Pressemitteilung

20. Juli 2023
Pressemitteilung von .ausgestrahlt

10 Jahre Atommüll-Endlager-Suche: Aus der Vergangenheit nichts gelernt

Suchverfahren wird gesetzlichen Ansprüchen nicht gerecht / Von echter Beteiligung keine Spur / Fährt die Suche erneut vor die Wand?

Zum zehnten Jahrestag der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes durch den deutschen Bundestag am 23. Juli 2013, das die Suche nach einem tiefengeologischen Atommüll-Lager für die bei der Atomkraftnutzung angefallenen hochradioaktiven Abfälle definiert, erklärt Helge Bauer von der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Das Standortsuchverfahren für ein Atommüll-Lager ist den gesetzlichen Ansprüchen bisher zu keinem Zeitpunkt gerecht geworden. Es sollte aus den Fehlern und Erfahrungen von Gorleben lernen, Wissenschaftlichkeit in den Vordergrund stellen, von Beginn an Transparenz über die Auswahlschritte herstellen und die Bürger*innen wirksam beteiligen. Das Atommüll-Bundesamt BASE und die mit der Standortsuche beauftragte Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) scheitern an diesen Herausforderungen bis heute. Das von ihnen in Gang gesetzte Verfahren missachtet wissenschaftliche Anforderungen, findet zu großen Teilen ohne wirksame öffentliche Kontrolle statt und speist selbst interessierte Bürger*innen mit Schein-Beteiligungs-Formaten ab. Die staatlichen Akteure verspielen damit das Vertrauen, dass der Standort, der am Ende herauskommt, tatsächlich der am wenigsten ungeeignete Standort ist. Ändert sich nichts, wird die Suche erneut vor die Wand fahren, weil es abermals massive Proteste gegen das Atommüll-Lager geben wird, und das völlig zurecht. Wackersdorf und Gorleben haben gezeigt, dass sich gegen die Bürger*innen keine Atommüll-Fabrik und kein Atommüll-Endlager durchsetzen lässt. Vertrauen schaffen geht nur über Mitbestimmung und echte Beteiligung auf Augenhöhe.“

Einige Beispiele für nicht erfüllte gesetzliche Ansprüche an das Suchverfahren:

  • Transparenz? Die Entscheidungen der BGE zum Ausschluss oder Nicht-Ausschluss von Regionen sind bis heute nicht unabhängig nachprüfbar, weil Teile der Daten für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.
  • Wissenschaftlichkeit? Der im September 2020 von der BGE vorgelegte „Zwischenbericht Teilgebiete“ weist Gebiete als mögliche Standorte aus, in deren Untergrund die benötigten Gesteinstypen nachweislich gar nicht vorhanden sind. Andererseits bleiben möglicherweise gut geeignete Standorte unberücksichtigt, weil die BGE in Gebieten für die keine Daten vorliegen mit Phantasie-Annahmen zum Untergrund operiert.
  • Partizipation? Ein Großteil der ursprünglich interessierten ehrenamtlich Aktiven, der Umweltverbände und Bürgerinitiativen sowie der Engagierten aus den Fachverbänden für Mediation haben den Schein-Beteiligungs-Angeboten des Atommüll-Bundesamts frustriert den Rücken zugekehrt. Selbst ein Großteil der Eingaben des Nationalen Begleitgremiums (NBG) verstaubt unberücksichtigt in den Schubladen des BASE.

Mehr Informationen und Beispiele finden Sie im aktuellen Blog-Beitrag von .ausgestrahlt zum Thema: „Standortsuche im Nebel“

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