So verfasst Du Dein Testament

Es gibt zwei Varianten, um Dein Testament rechtsgültig zu machen - handschriftlich und notariell.

Das handschriftliche Testament:

Du musst den gesamten Text von Anfang bis Ende selbst mit der Hand schreiben, mit Ort und Datum  versehen und ihn unterschreiben. Am besten hinterlegst Du das Dokument anschließend beim zuständigen Amtsgericht (Kosten dafür: ca. 75 Euro), damit es nicht verloren gehen kann.

Das notarielle Testament:

Du lässt das Dokument von einem*einer Notar*in aufsetzen. Die Kosten dafür bemessen sich am Vermögenswert. Dafür erhältst Du eine juristische Beratung und kannst sicher sein, dass Dein letzter Wille rechtsverbindlich ist.  Außerdem hinterlegt der*die Notar*in  Dein Testament für Dich beim Amtsgericht.

gut zu wissen I:

Du kannst Dein Testament jederzeit widerrufen oder ändern, indem Du ein neues (oder einen Zusatz) verfasst. Ältere Versionen werden damit automatisch ungültig. Dennoch ist es besser, veraltete Testamente zu vernichten.

gut zu wissen II:

Du kannst auch gemeinsam mit Deinem* Deiner Lebenspartner*in / Deinem Ehegatten ein Testament verfassen, indem Du den Text handschriftlich verfasst (oder notariell erstellen lässt) und Dein*e Partner*in nur mitunterschreibt (gemeinschaftliches Testament).

gut zu wissen III:

Ein Sonderfall ist das sogenannte Berliner Testament, das den überlebenden Teil des Paares zum Alleinerben einsetzt. Erst nach dem Tod des*der Partner*in wird der Nachlass gemäß den Vorgaben des Testaments weitervererbt.