Prozess wegen Uran-Blockade eingestellt

06.11.2013 | Redaktion

Landgericht stellt Strafverfahren auf Staatskosten ein – keine Strafe für Kletteraktion oberhalb von Bahnanlagen.

Im Januar 2008 hielt ein Atommülltransport mit abgereichertem Uranhexafluorid, das von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland exportiert werden sollte an. Eine Kletteraktivistin hatte sich über den Schienen abgeseilt und den Transport sechs Stunden lang aufgehalten.

Nach über fünf Jahren ist das Verfahren nun endgültig abgeschlossen. Die Aktivistin wurde in erster Instanz 2009 vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Ordnungswidrig sei ihr Verhalten auch nicht gewesen, die Aktion sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt gewesen. Die Staatsanwaltschaft ging aber in Berufung. Am Montag scheiterte der Versuch der Kriminalisierung erneut vor dem Landgericht.

Der Staatsanwaltschaft blieb nichts anderes übrig, als die Einstellung des Verfahrens ohne Auflage auf Staatskosten zu beantragen. Nicht einmal die Einziehung der Kletterausrüstung der Aktivistin konnte sie durchsetzen. Die Verschleppung des Verfahrens durch die Justiz spielte in dieser Entscheidung auch eine Rolle.

Mehr Infos, Photos und Video der Aktion hier.

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