Noch 1 Monat: Einwendungen Rückbau AKW Biblis

03.06.2014 | Redaktion

Einwendungsfrist endet am 4. Juli

Die RWE Power AG hat mit Schreiben vom 06. August 2012 die Erteilung zweier Genehmigungen nach § 7 Abs. 3 AtG zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Biblis, Block A und B, beantragt. Gegenstand der beiden Anträge sind die Stilllegung inklusive des Restbetriebs der beiden Kraftwerksblöcke und in einem ersten Abbauschritt der Abbau der zu den atomrechtlichen Anlagen gehörenden Systeme, Systembereiche, Komponenten, Anlagenteile und inneren Gebäudestrukturen sowie der Abbau der Einbauten der beiden Reaktordruckbehälter. Die Genehmigungsanträge vom 06. August 2012, die beiden Sicherheitsberichte über die Stilllegung und den Abbau der Anlagen Biblis A und Biblis B in der Fassung von April 2014, die Kurzbeschreibungen in der Fassung von April 2014 sowie zusätzlich die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) in der Fassung von Dezember 2013 sind in der Zeit vom 05. Mai 2014 bis einschließlich 4. Juli 2014 öffentlich ausgelegt (u.a. beim Hessischen Umweltministerium und bei der BI Atomerbe Biblis).

Am 4. Juli 2014 endet auch die Einwendungsfrist. Nur wer Einwendungen fristgerecht einreicht, wird im Erörterrungsverfahren auch gehört. Eine Sammeleinwendung als PDF-Dokument hat z.B. die BI Atomerbe Biblis erstellt. Auch eigene fundierte Einwendungen sind für das Erörterungsverfahren immer willkommene Beiträge.

« Zur Blogübersicht
 Profil-Bild

Redaktion

blog via e-mail abonnieren
RSS-FEED
Blog als RSS-FEED abonnieren.
abonnieren »