Bundesverfassungsgericht: AKW abschalten ist rechtmäßig

06.12.2016 | Armin Simon

Die drei wichtigsten Fakten zur Gerichtsentscheidung vom 6.12.2016

1. Die Abschaltung von acht AKW nach dem Super-GAU in Fukushima, die Laufzeitbegrenzung für die anderen neun Reaktoren und die ersatzlose Rücknahme der Ende 2010 beschlossenen Laufzeitverlängerung der AKW sind verfassungsgemäß. Den Atomkonzenen steht dafür auch keine Entschädigung oder sonstige Kompensation zu. Vielmehr bekräftigte das Gericht das Recht der Bundesregierung, das Atom-Risiko jederzeit neu zu bewerten und daraus Konsequenzen zu ziehen – dies umso mehr, als es sich bei Atomkraft um eine Hochrisikotechnologie handelt und die Lagerung des Atommülls bis heute ungeklärt ist.

2. Eine Kompensation kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen Konzerne durch die neue Regelung deutlich schlechter gestellt wurden als im sogenannten „Atom-Konsens“ von 2002. Dies betrifft maximal RWE und Vattenfall, da die Laufzeit ihrer Anlagen nach der neuen Regelung nicht mehr ausreicht, um die Strommengen, die ihnen 2002 zugestanden wurden, noch produzieren zu können. (RWE hatte damals fiktive Stromproduktionsrechte für das real bereits stillgelegte AKW Mülheim-Kärlich erstritten, um seine anderen Meiler entsprechend länger betreiben zu können. Das Vattenfall-AKW Krümmel verlor seine Betriebsgenehmigung wie die anderen besonders unsicheren Siedewasserreaktoren der „Baulinie 69“ gleich 2011, obwohl es einige Jahre jünger als diese war; Vattenfall hält seitdem nur noch einen 20%-Anteil am AKW Brokdorf.) Der den Konzernen dabei eventuell entstandene Nachteil muss aber nicht komplett, sondern nur zum Teil kompensiert werden.

3. Eine Entschädigung für sinnlos getätigte Investitionen in die AKW kommt nur für den Zeitraum zwischen dem 8. Dezember 2010 (Laufzeitverlängerungsbeschluss des Bundestags) und dem 16. März 2011 (Beginn des Atom-Moratoriums infolge des Super-GAU in Fukushima) in Betracht; auch hier reicht eine Teilkompensation aus. Alle anderen AKW-Investitionen genießen keinen Vertrauensschutz und müssen folglich auch gar nicht entschädigt werden.

Atomkraftgegner heute vor dem Bundesverfassungsgericht
Atomkraftgegner heute vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Milliardenforderungen der AKW-Betreiber – sie wollen eine „Entschädigung“ für die Rücknahme der 12-jährigen Laufzeitverlängerung erreichen, die Rede war von 19 bis 24 Milliarden Euro – sind damit vom Tisch. Soweit RWE und Vattenfall Kompensationen einfordern wollen, müssten sie erst einmal belegen, dass ihnen tatsächlich ein nennenswerter Schaden entstanden ist: Bei den seit Jahren niedrigen Börsenstrompreisen sind AKW nur dann noch rentabel zu betreiben, wenn keine Brennelemente-Steuer anfällt. Die Bundesregierung darf diese Steuer daher nicht auslaufen lassen, sondern muss schnell klarstellen, dass diese auch über 2016 hinaus anfällt. Der mit AKW zu erzielende Gewinn – und entsprechend ein eventuelles Schadensersatzrisiko – würde so drastisch zusammenschmelzen. Zugleich sollte die Bundesregierung die AKW-Betreiber zu höheren Zahlungen an den geplanten Atommüll-Fonds verpflichten und eine umfassende Nachschusspflicht der Konzerne festlegen.

Links:
.ausgestrahlt-Presseerklärung zum Urteil
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

 

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Armin Simon

Armin Simon, Jahrgang 1975, studierter Historiker, Redakteur und Vater zweier Kinder, hat seit "X-tausendmal quer" so gut wie keinen Castor-Transport verpasst. Als freiberuflicher Journalist und Buchautor verfasst er für .ausgestrahlt Broschüren, Interviews und Hintergrundanalysen.

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