2. Rechtsgutachten: Export von AVR-Müll in die USA illegal

22.09.2014 | Matthias Weyland

Der Export von Atommüll aus dem nordrhein-westfälischen Atomreaktor Jülich in die USA ist rechtlich unzulässig. Zu diesem Schluss war ein erstes Rechtsgutachten der auf Umweltrecht spezialisierten Hamburger Anwaltskanzlei Günther im Auftrag von Greenpeace (Gutachten, pdf) Ende letzter Woche gekommen (vgl. TAZ-Artikel). Entscheidend sei, so die Rechtsanwälte, ob es sich um Müll eines Forschungsreaktors gehandelt habe – und dies sei nicht der Fall.

Nun hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am heutigen Montag ein zweites Gutachten vorgestellt, dass dieses Ergebnis mit weiteren Argumenten stützt. Der nordrhein-westfälische Landesverband des BUND hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. „Demnach ist eine Abschiebung des Kugelhaufen-Atommülls aus Jülich – und natürlich auch aus Ahaus – unabhängig von der Reaktoreigenschaft rechtlich nicht möglich“, sagte BUND-Vorstandsmitglied Michael Harengerd auf der Pressekonferenz. „Eine solche Entsorgung stellt schon grundsätzlich keine schadlose Verwertung im Sinne des Atomgesetzes dar.“

Die wesentlichen Aussagen des Gutachtens (pdf) lauten: Es kommt nicht einmal darauf an, ob der AVR Jülich ein Forschungsreaktor war oder nicht, denn auch ansonsten ist die Aufarbeitung in den USA nicht schadlos und daher nach dem Atomgesetz (AtG) verboten. Darüber hinaus ist sie jedenfalls explizit und ohne fachliche Diskussion zur Schädlichkeit verboten, weil es eben kein Forschungsreaktor war – dieser Begriff existiert so schon gar nicht im AtG – maßgeblich ist nach dem AtG alleine, ob der Reaktor zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität errichtet wurde, was wegen Stromliefervertrag, etc. zu bejahen ist.Insofern ist auch unbedeutend, wie die Bundesregierung den Reaktor aktuell vermehrt bezeichnet (jüngst u.a. auch mit einem „Versuchsreaktor, mit dem auch Grundlagenforschung betrieben wurde). Und schließlich ist das Standortauswahlgesetz (StandAG, bzw. dessen § 1 Abs. 1 S. 2) nicht unbedingt als „lex AVR“ zu bezeichnen, denn selbst wenn es nicht weitgehend genug sein mag, ist nicht ersichtlich, dass hierdurch der Export zusätzlich ermöglicht würde; vielmehr bestätigt es tatsächlich für die im AtG vorgesehene Entsorgungsvariante der Endlagerung das Exportverbot.

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Matthias Weyland

Matthias Weyland, Jahrgang 1979, ist seit 2006 bei .ausgestrahlt dabei. Beim BUND Baden-Württemberg, für den er bis Ende 2012 arbeitete, kämpfte er unter anderem für die Energiewende und gegen den Bau eines weiteren klimaschädlichen Kohlekraftwerks in Mannheim. Seit 2013 arbeitet er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Umweltbundesamt.

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