Betriebsverbot für Forschungsreaktor beantragt

09.06.2020 | Jan Becker

Nicht etwa die Freisetzung von Radioaktivität größer als es der Jahresgrenzwert erlaubt ist die Grundlage für eine Klage, mit deren Hilfe der Betrieb des Forschungsreaktors im bayerischen Garching verboten werden soll.

Luftbild FRM-I und II
Foto: frm2.de

Mitte Mai war bekannt geworden, dass der Betreiber „eine geringfügige Überschreitung des in der Betriebsgenehmigung festgelegten Wertes für die Ableitung des Nuklids C-14 über den Kamin in die Atmosphäre festgestellt“ habe. Später wurde konkretisiert: Der Jahresgrenzwert sei um etwa 15 Prozent überschritten worden. Die Freisetzung habe zwischen dem 20. bis 26. März sowie vom 2. bis 7. April stattgefunden. Die Ursache: Menschliches Versagen. Erst zwei Wochen später, bei der Überprüfung der Messergebnisse, seien die erhöhten Werte aufgefallen. Wegen Corona sind die Forschungsarbeiten in dem vergleichsweise kleinen Reaktor Mitte März eingestellt worden. Nach dem Störfall liegt es nun am bayerischen Umweltministerium, über die Zukunft des Meiler zu entscheiden. Mindestens in diesem Jahr darf er nicht mehr anfahren – schließlich ist der „Jahresgrenzwert“ für das freigesetzte Isotop nicht nur erreicht, sondern deutlich überschritten.

Der Bund Naturschutz hat unterdessen eine Klage für den Entzug der Betriebsgenehmigung des Reaktors eingereicht. Doch nicht etwa wegen der Überschreitung des Jahresgrenzwertes, sondern weil der Betrieb des Reaktors seit Jahren illegal ist. So lautet das ernüchternde aber deutliche Ergebnis eines juristischen Gutachtens der Berliner Juristin Dr. Cornelia Ziehm, das 2019 im Auftrag des BUND Naturschutz, des Bürger gegen Atomreaktor Garching e. V., Umweltinstitut München e. V. und der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angefertigt wurde.

Effektiv, hochgefährlich & illegal

Die TU München betreibt den Forschungsreaktor München II in Garching nämlich mit einem zwar effektiven, aber leider höchstgefährlichen Brennstoff: mit hochangereichertem, waffenfähigem Uran 235. Die Dritte Teilerrichtungsgenehmigung von 2003 hatte diesen Betriebsstoff gestattet – allerdings nur bis Ende 2010. Dann sollte auf einen Betriebsstoff mit weniger als 50 Prozent Uran 235 umgestellt werden. Doch dieser Termin wurde bis Ende 2018 verlängert – eine Umstellung hat aber bis heute nicht stattgefunden. Die Konsequenzen sind keine.

„Leider versagt das Staatsministerium für Umwelt hier als Aufsichtsbehörde in Gänze“, so Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern. Weil die Behörde trotz mehrfacher Aufforderung in der Sache untätig geblieben sei, beschreite man nun den Rechtsweg.

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Quellen (Auszüge): bund-naturschutz.de, sz.de, br.de

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Jan Becker

Jan Becker hat jahrelang die Webseite www.contrAtom.de betrieben und täglich aktuelle Beiträge zur Atompolitik verfasst. Seit November 2014 schreibt der studierte Umweltwissenschaftler für .ausgestrahlt. Jan lebt mit seiner Familie im Wendland. Mit dem Protest gegen regelmäßig durch seine Heimatstadt Buchholz i.d.N. rollende Atommülltransporte begann sein Engagement gegen Atomenergie, es folgten die Teilnahme und Organisation zahlreicher Aktionen und Demonstrationen.

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