Pressemitteilung

21. Juni 2013
Pressemitteilung von .ausgestrahlt

Hintergründe zu den Folgen des Brunsbüttel-Urteils

Auswirkungen des Urteils aus Schleswig auf die Atommüll-Debatte

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hat gestern erklärt, dass das Brunsbüttel-Urteil keinen Einfluss auf das Endlagersuchgesetz hat, da in dieses Gesetz ein Verbot von Transporten nach Gorleben geschrieben werden soll. Zwar ist es richtig, dass sich Bund und Länder auf dieses Verbot geeinigt haben. Da dieses Verbot aber nicht sachlich, sondern nur politisch begründet ist, können die AKW-Betreiber, die jetzt eine gültige Genehmigung für Gorleben haben, die Transporte vor Gericht durchsetzen. Die Stromkonzerne haben gegenüber Bundesumweltminister Altmaier erklärt, das sie sich diese Klage
vorbehalten und nur bereit sind, darauf zu verzichten, wenn die Genehmigungsverfahren für die Einlagerung der Castoren aus Sellafield und La Hague sehr schnell vonstattengehen und von allen beteiligten Behörden „uneingeschränkte politische Unterstützung“ kommt. Nach dem Brunsbüttel-Urteil ist aber heute schon klar, und das hat beispielsweise die Landesregierung in Kiel gestern noch einmal betont, dass das Genehmigungsverfahren sehr gründlich, aufwändig und damit langwierig laufen wird. Damit ist die Bedingung der Betreiber nicht erfüllt und sie werden – höchstwahrscheinlich erfolgreich – gegen das Gorleben-Verbot klagen. Damit ist die Entkoppelung der Castor-Frage vom Endlagersuchgesetz hinfällig und die Bedingung Niedersachsens für die Zustimmung zum Gesetz ist nicht erfüllt. Stephan Weil muss im Bundesrat mit Nein stimmen, wenn er seiner Linie treu bleiben will.

In der Berichterstattung über das Brunsbüttel-Urteil ist davon die Rede, dass Klagen gegen baugleiche Zwischenlager gescheitert sind. Das ist faktisch richtig, hat aber keinen sachlichen, sondern einen formalen Grund: In der ersten Runde von Urteilen in Sachen Zwischenlager haben alle Oberverwaltungsgerichte die Klagen abgewiesen mit der Begründung, ein Flugzeugabsturz auf eine Castor-Halle sei so unwahrscheinlich, dass er zum „hinnehmbaren Restrisiko“ gehört. Nur manche Gerichte haben die Revision gegen das Urteil zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dann in der Revision festgestellt, dass Flugzeugabstürze nicht unter das Restrisiko fallen, sondern dass die Hallen dagegen ausgelegt sein müssen.

Nun hat das OVG Schleswig festgestellt, dass unter diesen Bedingungen die Genehmigung für Brunsbüttel keinen Bestand haben kann. An den anderen Gerichten, z.B. in Bayern, konnte es diese zweite Runde nicht geben, weil die Gerichte keine Revision gegen ihr erstes Urteil zugelassen haben.

Das Bundesamt für Strahlenschutz argumentiert, dass es den Beweis erbracht habe, dass die Zwischenläger gegen den Absturz eines Airbus A380 aushalten. Gleichzeitig legt es die Berechnungen aber nicht offen, mit der Begründung, man wolle Terroristen keine Hinweise geben. Wäre aber alles vollkommen sicher und gäbe es keine Schwachstellen, dann müssten die Unterlagen nicht geheim bleiben. Die Tatsache, dass überhaupt etwas geheim gehalten werden muss, beweist, dass das Zwischenlager nicht sicher ist.

Die neun in Deutschland in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben eine Genehmigung, die auf einem so genannten „Entsorgungsvorsorgenachweis“ beruht. Die Betreiber müssen den Behörden also nachweisen, was sie – zumindest für die nächsten Jahre - mit ihrem Atommüll machen. Wird das Brunsbüttel-Urteil rechtskräftig und auch dann auf dieser Grundlage auch noch einmal die Genehmigungen anderer Zwischenlager beklagt, kann da dazu führen, dass die Reaktoren abgeschaltet werden müssen, weil ihnen nicht nur eine langfristige Lagermöglichkeit fehlt (die ist für den Entsorgungsnachweis skandalöserweise gar nicht nötig), sondern auch die Lagermöglichkeit für die nächsten Jahrzehnte.


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