Der Staat darf Atomkraftwerke abschalten – und es kostet wenig

07.12.2016 | Jochen Stay

Über die Verfassungsklage der Stromkonzerne gegen die entschädigungslose Rücknahme der AKW-Laufzeitverlängerung und die Einführung konkreter Abschaltdaten für alle Reaktoren nach dem Super-GAU von Fukushima hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 6. Dezember 2016 entschieden: „Mit der Rücknahme der Laufzeitverlängerung von 2010 leistet der Gesetzgeber durch die damit erreichte, im Durchschnitt 12 Jahre frühere Abschaltung der Kernkraftwerke eine Risikominderung von ganz erheblichem Ausmaß.“ Fragen und Antworten zum Urteil.


Worum ging es in Karlsruhe?

Nach dem Super-GAU von Fukushima im März 2011 nahm die schwarz-gelbe Regierung – mit Zustimmung von SPD und Grünen – die erst im Dezember 2010 beschlossene AKW-Laufzeitverlängerung weitgehend zurück. Zugleich schrieb sie für jeden der 17 Reaktoren ein Datum fest, an dem dessen Betriebsgenehmigung spätestens erlischt. Für acht AKW bedeutete dies das sofortige Aus, die anderen neun sollen in Etappen bis Ende 2022 folgen. Die Stromkonzerne sahen in dieser Novelle des Atomgesetzes eine entschädigungslose Enteignung. Eon, RWE und Vattenfall legten dagegen Verfassungsbeschwerde ein. EnBW hätte dies auch gerne getan, hat als Staatskonzern aber kein Recht dazu.

Ist das Abschalten von Atomkraftwerken verfassungswidrig?

Das Bundesverfassungsgericht sagt dazu eindeutig nein und wies die Beschwerden weitgehend zurück. Die Abschaltung von acht AKW nach dem Super-GAU in Fukushima, die Laufzeitbegrenzung für die anderen neun Reaktoren sowie die ersatzlose Rücknahme der Ende 2010 beschlossenen Laufzeitverlängerung der AKW sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Es handelt sich um keine Enteignung, sondern nur um eine Beschränkung des Eigentums (in diesem Fall der AKW-Nutzungsrechte), weshalb den Atomkonzernen auch keine Entschädigung zusteht. Das Gericht bekräftigte vielmehr das Recht der Politik, das Atom-Risiko jederzeit neu zu bewerten und daraus Konsequenzen zu ziehen – dies umso mehr, als es sich bei der Atomkraft um eine Hochrisikotechnologie handelt und die Lagerung des Atommülls bis heute ungeklärt ist. Das Gericht spricht von „Eigentum mit einem besonders ausgeprägten sozialen Bezug“; entsprechend weit sei der Spielraum des Gesetzgebers, dieses Eigentum auch zu beschränken.

 

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Foto: Andreas Conradt (PubliXviewinG)
Atomkraftgegner*innen gestern vor dem Bundesverfassungsgericht

Wie begründet das Gericht sein Urteil?

Das Bundesverfassungsgericht nimmt eindeutig Stellung:

In den letzten Jahrzehnten sei „zunehmend in den Vordergrund des öffentlichen Bewusstseins getreten, dass es sich bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie um eine Hochrisikotechnologie handelt, die unter anderem mit extremen Schadensfallrisiken und mit bisher noch nicht geklärten Endlagerproblemen belastet ist.“

„Mit der Rücknahme der Laufzeitverlängerung von 2010 leistet der Gesetzgeber durch die damit erreichte, im Durchschnitt 12 Jahre frühere Abschaltung der Kernkraftwerke eine Risikominderung von ganz erheblichem Ausmaß.“

„Der Gesetzgeber verfolgt mit der Beschleunigung des Atomausstiegs und seinem dahinter stehenden Wunsch, das mit der Nutzung der Kernenergie verbundene Restrisiko nach Zeit und Umfang zu minimieren, ein legitimes Regelungsziel.“

„Das Ziel des Gesetzgebers, das mit der Kernenergienutzung unvermeidbar in Kauf zu nehmende Restrisiko möglichst schnell und möglichst weitgehend zu beseitigen, ist - auch wenn es allein auf einer politischen Neubewertung der Bereitschaft zur Hinnahme dieses Restrisikos beruhen sollte - von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.“

„Die vom Gesetzgeber (…) angestrebte Beschleunigung des Atomausstiegs dient (…) dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung.“

Viel besser hätten wir das alles auch nicht ausdrücken können.

Was wird aus den Milliardenforderungen der Atomindustrie?

Die AKW-Betreiber sind mit ihren Schadenersatzklagen weitgehend gescheitert. Die Milliardenforderungen der Konzerne – sie wollten eine „Entschädigung“ für die Rücknahme der 12-jährigen Laufzeitverlängerung erreichen, die Rede war von 19 Milliarden Euro – sind vom Tisch. Bis auf wenige Details ist die Verkürzung der Laufzeiten im Jahr 2011 ohne staatliche Kompensationszahlungen rechtens.

Wo haben die AKW-Betreiber Recht bekommen?

Nur in „Randbereichen“, wie es das Gericht ausdrückt. Ein Ausgleich für die Beschränkung der AKW-Nutzungsrechte kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen einzelne AKW-Betreiber durch die neue Regelung deutlich schlechter gestellt wurden als im sogenannten rot-grünen „Atom-Konsens“ von 2002. Das betrifft lediglich zwei von 17 Atomkraftwerken und auch die nur teilweise, nämlich die AKW Krümmel und Mülheim-Kärlich beziehungsweise deren Betreiber Vattenfall und RWE: Die Laufzeit ihrer Reaktoren reicht nach der neuen Regelung nicht mehr aus, die den Konzernen 2002 versprochenen Strommengen zu produzieren. Unterm Strich bleibt ein Rest von etwa viereinhalb und vier Jahresproduktionen eines AKW, die den beiden Stromriesen verloren gehen. Der den Konzernen dadurch eventuell entstehende Nachteil, darauf wiesen die Richter*innen explizit hin, muss allerdings nicht vollständig kompensiert werden.

Gibt es noch weitere Ansprüche der Stromkonzerne?

Ja, aber minimal: Eine Entschädigung für wertlos gewordene Investitionen in einzelne Atomkraftwerke kommt nur in Betracht, wenn diese Investitionen in den 98 Tagen zwischen dem 8. Dezember 2010 (Laufzeitverlängerungsbeschluss des Bundestags) und dem 16. März 2011 (Beginn des Atom-Moratoriums infolge des Super-GAU in Fukushima) getätigt wurden; allerdings auch nur dann, wenn sie nicht auch ohne die Laufzeitverlängerungen vorgesehen waren. Alle anderen AKW-Investitionen und Betriebskosten genießen keinen Vertrauensschutz und erfordern folglich auch keinerlei Ausgleich. Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium erklärte in Karlsruhe: „Wir gehen davon aus, dass es in dieser Zeit keine wesentlichen Investitionen gab.“

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Na denn: Es wird Zeit, ganz auszusteigen.

Welche Kosten kommen auf den Staat zu?

Das Gericht hat keine Zahlen festgelegt. Soweit RWE und Vattenfall Kompensationen für Mülheim-Kärlich und Krümmel einfordern wollen, müssten sie erst einmal belegen, dass ihnen tatsächlich ein nennenswerter Schaden entstanden ist. Dabei wird entscheidend sein, welcher Strompreis bei der Berechnung angelegt wird, die Preise von 2011, die heutigen Preise oder potenzielle Preise von 2022. Streng genommen müsste Letzteres passieren, dann erst dann tritt der Schaden ein, dass gewisse Stromkontingente nicht mehr produziert und verkauft werden können. Da die Börsenstrompreise seit Jahren nur noch eine Richtung kennen, nämlich nach unten, dürfte dabei nicht viel herausspringen. Schon heute sind Atomkraftwerke kaum noch rentabel zu betreiben.

Hinzu kommt: Wären die AKW alle weiter betrieben worden, dann gäbe es noch viel größere Überkapazitäten auf dem Strommarkt und die Börsenpreise wären dementsprechend noch niedriger. Auch das müsste bei der Schadensermittlung mit eingerechnet werden. Alles in allem wird auf diese Weise nicht mal eine Milliarde zusammenkommen. Der Atomrechts-Experte Olaf Däuper sagte in Karlsruhe: „Wenn überhaupt Geld fließt, dann sicher nicht mehr als ein oberer dreistelliger Millionen-Betrag. Die taz hat nach gegenwärtigen Börsenstrompreisen eine Summe von rund 160 Millionen Euro errechnet.

Wie kann der Staat die Kompensation auf null senken?

Bei den seit Jahren sinkenden Börsenstrompreisen sind AKW in der Regel ja nur dann noch rentabel zu betreiben, wenn keine Brennelemente-Steuer anfällt. Die Bundesregierung darf diese Steuer daher nicht auslaufen lassen, sondern muss schnell dafür sorgen, dass diese auch über 2016 hinaus erhoben wird. Der mit Atomkraftwerken zu erzielende Gewinn – und entsprechend ein eventuelles Schadensersatzrisiko – würde so drastisch zusammenschmelzen; zudem würden die Steuer-Einnahmen eventuelle Zahlungen an die AKW-Betreiber unter Umständen deutlich übersteigen. Zugleich sollte die Bundesregierung die AKW-Betreiber zu höheren Zahlungen an den geplanten Atommüll-Fonds verpflichten und eine umfassende Nachschusspflicht der Konzerne festlegen, damit die milliardenschweren Atom-Folge-Kosten nicht an der Allgemeinheit hängenbleiben.

Worum geht es beim Sonderfall Mülheim-Kärlich?

Das AKW Mülheim-Kärlich war entgegen der Baugenehmigung auf einer Erdbeben-Zone errichtet worden. Nach nur 13 Monaten Laufzeit stoppten Gerichte den Betrieb des Reaktors. Im Rahmen des „Atomkonsens“ 2002 gestand die rot-grüne Bundesregierung RWE dennoch fiktive Stromproduktionsrechte für das real bereits seit 1998 stillstehende und 2001 endgültig stillgelegte AKW Mülheim-Kärlich zu. Im Gegenzug zog der Konzern seinen erneuten Genehmigungsantrag für den Meiler zurück und beendete ein laufendes Amtshaftungsverfahren gegen das Land Rheinland-Pfalz. RWE hätte Stromproduktionsrechte für etwa elf Jahre auf andere AKW übertragen können, die entsprechend länger hätten laufen dürfen. Wegen der 2011 eingeführten Abschaltdaten kann RWE etwa ein Drittel dieser Reststrommengen nicht mehr in eigenen Reaktoren erzeugen, also die Produktion eines AKW von rund vier Jahren. Das Gericht sah dies als verfassungswidrig an, weil damit eine einstige vertragliche Einigung im Nachhinein entwertet werde, und verpflichtete die Regierung, hierfür einen zumindest teilweisen Ausgleich zu schaffen.

Worum geht es beim Sonderfall Krümmel?

Der Vattenfall-Pannenmeiler Krümmel verlor seine Betriebsgenehmigung wie alle anderen besonders unsicheren Siedewasserreaktoren der „Baulinie 69“ gleich mit Inkrafttreten des neuen Atomgesetzes im August 2011 – obwohl der Reaktor einige Jahre jünger war als diese. Da auch das AKW Brunsbüttel nach Fukushima nicht wieder Netz durfte, hat Vattenfall keine Möglichkeit, die überschüssigen Stromproduktionsrechte zu nutzen. Es geht um etwa viereinhalb Jahre.  Auch hierfür hält das Gericht einen zumindest teilweisen Ausgleich für nötig. Indirekt könnte davon auch Eon profitieren, der das AKW zur Hälfte gehört.  

Was hat es mit der Vattenfall-Klage bei einem Schiedsgericht auf sich?

Die Verfassungsrichter*innen sprachen Vattenfall, mehrheitlich in Hand des schwedischen Staates, das Recht zu, Grundrechte in Deutschland einzuklagen. Das dürfte auch Auswirkungen auf das Schiedsgerichtsverfahren in Washington haben, in dem Vattenfall die Bundesrepublik auf 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz verklagt hat. Hätte Karlsruhe dem schwedischen Konzern den Rechtsschutz verweigert, wären dessen Chancen beim privaten Schiedsgericht gestiegen.

Wie geht es jetzt weiter?

Das Gericht lässt der Bundesregierung Zeit bis Juni 2018, um die beanstandeten Punkte gesetzlich neu zu regeln und gibt der Politik hier große Freiheiten, wie sie das umsetzt. Zur Höhe möglicher Zahlungen sagen die Richter*innen: „Der Ausgleich braucht auch nur das zur Herstellung der Angemessenheit erforderliche Maß zu erreichen, das nicht zwingend dem vollen Wertersatz entsprechen muss.“ Sprich: Die Konzerne haben keinen Anspruch auf einen vollständigen Ersatz entgangener Gewinne von Krümmel und Mülheim-Kärlich und eventueller verlorener Investitionen.

Kann das Urteil zu Laufzeitverlängerungen führen?

Theoretisch ja. Das Gericht hat als eine Alternative zur finanziellen Kompensation ausdrücklich die Verlängerung der Laufzeiten einzelner AKW genannt. Vattenfall und RWE würden dann ihre nicht genutzten Stromkontingente aus Krümmel und Mülheim-Kärlich anderen Reaktoren übertragen, die dann unter Umständen sogar noch über 2022 hinaus laufen könnten. Dazu müsste aber das Atomgesetz entsprechend geändert werden. Ob der politische Wille dazu vorhanden ist, ist zumindest zweifelhaft. Trotzdem sollten Atomkraftgegner*innen hier sehr wachsam sein.

Was passiert, wenn die AKW früher als bisher geplant abgeschaltet werden?

Aufgrund konkreter Sicherheits-Defizite kann die staatliche Atomaufsicht jederzeit Betriebsgenehmigungen entziehen oder das Herunterfahren eines Reaktors zu Prüfungszwecken veranlassen. Entspricht die Entscheidung der Behörden den atomrechtlichen Bestimmungen, dann steht den Betreibern keine Kompensation zu.
Anders verhält es sich bei politisch motivierten Laufzeitverkürzungen. Zwar hat der Staat, so folgt aus dem Urteil, ausdrücklich das Recht, die AKW-Laufzeiten noch weiter zu verkürzen, auch ohne neue Erkenntnisse über Risiken. Sogar ein gesetzlich verordneter Sofortausstieg ist rechtlich möglich. Dann würden jedoch nach dem jetzigen Urteil weitere finanzielle Kompensationen anfallen. Dies könnte zukünftig als zusätzliches Argument gegen ein schnelleres Abschalten einzelner AKW genutzt werden.

Gibt es einen kostengünstigen Weg, AKW schneller abzuschalten?

Ja. Das Verfassungsgericht weist einen interessanten Weg, um die noch laufenden acht Atomkraftwerke weitgehend entschädigungsfrei schon jetzt vom Netz zu nehmen. Denn ein finanzieller Ausgleich bemisst sich ja an den möglicherweise entgangenen Gewinnen der AKW-Betreiber.

Würde der Bundestag die zum Jahresende auslaufende Brennelementesteuer verlängern, dann wäre mit den Reaktoren angesichts niedriger Preise an der Strombörse kaum noch etwas zu verdienen. Wenn dann durch eine neue gesetzliche Laufzeiten-Verkürzung die 2002 zugestandenen Reststrommengen nicht mehr produziert werden könnten, stünden den Stromkonzernen zwar Ausgleichszahlungen zu, diese wären aber minimal, weil ja nur der entgangene Gewinn in gewissem Maße ersetzt werden müsste. Die Allgemeinheit würde im Gegenzug ihr Atom-Risiko drastisch reduzieren und wegen geringerer Atommüllmengen würden auch die Atom-Folgekosten niedriger ausfallen.

Hat das Urteil Auswirkungen auf den Deal zu den Atom-Folgekosten?

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen sich die AKW-Betreiber mit einer Einmalzahlung von 23 Milliarden Euro in einen öffentlichen Fonds von der Haftung für die Folgekosten der Atomkraft freikaufen können. Zukünftige Kostensteigerungen muss dann die Allgemeinheit tragen. Das entsprechende Gesetz wird derzeit im Bundestag beraten.
Theoretisch denkbar ist zweierlei: Die Politik könnte den Konzernen entgegenkommen und die durch das Urteil mutmaßlich oder tatsächlich entstehenden Kompensations-Ansprüche von den 23 Milliarden abziehen. Die AKW-Betreiber müssten dann entsprechend weniger in den Fonds einzahlen.

Umgekehrt könnte die Regierung aber auch argumentieren, dass sich die wirtschaftliche Lage der Konzerne durch die vom Staat zu zahlenden Kompensationen verbessert, weswegen die Unternehmen entsprechend mehr in den Fonds einzahlen können, als die Regierung ihnen bisher aufgrund ihrer ökonomischen Situation zumuten wollte.

Was wird aus den anderen Klagen der Atomkonzerne?

Noch sind diverse Klagen anhängig: gegen die Brennelementesteuer, gegen das dreimonatige Moratorium im Frühjahr 2011, gegen den Einlagerungsstopp für Castor-Behälter in Gorleben und den Baustopp im dortigen Salzstock. In der Debatte über die Haftungsbefreiung der AKW-Betreiber für die Atom-Folgekosten wird aus der Politik immer mal wieder die Forderung erhoben, dass die Konzerne zum Ausgleich ihre Klagen fallen lassen sollen. Ob dies aber tatsächlich geschieht, steht aber in den Sternen.

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Foto: Andreas Conradt (PubliXviewinG)
Brennelementesteuer jetzt verlängern!

Was ist von dem Urteil zu halten?

Eigentlich sind die AKW-Betreiber die Schädiger und nicht die Geschädigten. Deshalb war die Klage an sich schon eine Unverschämtheit. Und jeder Euro, der zusätzlich bei den Unternehmen landet, ist ein Euro zu viel. Aber unterm Strich ist das Urteil ein Freibrief für künftiges staatliches Eingreifen bei Risikotechnologien, sei es bei den restlichen AKW oder auch bei Kohlekraftwerken. Angesichts der niedrigen Strompreise sind sogar partielle Kompensationen, wie sie Karlsruhe jetzt verlangt, leistbar. Die Beträge, über die jetzt gesprochen wird, sind im Vergleich zu dem, was gerade in Sachen Brennelementesteuer und Atom-Folgekosten bei den Stromkonzernen landet, fast eine Marginalie. Na denn: Es wird Zeit, ganz auszusteigen.

Warum berichteten viele Medien ganz anders über das Urteil?

Die öffentliche Wahrnehmung des Karlsruher Urteils zum Atomausstieg ist ein Lehrstück darüber, wie in der Welt der beschleunigten Nachrichten und der Echtzeit-Kommentierung in sozialen Medien die Realität auf der Strecke bleiben kann.
Ausgangspunkt des Ganzen ist eine erste Meldung der Nachrichtenagentur dpa. Gleich nach Beginn der Urteilsverkündung meldet sie: „Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Eon, RWE und Vattenfall stattgegeben. Die Bundesregierung muss sie entschädigen.“ Irgendwo im Text steht dann noch die Zahl von 19 Milliarden, die sich zwar nicht direkt auf das Urteil bezieht, aber von vielen so gelesen wird. AFP meldet noch falscher: „Die Entschädigungsklagen wegen des Atomausstiegs sind im Wesentlichen erfolgreich. (…) Berichten zufolge könnte die Entschädigungssumme bis zu 20 Milliarden Euro betragen.“

Zu diesem Zeitpunkt hat eine RWE-Sprecherin in Karlsruhe bereits vor Journalist*innen erklärt: „Dass es dabei nicht um die Milliardenentschädigungen geht, die in den Medien so häufig kolportiert worden sind, das ist mit Sicherheit richtig.“
Doch es nützt nichts: Zahlreiche relevante Nachrichten-Webseiten nehmen die Agentur-Meldungen auf, von Spiegel-Online bis taz.de. Infolge dieser Berichterstattung schießen die Kurse von Eon und RWE an der Börse in die Höhe. In den sozialen Netzwerken verbreitet sich die falsche Neuigkeit rasend schnell.

Zu diesem Zeitpunkt veröffentlich .ausgestrahlt eine erste Pressemitteilung mit dem Hinweis, dass nach .ausgestrahlt-Berechnungen nur von einem dreistelligen Millionenbetrag eventuell anfallender Kompensationen auszugehen ist. Doch die Welle rollt bereits und ist kaum noch zu stoppen. Als erstes korrigiert sich Bild.de: Auf der Start-Seite lautet die Schlagzeile zwar weiterhin „Staat muss Stromriesen entschädigen“, aber auf der eigentlichen Artikel-Seite korrigiert die Unterüberschrift „… allerdings nur zu einem kleinen Teil“. Der Deutschlandfunk berichtet ab mittags den korrekten Sachverhalt, lässt aber immer wieder Politiker*innen zu Wort kommen, die das Urteil nicht verstanden haben.

Beim Spiegel, der taz und vielen anderen Medien bleibt die erste Meldung den ganzen Tag über unwidersprochen stehen. Irgendwann differenzieren erste Meldungen dann, dass das Abschalten rechtens sei, aber Entschädigungen nötig seien. Über die geringe Höhe der Kompensation gibt es weiter keine Informationen. Erst gegen Abend werden auf den Nachrichten-Seiten nach und nach Artikel von Fachjournalist*innen veröffentlicht, die das Urteil richtig einordnen.

Manche merken es aber auch dann noch nicht. So schreibt die Frankfurter Rundschau in einem Kommentar am Abend von „gewaltigen finanziellen Risiken“ für den Bundeshaushalt, die aus dem Urteil folgen. Auch etliche andere Kommentator*innen nutzen nur die Agenturmeldungen vom Morgen als Grundlage ihre Bewertung.

Bei einem Großteil der Bevölkerung bleibt nach diesem Tag wahrscheinlich hängen: Das Abschalten von AKW ist rechtswidrig und kostet die Allgemeinheit viele Milliarden. Das ist an dieser Stelle vermutlich noch nicht einmal eine Absicht, sondern einfach Inkompetenz bei den Agenturen und keine Zeit, Informationen zu überprüfen bei den Online-Medien und Kommentator*innen. Es muss heutzutage halt hauptsächlich schnell gehen. Die Realität kann dabei auf der Strecke bleiben.
Auch .ausgestrahlt selbst nimmt sich dabei nicht völlig aus. Auch wir wussten, wir müssen schnell mit einer Presseerklärung reagieren, um wahrgenommen zu werden. Auch wir haben nicht zuerst das Urteil ausführlich studiert, bevor wir uns geäußert haben. Wir haben lediglich bei der Urteilsverkündung etwas besser zugehört als dpa.

Ist Angela Merkel schuld?

Auf Twitter und Facebook tauchten schon am Vormittag die ersten Kommentare von Politiker*innen auf und werden wiederum von dpa weiterverbreitet:

„Die vom Bundesverfassungsgericht verfügten Entschädigungen an die Stromkonzerne infolge des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima 2011 muss aus Sicht von SPD-Bundesvize Ralf Stegner Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verantworten. ‚Ihr Zick-Zack-Kurs wird die Steuerzahler Milliarden kosten.‘“

Die Grünen verbreiten über Facebook einen Kommentar von Robert Habeck, Spitzenkandidaten-Kandidat aus Schleswig-Holstein und rufen auf: „Teilt das Zitat und macht euren Protest deutlich!“ Habeck schreibt:

„Jetzt rächt sich, dass Union und FDP den Atomausstieg zurückgedreht haben. Sie haben das verbockt und wir alle dürfen zahlen.“

Das ist insofern geradezu kurios, da das Gericht ja nur den kleinen Teil für problematisch hält, den Merkel 2011 – übrigens mit den Stimmen von SPD und Grünen im Bundestag – gegenüber dem rot-grünen „Ausstieg“ von 2002 verschärft (!) hat. Die Rücknahme der Laufzeitverlängerungen von 2010 erklärt Karlsruhe hingegen für verfassungskonform. Klar, wäre alles wie 2002 vereinbart geblieben, hätte es keine Klagen gegeben, aber dafür längere Laufzeiten. So gesehen zahlt die Allgemeinheit jetzt möglicherweise einen geringen Betrag für etwas kürzere Betriebszeiten der AKW.

Die Kritik von Stegner und Habeck an der Kanzlerin trifft also lediglich für die Kompensations-Beträge zu, die den Konzernen für Investitionen zustehen, die sie zwischen Dezember 2010 und März 2011 in ihren AKW getätigt haben – und da auch nur diejenigen, die sich mit der Laufzeitverlängerung begründen lassen. Das dürfte, im Vergleich zu den ursprünglich genannten Zahlen, ein verschwindend geringer Betrag sein.

In einem exzellenten Kommentar sieht der ARD-Energieexperte Jürgen Döschner die „Schuld“ sogar eher im schlecht gemachten rot-grünen „Atomkonsens“ von 2002 und fordert, die noch laufenden AKW sofort abzuschalten.
Ähnlich kommentiert Malte Kreuzfeldt in der taz.

Autoren: Armin Simon, Jochen Stay

 

Links:
.ausgestrahlt-Pressemitteilungen zum Thema
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

 

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Jochen Stay

Jochen Stay, Jahrgang 1965, ist seit seinem 15. Lebensjahr aktiv in außerparlamentarischen Bewegungen, seit Wackersdorf 1985 in der Anti-Atom Bewegung und seit 2008 Sprecher von .ausgestrahlt.

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