Der Partizipationsbeauftragte – Fehler im System

15.06.2020 | Jochen Stay

Im Standortauswahlgesetz ist eine spezielle Rolle geschaffen worden: der sogenannte Partizipationsbeauftragte. Klingt schön, doch funktioniert leider nicht.

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1.    Strukturelle Betrachtung der Rolle des Partizipationsbeauftragten

Auf Empfehlung der Atommüll-Kommission wurde für die Standortsuche eine neue Funktion geschaffen: der „Partizipationsbeauftragte“, angesiedelt in der Geschäftsstelle des Nationalen Begleitgremiums (NBG), angestellt beim Umweltbundesamt (UBA).

Laut Gesetz soll der weisungsunabhängige Partizipationsbeauftragte frühzeitig mögliche Konflikte identifizieren und Vorschläge zu deren „Auflösung“ im Standortauswahlverfahren machen. Darüber hinaus können sich die am Suchverfahren beteiligten Institutionen von ihm beraten lassen und er hat wiederum eine Berichtspflicht gegenüber dem NBG und kann Vorschläge zum Konfliktmanagement unterbreiten.

Das Atommüll-Bundesamt dagegen überhöht diese Funktion in seiner Broschüre „Unterschiedliche Rollen – ein Ziel“ zu einem: „Dem Partizipationsbeauftragten kommt bei der Identifikation und Auflösung von Konflikten eine vermittelnde Rolle zu.“ Nein, so steht das im Gesetz nirgends geschrieben.

Hier jedoch wird die strukturell angelegte Doppeldeutigkeit und Unerfüllbarkeit der Rolle des Partizipationsbeauftragten deutlich: ein*e Partizipationsbeauftragte*r kann eben entweder weisungsabhängig Vorschläge unterbreitend bei einer Behörde angestellt sein (und somit jederzeit von seinen Vorgesetzten zurückgepfiffen werden) oder eine wirklich weisungsunabhängige Vermittlungsstelle darstellen – beides gleichzeitig geht nicht und ist somit schlicht zum Scheitern verurteilt – völlig unabhängig davon, welche Person den Versuch unternimmt, diese Aufgabe auszufüllen.

Fazit: Ein*e Partizipationsbeauftragte*r mit Rechenschaftspflicht gegenüber dem NBG, abrufbar sowohl vom NBG als auch vom UBA ist schlicht weder neutral noch unabhängig und somit vielmehr einer der vielen Fehler im System der Standortsuche.

2.    Betrachtung des Selbstverständnisses des Partizipationsbeauftragten Hans Hagedorn

Während Vertreter*innen vom Mediations-Verbänden unter anderem empfohlen hatten, bereits die Auswahl der Person einer*eines Partizipationsbeauftragten mit den im Verfahren zu beteiligenden Gruppen partizipativ zu gestalten, wurde Hans Hagedorn vielmehr von den Mitgliedern des NBG alleine ausgewählt.

Nun gehört es tatsächlich zu den Grundpfeilern jeder Form der Konfliktklärung, dass nur die Konfliktbeteiligten selbst eine*n Vermittler*in auswählen können und diese vermittelnde Person unabhängig sein muss.

Hans Hagedorn hat sich trotz dieses gravierenden Webfehlers auf die Stelle des Partizipationsbeauftragten beworben. Warum, erläutert er in einem aufschlussreichen Interview auf der Website des NBG. Dort sagt er beispielsweise, dass er eine Eigenschaft mitbringe, die er in dem Job unbedingt bräuchte: „Frustrationstoleranz. Sie glauben nicht, wieviel halb-gute Beteiligung sie ertragen müssen, um manchmal auch ein wirklich gutes Projekt zu realisieren.“  Dieser Satz sagt leider einiges über den Anspruch von Hagedorn an das Suchverfahren aus: „halb-gut“ ist für ihn gut genug und „ertragen“ eine Option.

Im selben Interview kommt es allerdings noch schlimmer: Während sich das NBG zumindest nominell für Beteiligung auf Augenhöhe anstelle reiner Information einsetzt und hierzu in den Konflikt mit dem Atommüll-Bundesamt (BASE, ehemals BfE) geht, reibt man sich beim Lesen des Interviews ungläubig die Augen:
Statt die mehr als berechtigte Kritik des NBG an der Art und Weise, wie das BASE Öffentlichkeitsbeteiligung organisiert, mit der Fachkompetenz des Partizipationsbeauftragten in aller gebotenen Deutlichkeit zu unterstützen und darauf hinzuweisen, dass dieses Verfahren nur mit echter Beteiligung wird gelingen können, hält sich Hagedorn fachlich aus dem Streit heraus.

Ihm ist dagegen wichtig zu betonen, dass „sowohl BfE als auch NBG gute Gründe für ihr Handeln haben. Ich nehme z. B. beim BfE wahr, dass sie eine starke Verantwortung für das Gelingen des Verfahrens tragen. Sie wollen, dass Zeitpläne und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.“ Er sieht seine Aufgabe somit nicht etwa darin, für die bestmögliche Beteiligung im Standortauswahlverfahren zu sorgen, sondern vielmehr als ein Vermittler zwischen den Institutionen aufzutreten. Nur leider ist ohne eine gut gemachte Beteiligung das Verfahren zum Scheitern verurteilt – und Zeitdruck im Sinne eines sturen Festhaltens an Zeitplänen gehört zu den Dingen, die es in jedem Beteiligungsverfahren unbedingt zu vermeiden gilt.

Ebenfalls bemerkenswert ist sein Verständnis von Neutralität. Während es zweifelsfrei die wichtigste Prämisse ist, dass die vermittelnde Person von den am Konflikt Beteiligten als neutral wahrgenommen wird, sagt Hagedorn lapidar: „Neutral ist in dieser Diskussion niemand …. Es geht vielmehr darum, sich neutral zu verhalten.“ Hier kommt es somit zu einer interessanten Verschiebung der Bewertungshoheit, wer denn bitte die Eignung einer vermittelnden Person beurteilt – er selbst oder die Betroffenen. Dahingestellt sei, ob es denn sinnvoll ist, sich als Partizipationsbeauftragter neutral zu verhalten, da er ja mitnichten eine vermittelnde, sondern eine beratende Rolle innehat. Hier sollte er vielmehr konsequent Partei ergreifen: für ein gut gemachtes Suchverfahren.

Interessanterweise setzt auch Hagedorn wie die am Verfahren beteiligten Institutionen seine Hoffnung in die junge Generation, die dem Verfahren (noch) nicht auf der Basis der Erfahrungen der letzten Jahrzehnte begründet mit Misstrauen begegnet. Dagegen wäre es vielmehr am Partizipationsbeauftragten, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie denn bitte auf der Basis des in der Vergangenheit verspielten Vertrauens ein gelingendes Suchverfahren gestaltet werden könnte und die Gelingensbedingungen unter diesen zugegebener Maßen schwierigen Rahmenbedingungen klar und deutlich zu benennen: Das Verfahren müsste gerade mit diesen Konfliktparteien, wie beispielsweise den Initiativen und Anwohnenden an den aktuellen Zwischenlagerstandorten sowie den potentiell Betroffenen am einzig bisher benannten Standort Gorleben gemeinsam entwickelt werden.

3.    Erfahrungen mit der Gestaltung der Beteiligung an der Arbeit der Atommüll-Kommission sowie seinem Gutachten zur Beteiligung am Diskurs um die Zwischenlagerung

Da Hans Hagedorn bereits für die Beteiligung an der Arbeit der Atommüll-Kommission verantwortlich zeichnete, lohnt es sich, diese einmal genauer zu betrachten. Hierbei hilft ein Blick auf die Ergebnisse der Evaluation dieser Beteiligungsformate. Deren Ergebnisse sind im Kommissionsbericht zu finden:
Hier wird deutlich, dass es massive Kritik gab, die Beteiligung im Rahmen der Arbeit der Atommüll-Kommission sei eine „Schein- oder Alibiveranstaltung“ gewesen. Im Kommissionsbericht steht dazu: Will man dies „zukünftig entkräften, müssen die zentralen Interessengruppen aus allen Lagern frühzeitig ins Boot geholt werden, das heißt bereits im Vorfeld der Veranstaltungen, bei deren Planung und Konzeption.“ Hier steht wohlbemerkt „müssen“, nicht „sollten“ oder „könnten“. Umgesetzt wurde diese dringende Empfehlung jedoch nicht.

Ein weiterer zentraler Hinweis der Evaluator*innen bezieht sich auf die Ergebniswirksamkeit der Beteiligung. Diese „Anschlussfähigkeit an politische Entscheidungsprozesse muss für den weiteren Prozess dringend geklärt werden, um eine Verbindlichkeit des Gesamtprozesses sicherzustellen.“ Was in anderen Worten sagt, dass hier bei den von Hagedorn verantworteten Formaten durchaus Luft nach oben war.

Die Evaluation attestiert Hans Hagedorn und seiner Firma dagegen durchaus, dass sich alle im Rahmen der Veranstaltungen sehr wohl gefühlt hätten. Ja. Hans Hagedorn ist zweifelsohne ein netter und freundlicher Mensch. Nur sind das nicht die benötigten Kompetenzen eines Partizipationsbeauftragten und das Ziel von Beteiligung ist auch nicht, dass sich am Ende alle sehr wohl gefühlt haben.
Im Abschlussbericht der Kommission steht darüber hinaus: „Eine zentrale Erkenntnis der Evaluation ist zudem, dass ein ‚lernendes Verfahren‘ ausreichend Zeit zur Aufbereitung und Verarbeitung der jeweils gewonnenen Ergebnisse benötigt, denn nur so sind Rückschlüsse für den weiteren Prozess möglich. Zukünftig sollte daher bei der Planung darauf geachtet werden, zwischen den einzelnen Veranstaltungen Reflexionsphasen einzuplanen, die es allen beteiligten Akteuren ermöglichen, sich mit den jeweils gewonnenen Erkenntnissen auseinanderzusetzen.“

Hagedorn hat sich bereits im Kontext der Beteiligung im Rahmen der Atommüll-Kommission einem vermeintlichen vorhandenen Zeitdruck gebeugt, so dass zu befürchten ist, dass er auch weiterhin die viel zu knapp bemessenen Zeiträume für eine Beteiligung der Bürger*innen mittragen wird. 

Besonders deutlich wird sein Verständnis als Partizipationsbeauftragter auch bei näherer Betrachtung des Gutachtens, dass Hagedorn im Auftrag des NBG gemeinsam mit Hartmut Gaßner zur Beteiligung der Bürger*innen „an einem Diskurs über die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle“ verfasst hat: Seiner Ansicht nach sollte hier eine Fachkonferenz Zwischenlager bei Bedarf „einen Nachprüfauftrag an das BfE stellen können, der analog zu den Regelungen des Endlagerauswahlverfahrens zu bearbeiten ist.“

Bürger*innen spricht er als angemessene Beteiligung somit lediglich das Recht zu, sich gehört zu fühlen, indem sie Stellungnahmen abgeben können. Tatsächliche Mitwirkung hätte anders ausgesehen. Insgesamt ist festzustellen, dass Hagedorn in seinem Gutachten zur Beteiligung in Sachen Zwischenlagerung vor allem das Suchverfahren für eine langfristige Lagerstätte dupliziert und damit auch manifestiert.

Soweit zu vergangenen Erfahrungen mit Hans Hagedorn. Wie sieht es nun aktuell im Verfahren aus?

4.    Der Partizipationsbeauftragte im aktuellen Suchverfahren

Hans Hagedorn äußerte im Kontext der Vorbereitung der Fachkonferenz Teilgebiete, dass alle an der Lagersuche beteiligten „Institutionen sich zur These positionieren müssten, dass die Herstellung von ‚Augenhöhe‘ für das Verfahren erfolgskritisch ist“.

Was er unter der Herstellung von „Augenhöhe“ versteht, wird in seiner Stellungnahme deutlich: Hagedorn beschäftigt sich hier ausschließlich mit einem Aspekt: der Kostenerstattung im Sinne von Reisekosten und Gutachten von externen Expert*innen. Wenn jedoch die Beteiligten nichts zu sagen haben, dann hilft die Erstattung von Reisekosten zu einer Fachkonferenz Teilgebiete, um dort ein finanziertes Gutachten von Expert*innen vorzutragen, nun wirklich nicht weiter. Ganz im Gegenteil, es ist sogar gefährlich, weil damit Beteiligung simuliert wird.

Geradezu absurd mutet der Vorschlag des Partizipationsbeauftragten an, Mandatsträger*innen aus den Teilgebieten sollten sich bitte vorab „positiv zum Verfahren positionieren“.
Selbst in der Vorbereitungsgruppe zur Fachkonferenz Teilgebiete wurde dazu schon angemerkt, dass „vielmehr das Verfahren zeigen müsse, dass alles transparent und nachvollziehbar gelaufen ist“. Eine Sicht, die ich von einem Partizipationsbeauftragten erwartet hätte.

In Hagedorns Vorschlag wird ein Grundproblem sehr deutlich: Als Partizipationsbeauftragter sollte er es als seine Aufgabe verstehen, sich für die Sicherstellung qualitativ hochwertiger Beteiligung einzusetzen. Hierfür müsste er jedoch den grundlegenden Konflikt um das Suchverfahren, der in der fundamentalen Kritik der Verbände und Initiativen einerseits und der Konflikt-Expert*innen andererseits deutlich wird, offenlegen und für eine Bearbeitung einzutreten, statt zu versuchen, diese Kritik irgendwie in das mit massiven Fehlern durchzogene Suchverfahren einzubauen: Alle sind sich ja einig darin, dass das Verfahren von den Beteiligten als ein faires akzeptiert werden muss. Verbände, Initiativen und Konflikt-Expert*innen fordern deshalb gleichermaßen einen Rücksprung, indem das Verfahren selbst mit den Beteiligten entwickelt werden müsse. Hans Hagedorn dagegen macht daraus: Von den Betroffenen soll vorab eine positive Positionierung zum Verfahren eingefordert werden...

Fazit: Ein grundlegend kritisches Hinterfragen dieses Suchverfahrens ist von seiner Person leider nicht zu erwarten. Es bleibt zu hoffen, dass sich das NBG in seiner wachsenden Kritik nicht von Hagedorns wenig hilfreichen Harmonisierungsversuchen einbinden lässt.

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Jochen Stay

Jochen Stay, Jahrgang 1965, ist seit seinem 15. Lebensjahr aktiv in außerparlamentarischen Bewegungen, seit Wackersdorf 1985 in der Anti-Atom Bewegung und seit 2008 Sprecher von .ausgestrahlt.

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