Castor-Rechtsgutachten 2024
Der renommierte Atomrechtler Dr. Ulrich Wollenteit zeigt in einem Rechtsgutachten, dass die NRW-Landesatomaufsicht die 2014 ausgestellte Räumungsanordnung pausieren lassen kann, bis das bestehende Lager in Jülich wieder genehmigt ist (das Genehmigungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss). Damit wäre der von der JEN vorgeschobene Grund für die sinnlosen und gefährlichen Atomtransporte von Jülich ins völlig ungeeignete Zwischenlager in Ahaus hinfällig. Der Atommüll würde im Jülicher Zwischenlager bleiben, bis an Ort und Stelle ein robuster Neubau fertiggestellt ist. Und dieser müsste, anders als die Atommüll-Halle in Ahaus, aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Kannst Du uns bei der Finanzierung dieses Gutachtens helfen, damit wir mit juristischer Unterstützung die sinnlosen und gefährlichen Atomtransporte verhindern können?