Pressemitteilung

17. April 2016
Pressemitteilung von .ausgestrahlt

Atommüll-Kosten: Ratenzahlung nur gegen schnelleres Abschalten der AKW

Verschärftes Nachhaftungsgesetz ist in jedem Fall nötig – damit die AKW-Betreiber sich nicht auch noch um die Abrisskosten für ihre Reaktoren drücken

Zum Angebot der Atom-Finanz-Kommission (KFK) an die AKW-Betreiber, ihre Milliarden-Zahlungen an den geplanten Atommüll-Fonds in Raten abzustottern (vgl. „Spiegel“ vom 16.4.), erklärt Armin Simon von der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Eine Ratenzahlung der Atom-Konzerne an den Fonds ist zwar denkbar – aber nur, wenn diese im Gegenzug die weitere Produktion von Atommüll stoppen. Davon unabhängig ist der ‚Risikoaufschlag‘, über den die Kommission diskutiert, lächerlich niedrig. Selbst der offizielle Stresstest des Bundeswirtschaftsministeriums (Warth&Klein, Okt. 2015, Anlage 9) macht einen Fehlbetrag von 39 Milliarden Euro aus, wenn man von realistischeren Zinserträgen (3,0 statt 4,57 Prozent Verzinsung) ausgeht. 9 dieser 39 Milliarden Euro betreffen den Abriss der AKW, 30 Milliarden Euro die Lagerung des Atommülls – also den Bereich, für den der geplante Fonds aufkommen soll. Die bei Projekten dieser Größenordnung zu erwartende Kostenexplosion ist dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Das von Wirtschaftsminister Gabriel seit Monaten verschleppte Nachhaftungsgesetz kann zudem keine Verhandlungsmasse sein. Gabriel muss es vielmehr in jedem Fall dringend verschärfen und endlich durch den Bundestag bringen – selbst wenn es eine Einigung zwischen Atom-Konzernen und Kommission geben sollte. Andernfalls können die Konzerne ihre Haftungsmasse durch Umstrukturierungen und Aufteilungen unbegrenzt verkleinern. Das wäre ein riesengroßes Schlupfloch für sie, um am Ende selbst die Kosten für den Abriss der AKW noch den SteuerzahlerInnen aufbürden. Der größte Atomstromproduzent Deutschlands, Eon, will eine solche Verkleinerung bereits auf seiner Hauptversammlung am 8. Juni beschließen.“
 

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