Atommüll: Sicherheitsanforderungen veraltet!

21.11.2019 | Jan Becker

Welche Anforderungen an die Sicherheit eines Atommülllagers gestellt werden, diskutieren derzeit die mit der Standortsuche betrauten Behörden. In diesem Zusammenhang weisen Kritiker*innen auf ein massives Defizit hin: Bei derzeitiger Rechtslage dürfe aus dem bereits genehmigten Atommülllager Schacht Konrad deutlich mehr Radioaktivität austreten, als für ein hochaktives Lager erlaubt würde.

Anti-Atom-Treck 2018

Nach jahrelangen Gerichtsprozessen hatte der Betreiber von Schacht Konrad bei Salzgitter 2002 die Genehmigung erhalten, die ehemalige Eisenerzgrube zu einem Atommülllager für schwach- und mittelaktiven Abfall umzubauen. Alle Kritik wurde mit einem letztinstanzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgericht 2007 abgewiesen. Kritiker*innen betonen immer wieder, dass diese Genehmigung nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht.

Diese Tatsache wird nun beim Suchprozess nach einem Lager für hochaktiven Müll („Standortauswahlverfahren”) deutlich: Einzelpersonen dürfen durch die radioaktiven Abfälle, die in Schacht Konrad eingelagert werden sollen, im Nachweiszeitraum mit einer effektiven Jahresdosis bis zu 300 Mikrosievert belastet werden. Langzeitsicherheitsberechnungen haben ergeben, dass die radioaktive Freisetzung bis zu 260 Mikrosievert im Jahr betragen kann - der viel zu hohe Grenzwert wird also nahezu ausgeschöpft!

Im aktuell vorliegenden Entwurf für die Sicherheitsanforderungen an ein Atommülllager für hochradioaktive Abfälle wird hingegen festgelegt, dass Einzelpersonen im Nachweiszeitraum im Falle erwartbarer Entwicklungen nur mit 10 Mikrosievert pro Jahr belastet werden dürfen, also deutlich weniger.

„Es ist ein Skandal, sich beim Atommülllager Konrad auf Vorschriften von 1983 zu berufen und so die Menschen in der Region auf sehr lange Zeit einer heute unzulässigen Strahlenbelastung auszusetzen“, kritisiert Ludwig Wasmus, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad.

Sollte Konrad wie derzeit angekündigt 2027 in Betrieb gehen, werden diese „Sicherheits“-Vorschriften 44 Jahre alt sein.

Bund will keine Aktualisierung

Das Bundesumweltministerium weigert sich aber explizit, die Sicherheitsanforderungen für schwach- und mittelradioaktive Abfälle zu aktualisieren. Der Grund ist einfach: Vermutlich müsste das gesamten Genehmigungsverfahren von Schacht Konrad neu aufgerollt werden, würde die zentrale Frage der radioaktiven Freisetzung korrigiert. Die Antwort gab auch Ursula Schönberger in ihrem Vortrag auf der „Alternativen Statuskonferenz“ am 9. November in Hannover:

Ursula Schönberger, Alternative Statuskonferenz, Nov. 2019
Foto: publiXviewing
Ursula Schönberger, Alt. Statuskonferenz

„Bei einer grundsätzlichen Einsicht, dass Atommüll so sicher wie nur möglich gelagert werden muss, müsste das Projekt Schacht KONRAD sofort aufgegeben werden.“

Konkrete Forderungen erhebt auch die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg: „Wissenschaftlich und politisch korrekt“ sei der ganze Suchprozess nur, wenn auch für die Lagerung schwach- und mittelaktiver Abfälle ein vergleichendes Suchverfahren gestartet würde.

Da dies nicht vorgesehen ist, werde deutlich, dass sich an der grundsätzlichen Vorgehensweise der letzten 50 Jahre „wenig geändert“ habe, konstatiert Ursula Schönberger. Auf die Nachnutzung des ehemaligen Erzbergwerks Schacht Konrad für die Atommülllagerung müsse endlich verzichtet werden.

weiterlesen:

  • Status: unbefriedigend
    20.11.2019 - Die 2. Statuskonferenz des Atommüll-Bundesamtes (BfE) zur Standortsuche am 14./15. November war geprägt von Kommunikations-Kunststücken, die die Realität eher verschleiern als offenbaren sollen.

  • Aus den Fehlern nichts gelernt
    06.11.2019 - Wie ernst die Politik es mit ihren hehren Versprechungen zur Standortsuche meint, zeigt sich am besten an ihrem heutigen Umgang mit Atommüll – und lässt nicht viel Gutes erwarten.

  • Wer bekommt den neuen Atommüll-Standort?
    01.03.2019 - Im Zusammenhang mit der geplanten Inbetriebnahme des Atommüll-Lagers Schacht Konrad soll ein großer, neuer Logistikstandort entstehen. Acht Bundesländer sind im Rennen. Proteste sind vorprogrammiert.

Quellen (Auszug): Vortrag Schönberger: Flickschusterei in der Atommüllpolitik - ein Überblick, ag-schacht-konrad.de, bi-luechow-dannenberg.de

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Jan Becker

Jan Becker hat jahrelang die Webseite www.contrAtom.de betrieben und täglich aktuelle Beiträge zur Atompolitik verfasst. Seit November 2014 schreibt der studierte Umweltwissenschaftler für .ausgestrahlt. Jan lebt mit seiner Familie im Wendland. Mit dem Protest gegen regelmäßig durch seine Heimatstadt Buchholz i.d.N. rollende Atommülltransporte begann sein Engagement gegen Atomenergie, es folgten die Teilnahme und Organisation zahlreicher Aktionen und Demonstrationen.

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