Pressemitteilung

10. Juni 2021
Pressemitteilung von .ausgestrahlt

Atomgesetz-Novelle: Groko entmachtet Gerichte bei Sicherheitsfragen

Rechtsschutz für Betroffene wird de facto unwirksam. Gerichte dürfen Genehmigungs-Unterlagen nicht einsehen.

Der Bundestag entscheidet heute über die 17. Atomgesetz-Novelle (AtG-17). Das Gesetz sichert Genehmigungen von Atombehörden gegen Klagen von Umweltverbänden und Anwohner*innen ab. Gerichte sollen künftig nicht mehr umfassend überprüfen dürfen, ob Atomanlagen oder Atommüll-Transporte ausreichend gegen Terrorangriffe oder sonstige Einwirkungen Dritter geschützt sind. Die Gesetzesänderung stellt Entscheidungen der Behörden in Sicherheitsfragen unter Funktionsvorbehalt. Sie sind demnach nicht mehr vollständig juristisch angreifbar.

Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

Mit dem gesetzlichen Funktionsvorbehalt ist der Rechtsschutz de facto unwirksam. Zwar können Anwohner*innen und Umweltverbände bei Sicherheitszweifeln auch weiterhin Klage einreichen. Wenn aber die Gerichte nicht mehr über die Entscheidungen der Behörden urteilen dürfen, gerät dieses Klagerecht zur Farce. Die 17. Atomgesetz-Novelle setzt voraus, dass Genehmigungsbehörden in Sicherheitsfragen niemals irren. Diese Annahme ist nicht nur absurd, sie ist durch die Vergangenheit bereits vielfach widerlegt. Mit diesem Gesetz sichert das Bundesumweltministerium die Entscheidungen der ihr unterstellten Behörden gegen die Klagemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger ab. Gleichzeitig traut die Bundesregierung den Gerichten offensichtlich nicht zu, darüber zu urteilen, wann Klageinteressen berechtigt sind und wann nicht. Das ist ein massiver Angriff auf die Gewaltenteilung.“

AtG-17 untersagt den Gerichten nicht nur die vollständige Überprüfung der Behördenentscheidung. Das Gesetz verwehrt ihnen ebenso wie den Kläger*innen auch den Zugang zu den Sicherheitsunterlagen. Diese Regelung sorgte im Vorfeld auch im Bundesrat für starke Kritik. Die Länder forderten die Einführung eines In-Camera-Verfahrens. Damit hätten die Gerichte Einblick in die Akten nehmen dürfen. Die Bundesregierung wies den Vorschlag jedoch zurück. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Ein Gutachten des Atomrechtsexperten Dr. Ulrich Wollenteit erhebt verfassungsrechtliche Bedenken gegen AtG-17.

Dazu .ausgestrahlt-Sprecher Jochen Stay:

„Ein In-Camera-Verfahren würde zwar dafür sorgen, dass eine unabhängige Instanz Einblick in die Entscheidungsgrundlagen der Genehmigungsbehörde nehmen könnte. Das hätte die Gefahr der Behördenwillkür zumindest ein wenig abgefedert. Allerdings hätten die Gerichte aufgrund des Funktionsvorbehalts auch dann wenig Handhabe, um atomrechtliche Lagerungs- oder Transport-Genehmigungen aufgrund von Sicherheitsmängeln aufzuheben. Die Ergänzung um das In-Camera-Verfahren wäre somit nur das kleinere Übel gewesen. Die 17. Atomgesetz-Novelle schafft keinen Schutz vor Terrorgefahren, sie reißt eine riesige Sicherheitslücke in unser Rechtssystem. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht auch dieses Atomgesetz korrigiert.“

.ausgestrahlt fordert den Bundestag auf, die 17. Atomgesetz-Novelle abzulehnen.

Hinweis:
Rechtsgutachten Dr. Ulrich Wollenteit
:
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_atomgesetz_stellungnahme_2020.pdf

Gesetzentwurf 17. AtG-Novelle:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927659.pdf

Gemeinsame Pressemitteilung von .ausgestrahlt und Landesverband BUND Schleswig-Holstein vom 4. Mai 2021:
https://www.ausgestrahlt.de/presse/uebersicht/brunsbuttel-regierung-will-mit-atomgesetz-anderung/

Kontakt

.ausgestrahlt
Jochen Stay
Pressekontakt
Allgemeine Anfragen bitte an:
Pressematerial
Presseverteiler
Aktuelle Pressemitteilungen per E-Mail abonnieren.
Anrede