.ausgestrahlt-Analyse des Vorschlags zum „Standortsuchgesetz“ von Peter Altmaier, Stephan Weil und Stefan Wenzel vom 24. März 2013

25.03.2013 | Jochen Stay

Zusammenfassung

Eine Enquetekommission zur Endlagersuche macht nur Sinn, wenn der Bundestag die Antworten, die sie liefern soll, nicht heute schon in einem „Endlagersuchgesetz“ festlegt. An dieser Frage steht und fällt die Sinnhaftigkeit des Vorschlags von Altmaier, Weil und Wenzel. Würde das Gesetz erst auf Basis der Kommissions-Ergebnisse geschrieben, dann wäre der jetzt gewählte Ansatz das Erfolgversprechendste, was in Sachen Atommüll jemals auf den Weg gebracht wurde. Wird das Gesetz allerdings schon jetzt verabschiedet, also bevor die Kommission ihre Arbeit überhaupt nur aufgenommen hat, dann sieht alles nach dem nächsten Gorleben-Trick in einer 36 Jahre langen Geschichte von Lug und Trug aus.

Die Vorschläge von Altmaier, Weil und Wenzel im Detail

Gemeinsamer Vorschlag „Standortsuchgesetz“:

Mit der Verabschiedung des Standortsuchgesetzes werden die Transporte von Behältern mit abgebrannten Kernbrennstoffen in das Zwischenlager Gorleben eingestellt, noch geplante Transporte werden auf andere Zwischenlager verteilt. (Fußnote: Hierzu ist die Zustimmung der betroffenen Bundesländer erforderlich)

Positiv:

  • Im Zwischenlager Gorleben werden keine weiteren Tatsachen geschaffen, die Gorleben als Endlagerstandort zementieren könnten.

Negativ:

  • Die Entlastung Gorlebens bedeutet eine zusätzliche Belastung anderer Standorte. Der Protest gegen die Castor-Transporte war ja immer ein Protest gegen die Weiterproduktion von Atommüll in den AKW. Dies ändert sich durch einen anderen Zielort der Transporte nicht.
  • Andere Bundesländer müssen erst zustimmen.
  • Es ist ein Genehmigungsverfahren zur Lagerung des entsprechenden Mülls und der entsprechenden Behälter in anderen Zwischenlagern notwendig. Unklar ist, ob das Genehmigungsverfahren bis 2015, wenn der nächste Castor-Transport (aus Sellafield) geplant ist, abgeschlossen werden kann.
  • Die Atomwirtschaft muss mitspielen: Zwischenlager-Betreiber und Atommüll-Transporteure müssen gewillt sein, entsprechende Anträge zu stellen. Sie können dazu nicht einfach gezwungen werden, ja haben quasi einen Rechtsanspruch auf Transporte nach Gorleben. Unterm Strich kann das dazu führen, dass AWW ihre Zusage nicht einhalten können.

 

 Im vorliegenden Gesetzentwurf wird zusätzlich die Einrichtung einer Bund-Länder Enquete-Kommission „Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ gesetzlich verankert (siehe Anlage). Aufgabe der Kommission ist die Erörterung und Klärung von Grundsatzfragen für die dauerhafte Lagerung von hochradioaktiven Abfallstoffen.

Positiv:

  • Die grundlegenden Fragen werden nicht alleine von Parteienvertretern verhandelt und nicht intransparent in Hinterzimmern, sondern öffentlich unter Einbeziehung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure. Mit der Kommission gibt es eine Chance auf einen wirklichen gesellschaftlichen Konsens, weniger abhängig von kurzfristigen Parteiinteressen.

Negativ:

  • s.u.

 

Nach Abschluss der Arbeit der Enquete-Kommission wird das Standortsuchgesetz im Lichte der Ergebnisse evaluiert und gegebenenfalls von Bundestag und Bundesrat geändert. Erst danach beginnt das weitere Verfahren. Davon unberührt sind die Fragen der Behördeneinrichtung und die Herstellung ihrer Arbeitsfähigkeit.

Positiv:

  • Das eigentliche Suchverfahren startet erst nach Abschluss der Arbeit der Enquetekommission.

Negativ:

  • Es ist möglich, dass die Kommission in echt gar keinen Einfluss auf das Verfahren hat und dass ihre Ergebnisse überhaupt nicht berücksichtigt werden. Denn „gegebenenfalls“ bedeutet, dass die Arbeitsergebnisse der Kommission für den Bundestag keine Verbindlichkeit haben. Es könnte also sein, dass die Kommission nur deswegen eingerichtet werden soll, damit Niedersachsen jetzt dem Endlagersuchgesetz zustimmt, und dass es überhaupt nicht darum geht, den Sachverstand der Kommission am Ende tatsächlich zu nutzen, um ein besseres Endlagersuchgesetz zu machen.

 

Über den Standort des Endlagers wird wie vorgesehen durch Parlamentsbeschluss entschieden. Die davor zu treffenden Entscheidungen sollen auf der Grundlage einer Parlamentsentscheidung durch einfachen Beschluss der Regulierungsbehörde vorgenommen werden. Der Parlamentsbeschluss über den Endlagerstandort wird ein geordnetes Genehmigungs/Planfeststellungsverfahren nicht ersetzen. So soll sichergestellt werden, dass der Rechtsweg nicht verkürzt wird und der Verursacher für die Kosten aufkommt.

Positiv:

  • Im Gegensatz zum bisherigen Gesetzentwurf wird nun angekündigt, dass der Rechtsweg nicht verkürzt werden soll. Damit könnte die so genannte „Legalplanung“ vom Tisch sein, bei der der Bundestag statt der Verwaltung Planungsbeschlüsse fasst und damit eine juristische Überprüfung vor den Verwaltungsgerichten nicht mehr möglich.

Negativ:

  • Hier werden schon Verfahrensdetails festgelegt, ehe die Enquetekommission überhaupt ein gutes Verfahren entwickeln kann, das alle unterschiedlichen Interessen möglichst umfassend berücksichtigt.
  • Es bleibt unklar, ob nur die allerletzte Standortentscheidung auch gerichtlich überprüft werden kann oder ob das auch für die vorherigen Entscheidungen in den einzelnen Schritten des Verfahrens gilt.
  • Wenn die Regulierungsbehörde Entscheidungen treffen kann, dann hängt vieles von der personellen Besetzung dieser Behörde ab.

 

Über die wirtsgesteinsabhängigen Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen und die wirtsgesteinsunabhängigen Abwägungskriterien wird auf der Grundlage der Empfehlungen der Enquete-Kommission ebenfalls im Rahmen der Überarbeitung des Standortauswahlgesetzes entschieden (Fußnote: Grundlage sind u.a. BMI Kriterien 1983, BMU Kriterien 2010, AK End Kriterien und Kriterien der BGR Salzstudie 1995. Die im Entwurf 16.1.13 vorgesehene Einrichtung eines Salzlabors unterbleibt.)

Positiv:

  • Kein Salzlabor in Gorleben, das den Standort weiter zementiert.
  • Festlegung von Kriterien erst nach Abschluss der Arbeit der Kommission.

Negativ:

  • Die Empfehlung der Kommission ist nicht verbindlich, sondern kann vom Bundestag verworfen werden. Der Bundestag allein (also die Regierungskoalition, die im Jahr 2015 regiert) entscheidet, welche Kriterien am Ende tatsächlich im Gesetz stehen und damit gelten. Genau darüber aber wäre ein gesellschaftlicher Konsens nötig, den die Kommission ja eben erarbeiten könnte.

 

Eine vorzeitige Enteignung von Bergeigentum unterbleibt. Eine Beleihung Dritter mit hoheitlichen Aufgaben wird während Standortsuche und Genehmigungsverfahren/Planfeststellungsverfahren nicht vorgesehen.

Der Gesetzentwurf wird so angepasst, dass die Übertragung der Landeskompetenzen erst mit der endgültigen Entscheidung des Bundestages über den Standort des Endlagers wirksam wird.

Die seit Ende 2011 laufenden Bund/Länder-Gespräche über ein Endlagersuchgesetz sollen zeitnah abgeschlossen werden. Der Gesetzentwurf soll im Parlament eingebracht und bis zum Beginn der Parlamentarischen Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Die abschließende Zustimmung Niedersachsens steht unter dem Vorbehalt, dass die vorstehenden Punkte mit der Anlage im Gesetzentwurf eingearbeitet werden und eine möglichst einvernehmliche Verständigung über die Besetzung der Enquete erreicht werden kann.

Negativ:

  • Das Gesetz wird vor der Arbeit der Kommission verabschiedet, statt zuerst die Kommission arbeiten zu lassen und dann aus deren Ergebnissen ein Gesetz zu machen.
  • So besteht die Gefahr, dass jetzt Festlegungen getroffen werden, die sich selbst bei gegensätzlichem Standpunkt der Kommission nicht mehr aus der Welt schaffen lassen.
  • Ein bereits beschlossenes Gesetz zu ändern ist viel schwieriger, als auf Basis der  Ergebnisse der Kommission erstmals ein Gesetz zu erlassen.
  • Es besteht weiterhin die Gefahr, dass schon mit dem Gesetz jetzt Regelungen in Kraft treten, die den Standort Gorleben begünstigen.
  • Ob wirklich alle jetzt vereinbarten Punkte so ins Gesetz eingearbeitet werden, dass sie ohne Hintertürchen umgesetzt werden können, ist offen.

 

Anhang Bund-Länder Enquete-Kommission „Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“:

Es wird eine Bund-Länder Enquete-Kommission zur Erörterung und Klärung von Grundsatzfragen für die dauerhafte Lagerung von hochradioaktiven Stoffen gebildet.

Der aus 24 Personen bestehenden Kommission sollen Abgeordnete, Vertreterinnen und Vertreter von Umweltverbänden, Religionsgemeinschaften, Wissenschaft, Wirtschaft und Gewerkschaften angehören.

Positiv:

  • Anders als beispielsweise beim AK End oder der Ethikkommission nach Fukushima, sollen der jetzt geplanten Kommission sowohl Vertreter/innen von Bund, Ländern und Parteien als auch Vertreter/innen der Zivilgesellschaft angehören. Das erhöht die Chance, dass ein gesamtgesellschaftlicher Konsens erarbeitet werden kann.

 

Die Kommission soll über eine Geschäftsstelle sowie über die Möglichkeit zur Einholung wissenschaftlicher Expertise und zur Durchführung von Anhörungen verfügen.

Die Mitglieder und die bzw. der Vorsitzende sollen vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates berufen werden.

Die Enquete-Kommission tagt grundsätzlich öffentlich. Empfehlungen und Entscheidungen sollen von einem Quorum von 2/3 der Mitglieder getroffen werden, um auf diese Weise möglichst weitgehend Übereinstimmung herzustellen.

Positiv:

  • Eine öffentliche Debatte nimmt die Gesellschaft eher mit und kann Vertrauen schaffen.

Negativ:

  • Wenn ein Drittel der Kommission in wesentlichen Fragen überstimmt würde, wird das Ziel eines gesellschaftlichen Konsenses verfehlt. Tragfähig ist ein Ergebnis nur dann, wenn alle wesentlichen Interessen bestmöglich berücksichtigt werden.

 

Die Arbeit der Kommission soll bis Ende 2015 abgeschlossen werden. Ihr konkreter Arbeitsauftrag wird in einem gemeinsamen Einsetzungsbeschluss von Bundestag und Bundesrat festgelegt. Der Arbeitsauftrag soll umfassend formuliert sein und Fragen, die im Gesetz bereits angesprochen sind umfassen; hier insbesondere:

– Die Festlegung von spezifischen Mindestanforderungen, Ausschlusskriterien und Abwägungskriterien,

– die Festlegung von Kriterien für die Fehlerkorrektur (Rücksprünge, Rückholung, Bergung, Wiederauffindbarkeit),

– die Festlegung der Anforderungen an die Organisation und das Verfahren des Suchprozesses und die Prüfung von Alternativen und

– die Beteiligung der Öffentlichkeit und Sicherstellung der Transparenz.

Ferner ist vorgesehen die Erörterung gesellschaftspolitischer und technisch-wissenschaftlicher Fragen, wie zb:

-Empfehlungen zum Umgang mit bisher getroffenen Entscheidungen und Festlegungen in der Endlagerfrage und

-die Analyse internationaler Erfahrungen und daraus folgender Empfehlungen für ein Lagerkonzept.

Dieser Arbeitsauftrag steht unter dem Vorbehalt der vertieften fachlichen Diskussion.

Positiv:

  • Umfassende Aufgabenstellung für die Kommission.

 

Zusätzliche Bemerkung

Wird Gorleben jetzt nicht ausgeschlossen, bleibt das ganze Verfahren weiterhin vom Gorleben-Streit „kontaminiert“. Solange aber ein Standort im Rennen bleibt, der mit Tricks durchgesetzt wurde, in dessen Ausbau bereits viel Geld geflossen ist und an dessen Durchsetzung viele ein Interesse haben, solange wird es bei jeder Entscheidungen geht es sofort immer darum gehen, ob das nun „Hopp“ oder „Top“ für Gorleben bedeutet. Diese Voreingenommenheit verhindert eine gute Lösung, und zwar insbesondere in zwei Bereichen:

  1. Es besteht die Gefahr, dass die Enquete-Kommission für viele zu erörternde Fragen hauptsächlich Antworten im Lichte der Gorleben-Debatte sucht. So wird etwa nicht objektiv und ohne Vorfestlegung über geologische Kriterien gesprochen, sondern die Kriterien werden immer daraufhin abgewogen, ob sie für oder gegen Gorleben sprechen.
  1. Einigt sich die Kommission auf Kriterien, die den Standort Gorleben ausschließen, ist die Gefahr besonders groß, dass Bundestag und Bundesrat diese Kriterien ablehnen. Denn erfahrungsgemäß gibt es dort eher Mehrheiten pro Gorleben, weil jede/r der/die weit von Gorleben weg wohnt, ganz unabhängig von geologischen Fragen eher für Gorleben eintritt, um zu verhindern, dass ein Standort in der eigenen Gegend in Frage kommt.
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Jochen Stay

Jochen Stay, Jahrgang 1965, ist seit seinem 15. Lebensjahr aktiv in außerparlamentarischen Bewegungen, seit Wackersdorf 1985 in der Anti-Atom Bewegung und seit 2008 Sprecher von .ausgestrahlt.

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