Sicherheitsüberprüfungen und Einlagerungsstopp für Castor-Zwischenlager

04.03.2015 | Jan Becker

Nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am Atomkraftwerk Brunsbüttel fordern AtomkraftgegnerInnen Konsequenzen für alle anderen vergleichbaren Lagerhallen in Deutschland. Es müssten unverzüglich „Sicherheitsüberprüfungen“ durchgeführt werden, fordert der BUND. Würden die Behörden die Problematik ernst nehmen, hätte das weitreichende Folgen.

Mitte Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig bestätigt und damit die Betriebsgenehmigung für die Castor-Halle in Brunsbüttel aufgehoben. Es ließ sich nicht nachweisen, dass die Halle gegen Terroranschläge und andere Angriffe ausreichend gerüstet ist. Die Schleswig-Holsteinische Atomaufsicht reagierte mit einer „Notverordnung“, die bis Anfang 2018 gilt. Vattenfall als Betreiber des Zwischenlagers will nun eine neue Genehmigung beantragen.

Der BUND fordert umgehend Konsequenzen aus dem Urteil für alle vergleichbaren Lager in Deutschland. Der Verlust der Lagererlaubnis in Brunsbüttel sei eine „Zäsur für die gesamte Atomenergienutzung und Atommülllagerung in der Bundesrepublik“. Der Verband habe vor wenigen Tagen Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und sieben jeweils für die Atomaufsicht zuständige LandesumweltministerInnen aufgefordert, an allen 14 weiteren in Deutschland vorhandenen Atommüll-Zwischenlagern unverzüglich Sicherheitsüberprüfungen mit dem Schwerpunkt Terrorsicherheit vorzunehmen.

Nach Ansicht des BUND müssten nach dem Urteil „an allen Standorten neue Genehmigungen zum Zwischenlagern hoch radioaktiver Brennelemente beantragt werden“. Diese Genehmigungen müssten strengeren Sicherheitskriterien genügen als bisher. Bis zur Klärung sämtlicher offener Fragen dürften keine weiteren Castor-Behälter in diese Lager gebracht werden. Grundsätzlich bräuchte es einen „Neustart bei der Zwischenlagerung von hoch radioaktivem Atommüll“, wobei die vielfältigen Probleme „endlich offen diskutiert und nicht weiter verdrängt werden müssen“.

Nehmen die Behörden diese Problematik (endlich) ernst, stellt sich aber die Frage: Wohin mit den verbleibenden Castorbehältern aus dem Ausland? Bundesumweltministerin Barbara Hendricks kündigte kürzlich an, die 26 Atommüllbehälter „auf verschiedene Standorte in einem bundesweit ausgewogenen Verhältnis“ verteilen zu wollen. Zudem würde eine vermutlich langjährige Überprüfung der Betriebsgenehmigungen der Hallen an den noch laufenden neun AKW zu deren Betriebsstopp führen. Um im Rahmen der jährlichen Revision Platz in den Abklingbecken zu schaffen, müssen immer wieder verbrauchte Brennelemente in Castorbehälter verpackt und in die nahen Zwischenlager gebracht werden. Auch das wäre dann erstmal verboten.

  • Brunsbüttel-Urteil erfordert Neustart der Atompolitik
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Quellen (Auszug): bund.net, 2.3.2015

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Jan Becker

Jan Becker hat jahrelang die Webseite www.contrAtom.de betrieben und täglich aktuelle Beiträge zur Atompolitik verfasst. Seit November 2014 schreibt der studierte Umweltwissenschaftler für .ausgestrahlt. Jan lebt mit seiner Familie im Wendland. Mit dem Protest gegen regelmäßig durch seine Heimatstadt Buchholz i.d.N. rollende Atommülltransporte begann sein Engagement gegen Atomenergie, es folgten die Teilnahme und Organisation zahlreicher Aktionen und Demonstrationen.

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