Katastrophenschutz – nach dem Atomunfall

Dieser Text stammt aus dem Jahr 2020 und beschreibt eine Situation vor dem Atomausstieg am 15. April 2023.
Katastrophenschutz-Simulation von Atomkraftgegnern
Foto: Bente Stachowske

Die Atom-Katastrophe kann jeden Tag erneut passieren. Und sie ist bereits behördlich durchgeplant. Doch die Szenarien, die den Katastrophenschutzplänen zugrunde liegen, unterschätzen die Folgen und die Geschwindigkeit eines schweren Atomunfalls gewaltig.

Katastrophenschutz ist Sache der Bundesländer; Bund, Strahlenschutzkommission (SSK) und Reaktorsicherheitskommission (RSK) geben lediglich Rahmenempfehlungen. Für die Katastrophenabwehr konkret zuständig ist der Landkreis, in dem das AKW steht.

So soll der Katastrophenschutz funktionieren.

Die Bevölkerung soll mit Sirenen alarmiert werden. Seit Ende des Kalten Krieges gibt es davon jedoch nicht mehr viele.

Droht ein größerer Unfall, sind AKW-Betreiber verpflichtet, dies dem Innenministerium zu melden – ein gravierender Interessenskonflikt. Denn ihr Image ist danach in jedem Fall hinüber. Und falls es ihnen doch noch gelingen sollte, die Situation wieder unter Kontrolle zu bringen, müssen sie die enormen Folgekosten für den „Fehlalarm“ tragen.

Das Gros der Katastrophenschutzmaßnahmen müssten Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und Rotes Kreuz leisten – zumeist mit ehrenamtlichen Helfer*innen. Alle Personen können darüber hinaus zur Hilfe verpflichtet werden und dürfen dabei eine Strahlenbelastung von bis zu 100 Millisievert abbekommen. Das ist das Hundertfache der normalerweise zulässigen Jahresdosis.

Den Katastrophenschutz innerhalb des AKW haben die Betreiber zum größten Teil an die Kerntechnische Hilfsdienste GmbH (KHG) in Karlsruhe outgesourct. Die soll bei einem Super-GAU ihr Spezialgerät binnen zwölf Stunden zum Reaktor schaffen – Zeit, die möglicherweise gar nicht zur Verfügung steht.

Alle Planungen beruhen auf vielen fragwürdigen Annahmen, die zum Teil weder in Tschernobyl noch in Fukushima erfüllt waren. So wird in allen Plänen eine längere „Vorfreisetzungsphase“ unterstellt, in der es möglich ist, erste Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Pläne gehen nur von einer begrenzten Freisetzung radioaktiver Stoffe aus, meist etwa zehn Prozent des Inventars. Es gibt kein Konzept für die zu erwartende Massenflucht samt Verkehrskollaps; da alle AKW an Flüssen stehen, sind Brücken und Tunnel enge Nadelöhre, die leicht komplett verstopfen können.

Es gibt zudem keine Schätzungen, wie viele der haupt- und ehrenamtlichen Helfer*innen im Ernstfall selbst die Flucht ergreifen. Verschiedene Katastrophenschutzmaßnahmen stehen im Widerspruch zueinander: wer im Haus bleiben soll, kann nicht fliehen oder Jodtabletten abholen. Jodtabletten müssen vor dem Eintreffen der radioaktiven Wolke, mithin also kurz vor dem Unfall eingenommen werden. 

Gewissensfragen zum Katastrophenschutz

Es gibt viele Gründe, warum der Katastrophenschutz im Falle eines Super-GAU in einem AKW nicht funktionieren würde. Neben vielen "technischen" Gründen gibt es hier den "Faktor Mensch". Die Behörden gehen davon aus, dass sich alle beteiligten Personen genau so verhalten werden, wie es in der Katastrophenschutzplanung vorgesehen ist.

Tatsächlich haben aber Betreiberin, Helfer*innen und  Bevölkerung auch eigene Interessen, die im Widerspruch zu dem offiziellen Ablaufplan nach einem Super-GAU stehen können. Eines der Risiken im Katastrophenschutz ist also auch der Faktor „Mensch“ und die vielen, kleinen, individuellen Entscheidungen. Leider gibt es viele Gründe die dafür sprechen, dass die Pläne schon auf dieser Ebene nicht funktionieren können.

Wie naheliegend und vielfältig die so entstehenden Gewissenskonflikte seien können, möchten wir mit einigen Beispielen rund um das AKW Brokdorf verdeutlichen. Hierbei handelt es sich also ausdrücklich nicht um einen "klassischen" Fragebogen, sondern um eine kleine Einladung zur persönlichen Auseinandersetzung mit den bestehenden Dilemmata. Du kannst diesen Fragebogen auch mit Freund*innen und Bekannten diskutieren oder am Infostand als Diskussionsanregung verwenden.

Stell Dir vor, das AKW Brokdorf steht kurz vor dem Super-GAU, und ...

… Du arbeitest für den Betreiberkonzern Eon. Eigentlich müsstest Du bei den Behörden Alarm geben, aber die Ingenieure sind zuversichtlich, die Lage noch unter Kontrolle zu bekommen. Bei einem falschen Alarm müsste Deine Firma für die angelaufenen Katastrophenschutzmaßnahmen aufkommen. Was würdest Du tun?

  • Ich würde Alarm auslösen
  • ​Ich würde erst noch abwarten.

Stell Dir vor, das AKW Brokdorf steht kurz vor dem Super-GAU, und ...

… Du bist ehrenamtliches Mitglied im „Löschzug Gefahrgut“ und es wurde gerade Alarm ausgelöst. Dein Zug soll so schnell wie möglich einsatzbereit sein. Deine beiden Kinder befinden sich gerade in der KiTa. Dein/e Partner/in dagegen ist im Urlaub im Ausland – er/sie kann die Kinder also nicht abholen. Du weißt, dass ihr als Feuerwehrkräfte ohnehin wenig ausrichten könnt, Du den Einsatz aller Wahrscheinlichkeit nach nicht überleben würdest und auch, dass die Straßen sehr bald völlig verstopft sein werden. Was würdest du tun?

  • Ich würde meinen Dienst antreten.
  • Ich würde meine Kinder abholen und mich um sie kümmern.

Stell Dir vor, das AKW Brokdorf steht kurz vor dem Super-GAU, und ...

… Dein Arbeitsplatz liegt in der 10-Kilometer-Zone um das AKW. Die Behörden haben den Unfall gerade gemeldet. Sie empfehlen der Bevölkerung, im Haus zu bleiben, am besten im Keller, die Fenster geschlossen zu halten und Ruhe zu bewahren. Zwar gibt es am anderen Ende des Betriebsgeländes unter dem Lager einen Keller, aber ihr seid 27 Leute und habt kaum nennenswerte Vorräte. Sanitäreinrichtungen gibt es im Lager auch nicht. Außerdem befürchten einige Kolleg*innen, dass sich zu viel Kohlendioxid ansammeln und ihr ersticken könntet, wenn sich in dem Keller bei geschlossenen Fenstern so viele Personen aufhalten. Per Auto zu flüchten, könnte andererseits bedeuten, im Verkehrschaos stecken zu bleiben und sich bei regnerischem Wetter direkt der radioaktiven Wolke auszusetzen. Andererseits gibt es auch die Empfehlung, sich dringend mit Jodtabletten zu versorgen. Was würdest Du tun?

  • Ich würde im Gebäude bleiben, in dem ich arbeite.
  • Ich würde mich in den Keller begeben.
  • Ich würde losfahren und für alle Jodtabletten organisieren.
  • Ich würde mich ins Auto setzen und möglichst weit weg fahren. 

Neue Fluchtpläne

Dieser Text ist ursprünglich erschienen im .ausgestrahlt-Rundbrief 25, August 2014

Innenminister*innen beschließen größere Evakuierungszonen um AKW. Doch die zumutbare Dosis bleibt fünfmal so hoch wie in Japan

Die Landkreise im Umkreis von AKW müssen ihre Katastrophenschutzpläne drastisch überarbeiten. Mehr als drei Jahre nach Fukushima haben die Innenminister im Juni beschlossen, die Evakuierungszonen rings um die AKW von zehn auf 20 Kilometer zu erweitern. Noch bis in 100 Kilometer Entfernung vom AKW soll die Bevölkerung per Lautsprecherdurchsagen aufgefordert werden, sich im Zweifel tagelang im Haus zu verkriechen. Die Minister*innen folgten damit entsprechenden Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK). .ausgestrahlt hatte deren Überlegungen im Herbst 2013 öffentlich gemacht und die Politik damit unter Druck gesetzt.

Doch auch die von der SSK als Konsequenz aus Fukushima nun empfohlenen Evakuierungsradien sind noch zu klein: Das Bundesamt für Strahlenschutz etwa hielt bei einer Simulation eines Unfalls im AKW Philippsburg mit realen Wetterdaten schon eine Evakuierungszone von 25 Kilometer für nötig – und das, obwohl es bei der Rechnung davon ausgegangen war, dass lediglich zehn Prozent des radioaktiven Inventars des AKW überhaupt freigesetzt worden seien.

Die SSK blieb zudem dabei, dass Evakuierungen erst dann erfolgen sollen, wenn mit einer Belastung von 100 Millisievert (mSv) binnen 7 Tagen zu rechnen ist. In Japan galt beim Super-GAU von Fukushima demgegenüber ein Eingreifwert von 20 mSv; nach dem Super-GAU von Tschernobyl 1986 wurde bereits ab 10 mSv evakuiert. Die Innenminister*innen und die Strahlenschutzkommission nehmen also Zigtausende Strahlenopfer mehr in Kauf als Japan oder die Sowjetunion.

Auch bei anderen Annahmen trickst die SSK. So geht sie davon aus, dass bereits nach nur 50 Stunden keine Radioaktivität mehr aus dem havarierten Meiler entweicht – eine Annahme wider besseren Wissens: In Tschernobyl etwa hielten die Freisetzungen elf Tage an, in Fukushima sogar 25.

Abgesenkt haben SSK und Innenminister*innen lediglich den Eingreifwert für die langfristige Umsiedlung. Die soll künftig nicht erst ab einer zu erwartenden Jahresdosis von 100 mSv, sondern schon ab 50 mSv erfolgen – immer noch zweieinhalb mal so viel wie die in Japan geltenden 20 mSv. Bei japanischen Grenzwerten, so das Bundesamt für Strahlenschutz, würden selbst Gebiete in 170 Kilometer Entfernung vom AKW noch dauerhaft unbewohnbar.

Und selbst den japanischen Grenzwert sehen viele Strahlenschützer*innen noch als zu gefährlich an. Denn immerhin erkennt sogar die Weltgesundheitsorganisation WHO inzwischen an, dass es keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen Strahlung gesundheitlich unbedenklich wäre. Der einzig wirksame Schutz ist und bleibt die sofortige Stilllegung aller AKW.

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TAZ: BRD nur unzureichend auf Super-GAU vorbereitet (2014)

Krisenstäbe von Bund und Ländern haben einen schweren Reaktorunfall in Deutschland simuliert. Bei der geheimen Übung traten u.a. eklatante Mängel im Katastrophenmanagement auf. Darüber berichtet die taz unter Berufung auf interne Ministeriums-Akten

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