Projektion AKW Neckarwestheim
Foto: Stefan Mayer
Dieser Text stammt aus dem Jahr 2022 und beschreibt eine Situation vor dem Atomausstieg am 15. April 2023.

Riss-Reaktor Neckarwestheim‑2

An mehr als 350 dünnwandigen Rohren des AKW Neckarwestheim‑2 sind seit 2018 zum Teil tiefgehende und lange Risse entdeckt worden. Die Ursache der Risse ist bis heute nicht behoben, laufend kommen neue hinzu. Die Risse sind im Betrieb nicht messbar. Da es sich um Spannungsrisskorrosion handelt, ist ein schnelles Risswachstum möglich, zudem ist die Rissentwicklung nicht vorhersagbar. Es besteht daher die akute Gefahr, dass Risse so groß werden, dass Rohre spontan bersten oder abreißen können. Dies haben unter anderem auch zwei vom Umweltministerium Baden-Württemberg selbst beauftragte Gutachter bestätigt.

Die Risse bilden sich an der neuralgischsten Stelle des Reaktorkreislaufs, an den sogenannten Dampferzeugerheizrohren. Schon der Bruch eines einzigen der mehr als 16.000 Rohre wäre ein nur schwer zu beherrschender Kühlmittelverlust-Störfall, der sich bis zum Super-GAU entwickeln kann. Mit rissgeschädigten Rohren ist zudem bei zahlreichen weiteren Störfällen ein sicheres Beherrschen derselben nicht mehr nachgewiesen, die gesetzliche geforderte Störfallsicherheit des Reaktors also nicht mehr gegeben.

Nach den Sicherheitsanforderungen an AKW dürfen deshalb „rasch fortschreitende Risse“ an diesen Rohren „nicht zu unterstellen“ sein. Die Sicherheitsregeln schreiben zudem vor, dass Risse, die unkontrollierbar wachsen, an diesen Rohren „zu verhindern“ sind. Dass die baden-württembergische Atomaufsicht den Reaktor trotz weiter aktivem Schädigungsmechanismus immer wieder ans Netz lässt, missachtet das Kerntechnische Regelwerk.

Klage gegen weiteren Betrieb des Reaktors

Gemeinsam mit Anwohner*innen des AKW und unterstützt vom Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar (BBMN) hat .ausgestrahlt deshalb im Dezember 2020 Klage gegen das baden-württembergische Umweltministerium erhoben. Ziel ist, den weiteren Betrieb des Reaktors aufgrund der von ihm ausgehenden akuten Gefahr bis auf Weiteres zu untersagen.

Update 15.12. Das VGH Baden-Württemberg teilte heute mit, dass es unsere Klage auf Widerruf der Betriebsgenehmigung des AKW Neckarwestheim-2 abweist. Die Verhandlung hatte allerdings die zahlreichen Abweichungen gegen Sicherheitsregeln im AKW Neckarwestheim-2 bestätigt.

Das baden-württembergische Umweltministerium und seine Gutachter räumten vor Gericht ein, dass "die Rissmechanismen weiterhin aktiv" seien, aber sie glauben, mit ihren Maßnahmen die Gefahren beherrschen zu können, was aus unserer Sicht die Sicherheitsprinzipien des Atomrechts auf den Kopf stellt.


zur Pressemitteilung


Update 14.12.: Die Verhandlung der Klage am Verwaltungsgerichtshof Mannheim ist nach 4 Stunden geschlossen. Die Vorwürfe der Kläger*innen unterstützt von .ausgestrahlt & anderen konnten nicht ausgeräumt werden. Bleibt abzuwarten ob das Gericht der Argumentation folgt. Urteil folgt nächste Woche mündlich, vstl. im Januar schriftlich.
Mahnwache vom 14.12. vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim

Versäumnisse und Tricks von EnBW und Atomaufsicht

Das vorangegangene Eilverfahren und die Einsicht in die Behördenakten haben zahlreiche Versäumnisse, Tricks und Fehleinschätzungen von EnBW und Atomaufsicht offengelegt:

  • EnBW räumt ein, die 2018 entdeckten besonders tiefen Risse auf eigene Faust und nach einer selbst erfundenen Methode in unkritische flache Risse umgerechnet zu haben. Nur für diese fiktiven, flachgerechneten und daher auf dem Papier ungefährlichen Risse hat der Konzern dann den angeblichen „Sicherheitsnachweis“ erbracht.
  • Das Umweltministerium wiederum stuft das von EnBW zum Flachrechnen tiefer Risse angewendete Verfahren inzwischen selbst als „nicht sachgerecht“ ein. Den darauf fußenden angeblichen Sicherheitsnachweis hält es aber – warum auch immer – weiterhin für gültig …
  • Eine Nachüberprüfung der Rissmessdaten, von EnBW aufgrund der Klage in Auftrag gegeben, ergibt, dass die tiefsten und längsten Risse real zum Teil deutlich tiefer waren, als für den angeblichen „Sicherheitsnachweis” 2018 angenommen.
  • Darüber hinaus kommt in diesem Zusammenhang heraus, dass das angewandte Messverfahren die Risstiefe nur mit einer Genauigkeit von ±10% der Wandstärke bestimmen kann. EnBW hat diesen Messfehler entgegen aller Sicherheitsregeln verschwiegen und ignoriert. Weder der TÜV noch die Atomaufsicht haben dies bemerkt oder daran Anstoß genommen.
  • Erst aufgrund der Klage legt EnBW nachträglich weitere Rechenmodelle vor. Diese gehen irreführend von einer mehr als dreimal so dicken Restwandstärke der Rohre aus wie tatsächlich gemessen, können die angebliche Tragfähigkeit der Rissrohre also ebenfalls nicht belegen.

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Akute Gefahr

Fragen und Antworten zur Rissbildung im AKW Neckarwestheim‑2, zum angeblichen „Leck vor Bruch“-Nachweis und zu den Versäumnissen der baden-württembergischen Atomaufsicht

  • Nein. Die Heizrohre in den Dampferzeugern sind durch jahrelangen Korrosionsangriff vorgeschädigt und dadurch sogar besonders anfällig für Risse. Zudem haben sich korrosionsauslösende Substanzen in feinen Spalten festgesetzt, aus denen sie nicht mehr herauszubekommen sind. Allen Putzaktionen und anderen Gegenmaßnahmen in den vergangenen vier Jahren zum Trotz ist der Korrosionsmechanismus weiterhin aktiv. Alle Voraussetzungen für die gefährliche Spannungsrisskorrosion liegen weiterhin vor. Neue Risse können jederzeit entstehen und sich durch die Rohre fressen. Das räumen sowohl der TÜV als auch das Umweltministerium ein.
    Seit 2017 wurden im AKW Neckarwestheim bisher jedes Jahr neue Risse und fortschreiternder Lochfraß entdeckt. Solange die korrosiven Bedingungen in den Dampferzeugern nicht restlos beseitigt sind, kann es jederzeit zu weiteren Rissen kommen.

  • Rohre können dicht sein und trotzdem nicht ausreichend stabil – das ist das Problem. Ein Leck würde zumindest die Möglichkeit eröffnen, ein rissiges Rohr auch im laufenden Betrieb zu entdecken, weil dann Radioaktivität austräte, die man vielleicht messen könnte. Fressen sich Risse aber durch Rohre, OHNE dass diese anfangen zu lecken, kann man die Risse während des Betriebes nicht entdecken. Werden sie dann noch lang und tief genug, können sie die Rohre so weit schwächen, dass diese unter Störfallbelastungen oder sogar schon bei kleinen Betriebsstörungen spontan brechen können. Dichte Rohre sind, wenn sie von Rissen durchzogen sind, also sogar viel gefährlicher als leckende.

  • Es gibt Rissarten und Korrosionsprozesse, bei denen eine solche Prognose zumindest grob möglich ist, Ermüdungsbrüche zum Beispiel oder auch Lochfraß. Bei Spannungsrisskorrosion – und darum geht es in Neckarwestheim – ist eine solche Risswachstums-Prognose allerdings ausgeschlossen. Die Reaktorsicherheitskommission hat dies Ende 2019 nochmal explizit herausgestellt und alle anderslautenden Behauptungen klar zurückgewiesen. In seinem im Juni 2021 bekannt gewordenen zweiten Gutachten räumt auch das vom Umweltministerium beauftragte Physikerbüro Bremen dies nun explizit ein.

  • Der sogenannte „Leck vor Bruch“-Nachweis ist der letzte Rettungsanker, an den EnBW und Umweltministerium sich klammern, um den Riss-Reaktor weiter am Netz zu halten. Er besagt, dass ein Riss, der sich durch ein Rohr frisst, immer zuerst zu einem Leck führt, bevor er so lang und tief ist, dass er die Stabilität des Rohres gefährdet. Dieses Leck, so die offizielle Argumentation, könne dann detektiert und der Reaktor noch rechtzeitig abgefahren werden – bevor es zu einem Rohrabriss kommen kann. Somit könne der Reaktor trotz fortdauernder Rissbildung weiter laufen.

    Es gibt Rissarten und Rohre, für die sich ein solcher „Leck vor Bruch“-Nachweis führen lässt. Die dafür nötigen Schritte sind im Kerntechnischen Regelwerk (KTA 3206) detailliert beschrieben. Etliche für einen solchen Nachweis nötige Voraussetzungen liegen in Neckarwestheim allerdings nicht vor. Unter anderem ist ein „Leck vor Bruch“-Nachweis ausgeschlossen, wenn die Rohre von Spannungsrisskorrosion betroffen sind. Das ist auch logisch, denn der Nachweis setzt eine zuverlässige Prognose über die Risswachstumsgeschwindigkeit voraus – bei Spannnungsrisskorrosion unmöglich. Der angebliche „Leck vor Bruch“-Nachweis, ist sich Reaktorsicherheitsexperte Majer sicher, ist daher „fehlerhaft und somit nicht belastbar“ – sofern er überhaupt existiert. Kein Wunder, dass die Behörde ihn bis heute unter Verschluss hält.

    Mehr noch: Zwei vom Ministerium eigens beauftragte Gutachten, die Majers Vorhalte widerlegen sollten, konnten diese nicht entkräften. Vielmehr räumen beide unabhängig voneinander und explizit ein, dass eben kein Nachweis vorliegt, der ein durch Korrosion verursachtes Brechen von Rohren ausschließen würde. Ein solcher, ergänzt der eine Gutachter, sei in Neckarwestheim auch gar nicht erbringbar. Beide Gutachter bestätigen also die von Majer erhobenen Vorwürfe und damit die akute Gefahr.

  • Dann ist ein spontaner Bruch von Rohren OHNE vorheriges Leck nicht mehr ausgeschlossen. Im AKW Neckarwestheim kann es daher schon bei einer bloßen Betriebsstörung zu einem Störfall oder gar unbeherrschbaren Störfall bis hin zum Super-GAU kommen. Die Atomaufsicht darf dies weder dulden noch billigend in Kauf nehmen. Ein Reaktor in einem solchen Zustand darf in Deutschland nicht betrieben werden. Solange die korrosiven Bedingungen, die unbestritten die systematische Ursache der Risse sind, nicht restlos beseitigt sind, ist die Behörde nach dem Atomgesetz verpflichtet, die Anlage stillzulegen, um die Bevölkerung zu schützen.
    Da sich das grüne Umweltministerium weiterhin weigert, den Reaktor vorläufig stillzulegen, hat .ausgestrahlt gemeinsam mit örtlichen Atomkraftgegner*innen am 8.6.21 beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung beantragt.

.ausgestrahlt fordert:

  • Das AKW Neckarwestheim‑2 muss vom Netz, solange weitere gefährliche Risse in den Heizrohren und/oder weitere Korrosionsschäden nicht hundertprozentig ausgeschlossen sind.
  • Die Atomaufsicht darf sich nicht auf ein angebliches „Leck-vor-Bruch“-Verhalten von Rohren verlassen, weil ein solches bei den im AKW Neckarwestheim‑2 vorkommenden Schäden gar nicht nachgewiesen werden kann.
  • Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) und Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) müssen die Sicherheit der Bevölkerung im Großraum Stuttgart endlich vor die wirtschaftlichen Interessen von EnBW stellen – auch wenn der AKW-Betreiber ein quasi landeseigener Konzern ist

10 Jahre Super-GAU in Fukushima: Rede auf der Energiewende-Demo am 07. März 2021 von Armin Simon zu Rissen im roten Bereich - Gravierende Dauerschäden im AKW Neckarwestheim 2.

Risse-Spiel

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Die Risse im AKW Neckarwestheim‑2 können unvorhersehbar und schnell wachsen – eine ständige Gefahr. EnBW hat die Ursache auch nach drei Jahren noch nicht behoben. Gelingt es Dir, alle Risse rechtzeitig zu entdecken?

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