Pressemitteilung

30. April 2018
Pressemitteilung von .ausgestrahlt

Und wieder kassieren die Atomkonzerne

Entschädigung für AKW-Betreiber ist Folge schlechter Atompolitik – nötig wäre Verschärfung des Atomgesetzes

Zum Gesetzentwurf für die Entschädigung von AKW-Betreibern erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Zwar ist zu begrüßen, dass die AKW-Betreiber statt der von ihnen geforderten 19 Milliarden Entschädigung nur maximal eine Milliarde bekommen. Allerdings wären diese Kosten nie angefallen, hätte Angela Merkel nicht 2010 die Laufzeiten der Atomkraftwerke verlängert.

Damit reiht sich diese Zahlung ein in die anderen skandalösen atompolitischen Finanzentscheidungen der letzten Jahre: Die Rückzahlung der vom Verfassungsgericht wegen handwerklicher Fehler im Gesetz beanstandeten Brennelementesteuer und die Abwälzung der finanziellen Risiken der Atommüll-Kosten auf die Allgemeinheit. Erneut kassieren die Atomkonzerne.

Ob der im Detail nicht allen Wünschen der AKW-Betreiber folgende Gesetzentwurf des Umweltministeriums überhaupt so umgesetzt wird, ist noch fraglich. Es wäre nicht das erste Mal, dass das
Wirtschaftsministerium Entwürfe im Sinne der Energiekonzerne verschlimmbessert.

Die Einschätzung der „taz“, die heute zuerst über den Gesetzentwurf berichtet hatte, dass jetzt einzelne AKW des Eon-Konzerns früher vom Netz gehen könnten, teilen wir nicht. Derzeit hat Eon zwar für seine Kraftwerke zu wenig Reststrommengen, um diese bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Laufzeit-Ende 2022 zu betreiben. Aber da sowohl Vattenfall als Miteigentümer des Eon-AKW Brokdorf als auch RWE, neuerdings nicht mehr Konkurrent sondern Anteileigner von Eon, noch über überschüssige Reststrommengen verfügen, dürfte sich eine Übertragung anbahnen, die dazu führt, dass kein Atomkraftwerk früher abgeschaltet wird.

Hier könnte der Gesetzgeber mehr erreichen. Nötig wäre aus unserer Sicht ein deutlich schärferes Atomgesetz, das die Übertragung von Reststrommengen von einem AKW auf andere ganz verbietet. Damit könnten die Laufzeiten noch einmal deutlich reduziert werden. Angesichts der zunehmenden Risiken alternder Reaktoren wäre dies auch verfassungskonform umsetzbar.“

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