Während Photovoltaik- und Windkraftanlagen die sogenannte EEG-Umlage entrichten müssen, wenn sie Strom aus dem Netz beziehen, sind Braunkohlebagger davon befreit. Diese Subvention beläuft sich für die klimaschädlichen Braunkohle inzwischen auf geschätzte 200 Millionen Euro. Dieses Ungleichgewicht soll sogar noch deutlich ausgeweitet werden. Während Betreiber von regenerativen Anlagen künftig auch Umlagen entrichten sollen, wenn sie ihren Strom selbst verbrauchen, bleiben Atom- und Kohlekraftwerke davon weiterhin verschont. Zahlen müssen das wie immer die Stromkunden.
Mehr dazu im Artikel von Volker Quaschning, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW).