Ein Stück Atomgeschichte kracht zu Boden: Sprengung der Kühltürme der Blöcke B und C des AKW Gundremmingen
Foto: RWE
Vor 50 Jahren starben zwei Arbeiter im Atomkraftwerk Gundremmingen. Ein „ganz konventioneller Unfall“?
Im November 1975 starben bei einem Unfall im AKW Gundremmingen zwei Arbeiter. Für die politisch Verantwortlichen kam das Unglück zur Unzeit: Die Einstellung der Bevölkerung zur Atomenergie kippte, im badischen Wyhl war wenige Monate zuvor das AKW-Baugelände besetzt worden. Bundesregierung und bayerische Staatsregierung fürchteten ein Erstarken der Anti-Atom-Bewegung – und spielten den Unfall nach allen Regeln der Kunst herunter.
Der Unfall
Am 19. November 1975 wurde das AKW Gundremmingen wegen Reparaturen abgeschaltet. Auch eine schadhafte Dichtung an einem Absperrschieber – einer Art Ventil – sollte an diesem Tag repariert werden. Die Anlage, die radioaktive Stoffe aus der Flüssigkeit filterte, sollte unterdessen weiterlaufen. Die Leitung mit 280 Grad heißem, radioaktivem Wasser stand dabei vorschriftswidrig unter hohem Druck.
Als der 35-jährige Schlossermeister Otto Huber und sein 46-jähriger Kollege Josef Ziegelmüller um 10:42 Uhr die Halterung der Dichtung lösten, schoss explosionsartig ein radioaktives Wasser-Dampf-Gemisch aus der Leitung. Huber starb noch am Unfallort. Josef Ziegelmüller konnte sich mit Hilfe des Strahlenschutzmannes Manfred Otto aus dem Armaturenraum retten und wurde von Otto, der sich dabei selbst verbrüht hatte, aus dem Gebäude gebracht. Ziegelmüller wurde mit dem Krankenwagen ins nahe Krankenhaus Lauingen gebracht und anschließend in eine Spezialklinik nach Ludwigshafen geflogen. Dort starb er am nächsten Morgen.
Die Radioaktivität
RWE und Bayernwerk als Betreiber und das bayerische Umweltministerium als Aufsichtsbehörde legten Wert darauf, dass Radioaktivität bei dem Unfall keine Rolle gespielt habe. Der technische Leiter des AKW, Reinhardt Ettemeyer, sprach von einem „ganz konventionellen Unfall“. Und der damalige Umweltminister Max Streibl berichtete zwei Jahre später dem Landtag: „Die Radioaktivität hatte keinen Anteil an der Todesursache.“ Das Wasserdampf-Wasser-Gemisch sei nur schwach radioaktiv gewesen.
Tatsächlich lag die Strahlenbelastung in dem Armaturenraum schon ohne den ausströmenden Dampf bei 3 bis 5 Millisievert (mSv) pro Stunde, an der Rohrleitung selbst bei 10 mSv pro Stunde. Die zulässige jährliche Strahlenbelastung für AKW-Beschäftigte lag damals bei 50 mSv pro Jahr (heute sind es 20 mSv pro Jahr). Trotz der früh abgegebenen Erklärung, die Todesfälle hätten nichts mit der Strahlung zu tun, wurde bei der Bergung der Toten schwerer Atemschutz eingesetzt. Sowohl bei der Versorgung des Verletzten als auch beim Transport der Toten gab es Strahlenschutzmaßnahmen.
Gundremmingen A: die Betonhülle steht noch, der Reaktor ist schon rückgebaut (Foto: Michael Meding, Factory X / Wikimedia)
Die Leichen
Anders als bei einem konventionellen Betriebsunfall transportierte man die Leichen zur Obduktion nach München in die Strahlenschutzabteilung des Schwabinger Krankenhauses. Den beiden Männern wurden Hautteile, mehrere Organteile und ganze Organe entnommen und zur radiologischen Untersuchung zur Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF) geschickt. Die Ergebnisse blieben lange Zeit unter Verschluss.
Die Leichen wurden ohne die entnommenen Teile in Zinksärge eingelötet und zur Beerdigung freigegeben. Eine Dekontamination wäre aufgrund der Hautverbrennungen sehr schwierig gewesen, wie ein Beamter im zuständigen Bundesinnenministerium festhielt. Die Trauerfeier für Otto Huber und Josef Ziegelmüller fand am 25. November 1975 in Lauingen statt. Nach den Gräbern der beiden Männer sucht man auf dem alten Friedhof in Lauingen heute vergebens. Auch in den neuen wurden sie offensichtlich nicht umgebettet. Man ist anscheinen noch bemüht, buchstäblich Gras über die Sache wachsen zu lassen.
Nicht an die Öffentlichkeit gelangt ist auch eine Aussage des obduzierenden Arztes Dr. Czempiel, wonach „die beiden Unfallopfer in größerem Umfang als aus den Zeitungen und den Berichten des Landes Bayern ersichtlich gewesen ist, radioaktiv kontaminiert gewesen sind“. Nach seiner Auffassung hat Huber eine Strahlendosis von 100 mSv erhalten – das Doppelte der damals und das Fünffache der heute zulässigen Jahresdosis für AKW-Beschäftigte. Ein leitender Beamter des Bundesinnenministeriums folgerte, „dass die radiologische Bedeutungslosigkeit des Unfalls nicht weiter in den Vordergrund gerückt werden kann“. Genau das wurde sie aber weiterhin.
Die Toten und die Asse
Nach einem Bericht der Zeitschrift Stern lieferte das GSF – mittlerweile unter dem Namen Helmholtz-Zentrum München – 2009 zwei Blechkisten mit den eingeäscherten Leichenteilen in die Asse in Niedersachsen. Laut einem Sprecher des Zentrums, das die Asse bis 2008 betrieb, wurden die Leichenteile zuvor als „klinischer Abfall“ im Kernforschungszentrum Karlsruhe verbrannt. Die Asche landete schließlich in dem maroden Salzbergwerk. Wo genau, kann wegen unzureichender Dokumentation niemand sagen.
Der Prozess
Noch in den 1970er Jahren hatte der Unfall auch ein gerichtliches Nachspiel. In letzter Instanz sprach die Große Strafkammer des Landgerichts Augsburg fünf AKW-Mitarbeiter mit einer bemerkenswerten Begründung frei: Das Gericht müsse, da sich die Unfallursache nicht einwandfrei klären lasse, die für die Angeklagten günstigste Variante wählen. Die beiden Getöteten hätten vermutlich den Schieber mit einem Handrad eigenmächtig geöffnet. Die andere wahrscheinliche Möglichkeit, dass der aus der Kraftwerkswarte gesteuerte Schieber nicht ganz geschlossen war, sei nicht eindeutig nachweisbar. Das liege auch daran, dass die Strafverfolgungsbehörde die Unfallstelle erst nach sieben Stunden habe besichtigen können, kritisierte der Vorsitzende Richter Rudolf Kempter. Der getötete Schlosser sei weggebracht worden, ehe die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit eines Augenscheins hatte. Zu den Merkwürdigkeiten des Prozesses gehörte, dass es keine Nebenkläger*innen gab. Bis heute halten sich Gerüchte, wonach an die Witwen „Schweigegeld“ geflossen sei.
Das Ende
Der 13. Januar 1977 besiegelte dann nach nur 11 Jahren Laufzeit überraschend das Schicksal des Gundremminger Reaktors. Zwei witterungsbedingte Kurzschlüsse in Hochspannungsleitungen führten zur Abtrennung des AKW vom Netz und zogen eine Überflutung des Reaktorgebäudes mit radioaktivem Kühlwasser nach sich. Die Reparaturen und notwendigen Nachrüstungen hätten geschätzte 250 Millionen DM gekostet. Drei Jahre nach diesem Totalschaden und fünf Jahre nach dem tödlichen Unfall beschlossen RWE und
Bayernwerk 1980 die endgültige Stilllegung von Block A und trieben stattdessen den Bau der zwei neuen Blöcke B und C voran. Diese sind heute ebenfalls stillgelegt.
Die Langversion dieses Artikels erschien zuerst in der MUH58.
weiterlesen:
15 Jahre Fukushima: Erinnern heißt handeln 17.02.2026: 40 Jahre nach Tschernobyl, 15 Jahre nach Fukushima und drei Jahre nach dem Abschalten der letzten AKW in Deutschland wird Atomkraft in Europa wieder als das nächste große Ding gehandelt. Haben wir aus den Katastrophen nichts gelernt?
Die unterschlagenen Toten 06.02.2026: Hanebüchen niedrige angebliche Opferzahlen der Atomkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima sollen die Harmlosigkeit der Atomkraft belegen. Eine Richtigstellung.
Eingebildete Sicherheit 27.10.2025: Das Schweizer AKW Gösgen entspricht seit 46 Jahren nicht einmal grundlegendsten Sicherheitsanforderungen. Die Atomaufsicht hat das erst nicht bemerkt, dann hat sie es gutgläubig abgehakt.