Pressemitteilung

1. Juni 2016
Pressemitteilung von .ausgestrahlt

Regierungs-Beschluss zur Atom-Haftung greift zu kurz

Nachhaftung soll nur für den Teil der Rückstellungen gelten, die in den öffentlich-rechtlichen Fonds übergehen sollen, nicht für die Gelder für den Abriss der AKW.

Zum Beschluss der Bundesregierung zur Nachhaftung der AKW-Betreiber erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Der Beschluss der Bundesregierung zur Atom-Nachhaftung greift zu kurz. Lediglich für die Einzahlung von 23,3 Milliarden Euro in den geplanten öffentlich-rechtlichen Fonds sollen auch Unternehmens-Abspaltungen weiter haften.

Die Regelung gilt aber nicht für die 21 Milliarden Euro Atom-Rückstellungen für den Abriss der Reaktoren, die laut Bericht der Finanz-Kommission bei den Stromkonzernen verbleiben sollen. Sollten also Eon oder RWE vor dem vollständigen Rückbau der Atomkraftwerke Insolvenz anmelden, haften deren Abspaltungen Uniper oder Innogy nicht mehr. So wird von den Unternehmen das Haftungsvermögen bewusst verringert und die Risiken auch für diesen Teil der Atom-Folgekosten dem Staat aufgebürdet.

Dass die Bundesregierung dem keinen Riegel vorschiebt, ist völlig unverständlich und fahrlässig.“

Die heutige Erklärung der Bundesregierung im Wortlaut:
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/erklaerung-bundesregierung-umsetzung-empfehlungen-kommission-ueberpruefung-finanzierung-kernenergieausstieg-kfk


.ausgestrahlt ist eine bundesweite Anti-Atom-Organisation, die AtomkraftgegnerInnen darin unterstützt, aus ihrer Haltung öffentlichen Protest zu machen.

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