Pressemitteilung

2. Mai 2010
Pressemitteilung von .ausgestrahlt

Stade-Biblis-Deal von Eon und RWE wäre Vertragsbruch

Atomkonsens-Vertrag verbieten Übertragung von Strommengen auf AKW Biblis A

Zur geplanten Laufzeitverlängerung des AKW Biblis A mit Hilfe von Reststrommengen des AKW Stade erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Weder die Reststrommengen aus Stade noch die irgend eines anderen AKW dürfen auf Biblis A übertragen werden. So steht es in Anhang 2 des ‚Atomkonsens’-Vertrages aus dem Jahr 2000, den der Biblis-Betreiber RWE bekanntlich selbst unterzeichnet hat. Grund sind die gravierenden Sicherheitsdefizite des Uralt-Meilers Biblis A.

Mit Blick auf die nur noch geringe Restlaufzeit des Reaktors hatte die rot-grüne Bundesregierung im Zuge der Atomkonsens-Verhandlungen für Biblis A ein niedrigeres Sicherheitsniveau als in anderen Atomanlagen akzeptiert. RWE ersparte dies kostspielige Nachrüstungen in dreistelliger Millionenhöhe. Im Gegenzug stimmte der Betreiber zu, die Restlaufzeit von Biblis A definitiv auf eine Stromproduktion von 62.000 GWh zu begrenzen. RWE verzichtete also auch auf die Möglichkeit, Strommengen von älteren oder abgeschalteten Reaktoren auf Biblis A zu übertragen. Eine Strommengenübertragung von Stade auf Biblis A, wie sie derzeit zwischen Eon und RWE verhandelt wird, wäre deshalb ein klarer Vertragsbruch.

Eine Strommengenübertragung von Stade auf Biblis A ist keine Sache, die Eon und RWE untereinander aushandeln können. Bundesumweltminister Röttgen muss vielmehr Farbe bekennen: Akzeptiert er einen Vertragsbruch der Atomindustrie und lässt ausgerechnet den Risiko-Reaktor Biblis A länger laufen? Oder besteht er darauf, dass Biblis A nun endlich vom Netz geht – wie es RWE vor bereits zehn Jahren schriftlich zugesagt hat?“

Als Folge des Beinahe-GAU in Biblis A am 16./17.Dezember 1987 erließ 1991 die (damals CDU-geführte!) hessische Landesregierung 49 Auflagen zur sicherheitstechnischen Nachrüstung des Reaktors. Unter anderem verlangte sie den Bau einer unabhängigen Notstandswarte, von der aus das AKW auch bei einem Brand oder Unfall noch gesteuert und heruntergefahren werden können sollte. RWE zögerte die Umsetzung der Auflagen jahrelang hinaus.

Im Zuge des „Atomkonsens“ erklärte sich die rot-grüne Bundesregierung Mitte 2000 dann zu Abstrichen bereit. In einer Erklärung, die Bestandteil des „Atomkonsens“-Vertrages ist, kündigte das Bundesumweltministerium an, für Biblis A nur noch ein abgespecktes Nachrüstungsprogramm zu verlangen, „das (…) in einem angemessenen Verhältnis zur Restnutzung steht“. Dies geschehe „unter der Voraussetzung einer Erklärung des Betreibers, auf eine Übertragung von Energiemengen auf Biblis A zu verzichten“. RWE stimmte dem mit seiner Unterschrift unter den Atomkonsens-Vertrag zu. Das „angepasste“ Nachrüstungsprogramm für Biblis A umfasste nur noch 20 Punkte. Biblis ist deswegen das einzige AKW in Deutschland, das bis heute nicht über eine unabhängige Notstandswarte verfügt.


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