstädte und dicht besiedelte Ballungsräume seien bei der Suche außen vor. Selbst in der Öffentlichkeitsarbeit des Atommüll-Bundesamtes (BASE) klingt das an. Doch das ist ein Missverständnis. Ob irgendwo ein Ballungsraum oder eine Großstadt ist oder nicht, spielt bei der die Standortauswahl keine Rolle.

Das Standortauswahlgesetz (StandAG), das die Suche nach einem dauerhaften Atommüll-Lager regelt, gibt geologischen Kriterien immer Vorrang vor planungswissenschaftlichen Kriterien. Das bedeutet konkret, dass der geologisch beste Standort laut Gesetz gar nicht ausscheiden darf, wenn es dort beispielsweise oberflächennahe Grundwasservorkommen zur Trinkwassergewinnung gibt oder andere nicht-geologische Gegebenheiten vorliegen. Nur wenn mehrere Standorte geologisch absolut gleichwertig sind, fließen planungswissenschaftliche Kriterien wie das Vorhandensein eines Trinkwasserschutzgebietes in die Standortentscheidung ein.

Doch auch bei diesen nachgeordneten planungswissenschaftlichen Kriterien tauchen die Begriffe „Ballungsraum“ oder „Großstadt“ nicht auf. Es gibt lediglich ein Kriterium „Abstand zu vorhandener bebauter Fläche von Wohngebieten und Mischgebieten“. Dort heißt es, günstig sei ein Abstand über 1.000 Metern zu einer solchen Bebauung. Ein Standort, der zwischen 500 und 1.000 Metern von bebauten Flächen entfernt liegt, wird immer noch als „bedingt günstig“ betrachtet. Erst bei einem Abstand von unter 500 Metern gilt ein Standort als „weniger günstig“.

Solche sogenannten „günstigen“ oder „bedingt günstigen“ Orte lassen sich auch in Ballungsräumen finden. Läge der geologisch beste Standort beispielsweise direkt unter Berlin, würde der Abstand zu Wohngebieten zunächst überhaupt keine Rolle spielen. Fände man aber in Berlin zwei geologisch gleichwertige Standorte, würde nach dem planungswissenschaftlichen Kriterium „Abstand zu vorhandener bebauter Fläche von Wohngebieten und Mischgebieten“ der unter dem Tiergarten oder dem Tempelhofer Feld gegenüber einem unter Kreuzberg vorgezogen.

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