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Kernfusion im Strahlenschutzgesetz – reicht das?

Eine futuristische Graphik. Ein Feuerstrahl läuft durch eine skizzierte Kernfusionsanlage.
Foto: Aliaksandr Marko / Adobestock

Die Bundesregierung schafft erstmals einen Rechtsrahmen für die Kernfusion. Doch wichtige Fragen bleiben offen.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Novelle des Strahlenschutzgesetzes vorgelegt, der Fusionsanlagen erstmals rechtlich einordnet. Der Entwurf nimmt Fusionsanlagen als „Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung“ in das Strahlenschutzgesetz auf. Die Entscheidung, wo die Kernfusion rechtlich verankert wird, ist dabei alles andere als eine Detailfrage. Sie entscheidet maßgeblich darüber, welche Sicherheitsanforderungen künftig für diese Nukleartechnologie gelten.

Dabei geht es bei der Kernfusion nicht nur um Strahlenschutz. In Fusionsanlagen entstehen radioaktive Stoffe, es tritt starke Neutronenstrahlung auf und es stellen sich langfristige Fragen zu Sicherheit, Haftung, Entsorgung und Kontrolle. Diese Bereiche sind im Strahlenschutzgesetz nicht umfassend geregelt.

Was im Strahlenschutzgesetz fehlt

Atommüll

In einem Fusionskraftwerk würden Bauteile aufgrund der hohen Neutronenbelastung radioaktiv werden und schnell altern. Das würde große Mengen schwach- und mittelradioaktiver Abfälle erzeugen, für die es im Strahlenschutzgesetz keine umfassenden Vorschriften gibt.

Auch klare Regeln für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung finden sich nicht im Strahlenschutzgesetz.

Haftung

Wenn Fusionsanlagen nur im Strahlenschutzrecht verankert werden, greifen die Regelungen zur Haftung aus dem Atomgesetz nicht. Für mögliche Schadensfälle entsteht damit ein rechtliches Vakuum.

Proliferation

Die starke Neutronenstrahlung in Kernfusionsreaktoren könnte auch für die Erzeugung von atomwaffenfähigem Material genutzt werden – zum Beispiel durch Bestrahlung bestimmter Uran- oder Thorium-Isotope. Aus diesem Grund sind klare Vorschriften über Meldepflichten, Inspektionen und Sicherheit unbedingt notwendig, um die Weiterverbreitung waffenfähigen Materials zu verhindern.

Dieses hat .ausgestrahlt auch gegenüber dem Bundesumweltministerium in einer Stellungnahme zur Novelle des Strahlenschutzgesetzes deutlich gemacht.

Stellungnahme Strahlenschutzgesetz

Warum jetzt über Kernfusion gesprochen wird

Die Debatte um den Rechtsrahmen für die Kernfusion findet vor dem Hintergrund großer Erwartungen an die vermeintliche Zukunftstechnologie statt. Medienberichte vermitteln oft den Eindruck, der Durchbruch stehe direkt bevor. Start-ups überbieten sich mit Ankündigungen für die Inbetriebnahme des ersten Fusionskraftwerks.

Die Bundesregierung unterstützt diese große Illusion mit über zwei Milliarden Euro aus dem „Aktionsplan Fusion“ – vor allem für Forschung und Demonstrationsanlagen. Doch ob Kernfusionskraftwerke jemals Realität werden, ist weiterhin offen.

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Ein Rechtsrahmen muss den Risiken gerecht werden

Auch wenn Fusionsreaktoren bislang Zukunftsmusik sind und es wahrscheinlich auch bleiben werden: Solange an ihnen geforscht wird, ist es sinnvoll, sie entsprechend ihrer Risiken zu regulieren. Die Aufnahme in das Strahlenschutzgesetz kann ein erster Schritt sein, darf aber nicht der letzte sein.

Es braucht klare Regelungen für Sicherheit, Haftung und Entsorgung sowie eine ehrliche Auseinandersetzung mit Proliferationsrisiken und der langfristigen Verantwortung für radioaktive Abfälle und stillgelegte Anlagen.

Das Atomgesetz ist historisch und systematisch genau für solche Konstellationen entwickelt worden: Es regelt nukleare Gefahrenabwehr, Genehmigung, Aufsicht, Störfallvorsorge, Öffentlichkeitsbeteiligung, Entsorgung und Langzeitverantwortung deutlich umfassender als das Strahlenschutzgesetz. Deshalb muss die Kernfusion als nächster Schritt auch in das Atomgesetz aufgenommen werden.

Noch besser wäre jedoch, die Energiewende wirklich voranzubringen, statt Milliarden in eine mindestens in den nächsten Jahrzehnten nicht verfügbare Technologie zu stecken. Der eigentliche Hebel für eine zukunftsfähige, klimagerechte Energieversorgung liegt nicht in der Kernfusion, sondern im konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien, intelligenter Stromnetze, Speicher und flexibler Systemlösungen.

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Miriam Tornieporth

Referentin für Atompolitik

Miriam Tornieporth hat Umweltwissenschaften in Lüneburg studiert. Seit 2014 ist sie Teil des .ausgestrahlt-Teams.

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