Pressemitteilung

23. Mai 2018
Pressemitteilung von .ausgestrahlt

Atomgesetz: Früheres Abschalten norddeutscher AKW würde enorme Kosten vermeiden

Atomkraftwerke verstopfen die Netze. Bundestag muss die Übertragung von Reststrommengen verbieten.

Zum heute im Bundeskabinett verhandelten Gesetzentwurf für die Entschädigung von AKW-Betreibern erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Der Bundestag muss den Gesetzentwurf noch an einer entscheidenden Stelle verschärfen: Die Übertragung von Reststrommengen bereits abgeschalteter Reaktoren auf norddeutsche AKW muss untersagt werden. Denn die Meiler in Brokdorf, Lingen und Grohnde verstopfen die Übertragungsnetze mit Atomstrom und blockieren damit die Produktion von Ökostrom und den weiteren Ausbau der Windenergie im Norden.“

(zum Beleg: siehe Dossier)

„Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes darf der Gesetzgeber Atomkraftwerke früher abschalten. Wenn dies dazu führt, dass bereits zugesagte Reststrommengen nicht mehr produziert werden können, muss vom Staat ein gewisser finanzieller Ausgleich geleistet werden. Die Ausgestaltung dieses Ausgleichs regelt die anstehende Gesetzesänderung. Bei einem Verbot von Strommengen-Übertragungen würde diese Summe zwar voraussichtlich etwas höher ausfallen, muss aber mit den volkswirtschaftlichen Kosten gegengerechnet werden, die dadurch erspart bleiben.

So zahlen die Stromkundinnen und - kunden jedes Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag an die Netzbetreiber, weil Windkraftanlagen wegen verstopfter Netze abgeregelt werden müssen. Zusätzlich entstehen in einer ähnlichen Größenordnung Redispatch-Kosten, wenn die Börsenpreise wegen des Überangebots in den Keller gehen und deshalb die Stromnachfrage aus dem Ausland steigt.

Selbst die CDU-geführte Landesregierung von Schleswig-Holstein tritt laut ihrem Koalitionsvertrag dafür ein, keine Reststrommengen mehr auf das AKW Brokdorf zu übertragen.“

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