Teilgebiete-Konferenz: Simulation von Beteiligung

01.09.2020 | Jochen Stay
Atommüllfässer

Am 28. September veröffentlicht die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den „Zwischenbericht Teilgebiete“, also die erste „amtliche“ Karte, wo in Deutschland nach einem tiefengeologischen Lager für hochradioaktiven Atommüll gesucht werden soll. Eine zentrale Veranstaltung des offiziellen Verfahrens wird der Auftakt der Teilgebiete-Konferenz am 17. und 18. Oktober sein. Deren Vorbereitung durch das Atommüll-Bundesamt (BaSE) ist an Kritikwürdigkeit kaum zu übertreffen.

Die „Fachkonferenz Teilgebiete“ ist das erste offizielle „Partizipationsformat“ im Rahmen der Standortsuche. Laut Gesetz dient sie dazu, dass die BGE den Zwischenbericht erläutert, den die Konferenz erörtert, um „Beratungsergebnisse“ zu erarbeiten, die sie dann wiederum der BGE übergibt. Der Kreis der Teilnehmer*innen beschreibt das Standortauswahlgesetz folgendermaßen: „Teilnehmende Personen sind Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der Gebietskörperschaften der (…) Teilgebiete, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.“ („Gebietskörperschaften“ sind Bundesländer, Landkreise, Städte und Gemeinden.) Das können also sehr viele werden. Und es wird bei dieser Zusammensetzung auch keine reine „Fachkonferenz“, denn sonst könnten diese ganzen Menschen gar nicht mitdiskutieren. Im Gesetz ist festgelegt, dass die Konferenz sich zu höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten treffen kann und sich nach der Übermittlung ihrer Ergebnisse an die BGE auflösen muss. Das Atommüll-Bundesamt organisiert die Veranstaltungen.

Einige grundsätzliche Überlegungen

Zuerst: Eigentlich wäre es ratsam, die Teilgebiete-Konferenz zu ignorieren oder gar zu boykottieren. Denn wer bei einer Simulation von Beteiligung mitmacht, wird Teil der Simulation, nicht Teil von Beteiligung.

Die Ergebnisse der Konferenz müssen von den staatlichen Institutionen nicht beachtet werden. Die BGE wartet nicht auf die Stellungnahmen der Betroffenen. Sie  wird auf Grundlage des Zwischenberichts einfach weiterarbeiten. Wenn dann die Teilgebiete-Konferenz ihre Beratungsergebnisse neun Monate später präsentiert, beziehen diese sich auf einen bis dahin schon völlig überholten Arbeitsstand. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass dann alles noch einmal neu aufgerollt wird. Wer bei der Konferenz mitmacht, muss sich also dessen bewusst sein, dass er*sie dort keinen relevanten Einfluss auf die Arbeit der BGE hat. Er*sie kann viel reden, hat aber nichts zu sagen.

Die Konferenz dient nicht dazu, den Betroffenen wirkliche Partizipation an einer gesellschaftlichen Verständigung über die Atommüll-Lagerung zu ermöglichen. Ihr tatsächlicher Zweck ist ein anderer: Sie soll der breiten Öffentlichkeit suggerieren, es gäbe Beteiligung. Particitainment wäre dafür ein passender Name.

Die Betroffenen selbst werden wahrscheinlich schnell merken, was mit ihnen gespielt wird. Doch sie sind nicht die eigentliche Zielgruppe dieser Veranstaltung. Erreichen möchte das Atommüll-Bundesamt als Veranstalter über die mediale Berichterstattung eher die, die selbst gar nicht betroffen sind. Schließlich geht es der Behörde vor allem darum, ein gesellschaftliches Bündnis für das Suchverfahren aufzubauen – im Zweifel gegen die Menschen in der Region, die es am Ende trifft, selbst wenn deren Bedenken gegen die Fairness des Verfahrens und die Auswahl wohlbegründet sind. Nicht die von der Suche Betroffenen sollen überzeugt werden, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Sondern alle anderen sollen den oberflächlichen Eindruck gewinnen, dass es nicht falsch sein kann, wenn der strahlende Müll des ganzen Landes nicht zu ihnen kommt, sondern an einen Standort X, möglichst weit weg.

Aus diesem Grund beschäftigt sich .ausgestrahlt mit dieser Konferenz. Wir wollen aufzeigen, was hier schief läuft. Wir wollen auch diejenigen erreichen, die mit gutem Willen und in der Hoffnung, etwas beitragen zu können, an der Konferenz teilnehmen. Wir wollen dafür werben, sich außerhalb der offiziellen Formate zu vernetzen und solidarisch für gemeinsame Interessen einzutreten.

Teilgebiete-Konferenz: Der aktuelle Planungsstand

Schon knapp drei Wochen nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts am 28. September beginnt die „Fachkonferenz Teilgebiete“, so heißt sie offiziell, mit einer „Auftaktveranstaltung“ am Wochenende 17./18. Oktober 2020. Weitere geplante Termine sind der 4.-7. Februar 2021, der 15.-18. April 2021 und der 10.-13. Juni 2021.

Das Bundesamt spricht davon, dass der Oktobertermin der Vorstellung des Zwischenberichts dient und der „Selbstorganisation“ der Konferenz. Die drei Termine im nächsten Jahr sollen dann der Diskussion des Berichts dienen.

Die „Auftaktveranstaltung“ wird hauptsächlich als Online-Veranstaltung ablaufen. Bisher ist nur bekannt, dass es dafür einen Livestream mit Kommentarfunktion geben wird.  Echte Interaktion ist damit unmöglich. Zusätzlich organisiert die Behörde einen Präsenztermin in Kassel, dessen Teilnehmer*innen-Zahl aber aufgrund der Corona-Regelungen eng begrenzt ist. Die wenigen Plätze im dortigen Kongresszentrum werden ausgelost.

Das Bundesamt behauptet, die Teilnahme per Internet und vor Ort biete die gleichen Interaktionsmöglichkeiten. Erreicht werden soll dies offenbar, indem auch die Menschen bei der Präsenzveranstaltung in Kassel in der Regel nur schriftlich über digitale Endgeräte kommunizieren dürfen, sich also nicht zu Wort melden können.

Am ersten Tag der Konferenz stellt die BGE den Zwischenbericht vor. Nicht vorgesehen ist eine zweite Meinung, also eine kritische Würdigung des Berichts. Die Teilnehmenden haben also keine Chance, sich unabhängig zu informieren. Den zweiten Tag möchte das Bundesamt dafür nutzen, die sogenannte Selbstorganisation der Konferenz auf den Weg zu bringen. Themen sind die Arbeitsweise, die Geschäftsordnung und der Ablauf der Februar-Sitzung.

Wie viel ist Absicht, wie viel ist Unfähigkeit, wie viel sind verständliche Probleme?

Es gibt wahrlich freudvolleres, als in Zeiten einer Pandemie und sich ständig ändernder Infektionsschutz-Regelungen eine große Veranstaltung zu planen. Dass das Atommüll-Bundesamt deshalb manche seiner Pläne für die Teilgebiete-Konferenz ändern musste, ist nachvollziehbar. Doch leider bleibt in der Bewertung auch nach diesem „Corona-Bonus“ noch jede Menge Kritik übrig.

Inhalte: Im Standortauswahlgesetz ist vorgesehen, dass die Teilgebiete-Konferenz lediglich ein Thema bearbeiten darf: Die Erörterung des Zwischenberichts der BGE. Das Bundesamt versucht diese Einschränkung positiv zu verkaufen:

„Wenn die Bundesgesellschaft für Endlagerung ihren Arbeitsstand veröffentlicht, wird es dann erstmals um inhaltliche Fragen gehen und nicht mehr nur um das Suchverfahren selbst.“

Stimmt: Das Suchverfahren, seine Akteure, die Auswahl-Kriterien, die Lager-Methode in tiefengeologischen Schichten, die Sicherheitsanforderungen, die eingeschränkten Beteiligungs- und Klagerechte, die Entlassung der AKW-Betreiber aus der finanziellen Verantwortung für den Atommüll – all das ist schon längst entschieden, ohne dass die Betroffenen die Möglichkeit gehabt haben, dabei mitzureden.

Obwohl der Neustart der Standortsuche schon vor etwa neun Jahren verkündet wurde, behauptet die ausrichtende Behörde, die Teilgebiete-Konferenz würde sich „zu einem frühen Zeitpunkt der Endlagersuche“ mit dem Thema befassen. An einer Stelle wird das Amt sehr ehrlich:  in einer Presseerklärung heißt es, die Konferenz „ermöglicht, sich sachorientiert mit dem Thema Endlagersuche vertraut zu machen, Fragen zu stellen, Wissen aufzubauen und die jeweiligen Akteure im Verfahren kennenzulernen.“ Echte Partizipation wird da nicht versprochen.

Transparenz: Wenn die Betroffenen auf der Konferenz den Zwischenbericht hinterfragen wollen, dann stehen sie vor einem unüberwindlichen Problem: Die Entscheidungen der BGE lassen sich nicht überprüfen, weil ein wesentlicher Teil der geologischen Daten, auf denen diese basieren, nicht öffentlich sind. Die staatlichen Institutionen verlangen an dieser Stelle blindes Vertrauen – und dies nach Jahrzehnten gescheiterter Atommüll-Politik voller Lug und Trug. Das wird nicht funktionieren.

Vorbereitungsprozess: Das Bundesamt richtete im Sommer 2019 zur Planung der Teilgebiete-Konferenz eine „Beratungsgruppe“ ein. Eingeladen waren anfangs allerdings neben den Institutionen des Verfahrens (BGE, Nationales Begleitgremium NBG und der Partizipationsbeauftragte) lediglich die kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der potenziell betroffenen Gebiete. Die anderen im Gesetz für die Teilnahme an der Konferenz beschriebenen Gruppen (Verbände, Wissenschaft, Bürger*innen) waren von der Teilnahme ausgeschlossen. Nach entsprechender Kritik erweiterte das BaSE den Kreis um einen selbst ausgewählten Wissenschaftler und einen Platz für Verbände, der ausgelost wurde und den schließlich die Nachfolgeorganisation des Deutschen Atomforums, der Lobbyverein „KernD“, einnahm.

Die „Beratungsgruppe“ wurde ihrem Namen allerdings zu keinem Zeitpunkt gerecht, denn es gab in den insgesamt sieben Sitzungen kein gemeinsames Erarbeiten von Ergebnissen. Stattdessen traf das Bundesamt zwischen den Terminen einsame Entscheidungen, die teilweise wenig mit der Diskussion in der Gruppe  zu tun hatten oder die schon getroffene Festlegungen wieder kippten – und dies schon vor Corona. Schließlich stellte das NBG seine Mitarbeit in der Gruppe ein. Aus einem Brief das NBG an das Bundesamt:

 „Wir haben den Eindruck gewonnen, dass die „Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete“ dem Anspruch der Beratung nicht (mehr) gerecht wird. Weder beraten sich die Teilnehmenden unter- und miteinander, noch lässt sich das BASE durch die Anwesenden beraten. (…) Der Umgang mit Rückmeldungen und Fragen zeigt unserer Meinung nach den dringlichen Bedarf Haltungen und Vorgehensweise zu reflektieren und zu ändern. Wie soll das Verfahren erfolgreich durchgeführt werden, wenn Menschen sich jetzt schon, in der Anfangsphase, nicht ernst genommen fühlen – nicht ernst genommen werden?

Die letzte Sitzung der Beratungsgruppe fand im Juni 2020 statt, zu einem Zeitpunkt, als noch unzählige Fragen zur Durchführung der Teilgebiete-Konferenz offen waren.

Terminierung: Zuerst hatte das Bundesamt die erste Konferenz für Januar 2021 angesetzt. Aufgrund der Corona-Pandemie forderte das Nationale Begleitgremium (NBG) und andere Organisationen die Verschiebung nach hinten. Die Reaktion der Behörde war das Vorziehen des ersten Termins auf Oktober 2020, so knapp nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts, dass es kaum möglich sein wird, bis dahin einen kritischen fachlichen Blick auf das Papier der BGE zu organisieren. Die Deutungshoheit liegt damit ganz alleine bei den Autor*innen des Berichts. Das BaSE nennt dies die Schaffung einer „einheitlichen Informationsgrundlage im Sinne von Fairness und Chancengleichheit“. Chancengleichheit wird also dadurch erreicht, dass niemand eine Chance hat, sich gründlich vorzubereiten oder kritische Expertise zu organisieren.

Menschen die nicht hauptamtlich mit dem Thema befasst sind, haben keine Zeit, sich in knapp drei Wochen adäquat einzuarbeiten – ganz abgesehen davon, dass sie auch erst einmal von der Veröffentlichung des Zwischenberichtes erfahren müssen. Kommunale Gremien werden große Schwierigkeiten haben, zwischen dem 28. September, wenn der Bericht erscheint, und dem Anmeldeschluss für Kassel am 6. Oktober überhaupt jemanden zu benennen, der die Gemeinde oder den Landkreis bei der Konferenz vertritt. Zudem liegt der Termin 17./18. Oktober mitten in den Herbstferien.

Wie soll das Kind heißen? Fachkonferenz, Infoveranstaltung, Prä-Konferenz, Auftaktveranstaltung oder erste Sitzung - der Name und damit der Charakter des ersten Termins änderten sich im Verlauf der Vorbereitung teilweise im Monatsrhythmus. Bis vor wenigen Wochen waren die Termine zwischen Oktober und Juni deshalb von eins bis vier durchnummeriert. Jetzt gibt es den „Auftakt“ im Herbst und dann Nummer eins bis drei im nächsten Jahr. Damit will das Amt offenbar dem Gesetz gerecht werden, das für die Teilgebiete-Konferenz nur maximal drei Sitzungen innerhalb von sechs Monaten vorsieht. Wobei: streng genommen sind es jetzt zwischen Februar und Juni drei Sitzungen in lediglich gut vier Monaten.

Veranstaltungs-Format: Das BaSE schreibt: „Der Auftakt wird vor allem als Online-Veranstaltung durchgeführt.“ Vorträge werden also im Internet live übertragen. Teilnehmende könne sich in einem Chat schriftlich äußern. Echte Interaktion und Diskurse sind damit kaum möglich, kein freier Austausch, keine Pausengespräche, kein hilfreicher Zwischenruf. Die gesamte Kommunikation ist weitgehend vom Veranstalter gesteuert und kontrolliert. Zudem ist eine Online-Konferenz über volle zwei Tage eine Zumutung für viele Menschen, die so etwas nicht aus ihrem Arbeitsalltag gewohnt sind.

Als Ergänzung plant die Behörde eine Präsenz-Veranstaltung in Kassel. Im dortigen Veranstaltungszentrum ist jedoch aufgrund der Corona-Regelungen die Zahl der Teilnehmer*innen stark eingeschränkt. Die wenigen Plätze werden deshalb ausgelost. Die vier im Gesetz genannten Gruppen (Bürger*innen, Kommunen, Wissenschaft, Verbände) bekommen jeweils 25 Prozent der Plätze. Das widerspricht dem vom Bundesamt postulierten Prinzip der Chancengleichheit. Ein Beispiel: Melden sich deutlich mehr Vertreter*innen von Kommunen an als solche aus der Wissenschaft, dann hat eine Wissenschaftlerin deutlich größere Chance auf eine Teilnahme vor Ort als ein kommunaler Vertreter.

Zahlreiche Plätze in Kassel sind zudem reserviert für Mitarbeiter*innen des Umweltministeriums, für je zwei Vertreter*innen jedes Bundeslandes, für die kommunalen Spitzenverbände (die damit anderen Verbänden vorgezogen werden), für die Presse und einige andere. Das reduziert die Plätze und damit die Möglichkeit der Teilnahme vor Ort für die vier im Gesetz genannten Gruppen. Nun behauptet das BaSE, die Online-Teilnahme stelle keinen Nachteil dar. Offensichtlich gilt dies nicht für die aufgezählten besonderen Gäste, die bevorzugt behandelt werden und denen nicht zugemutet werden kann, das Geschehen von zu Hause aus zu verfolgen.

Das Bundesamt erklärt zum Verhältnis der Teilnahme in Kassel und über das Internet:

„Online-und Präsenz-Teilnehmende sind gleichberechtigt und beide Gruppen verfügen über die gleichen Interaktionsmöglichkeiten. (…) Alle Formate der Information und Konsultation erfolgen in erster Linie über Endgeräte. Alle Teilnehmenden kommunizieren online und in erster Linie schriftlich. Die Teilnehmenden am Veranstaltungsort erhalten bei Bedarf dafür ein entsprechendes Endgerät.“

Das bedeutet: Für Kassel sind offenbar keine Wortbeiträge der Teilnehmenden vorgesehen. Eine kuriose Vorstellung …

Zusätzlich soll es zwischen den Konferenzen eine Online-Konsultationsplattform geben, auf der diejenigen ihre Hinweise und Kommentare zum Zwischenbericht abgeben können, die, so schreibt die Behörde, „aufgrund einer mangelnden Internetverbindung oder technischer Möglichkeiten nicht an der Konferenz teilnehmen können.“ Wer also keinen Computer oder keinen Internetanschluss hat, bekommt eine Online-Konsultation angeboten. Finde den Fehler!

Programm: Das Bundesamt hat mehrmals öffentlich erklärt, dass die Programmgestaltung der Oktober-Konferenz allein der BGE obliegt. Als die BGE dann Ende Juni ihr Konzept für den Ablauf vorstellte, hatte die Behörde plötzlich viel Gesprächsbedarf. Die Bundesgesellschaft wollte für jedes Teilgebiet (angekündigt ist eine hohe zweistellige Zahl) bei der Konferenz einen einstündigen Workshop durchführen, um die Betroffenen direkt und konkret zu informieren. Damit dies in den zwei Tagen gelingt, sollten jeweils mehrere Workshops parallel stattfinden. Doch so konkret wollte es das Amt nicht haben. Genannt wurde dafür auch ein technisches Hindernis: Der Dienstleister, der für die Behörde die Konferenz organisiert, sei nicht in der Lage, mehrere Livestreams parallel zu organisieren. Kaum zu glauben. Doch deshalb gibt es jetzt nur eine Plenums-Veranstaltung mit allgemeinen Vorträgen darüber, wie die geologischen Kriterien von der BGE angewendet wurden. Für jedes Kriterium stehen damit durchschnittlich nur gut zehn Minuten zur Verfügung. Das liegt auch daran, dass die Bundesgesellschaft anders als ursprünglich geplant nur noch einen der beiden Tage bespielen darf. Den anderen Tag möchte das Bundesamt nutzen, um die „Selbstorganisation“ der Konferenz zu diskutieren.

Selbstorganisation: In der Darstellung des Bundesamtes ist viel die Rede davon, dass die Teilgebiete-Konferenz sich selbst organisiert. So heißt es in den BaSE-„Prinzipien“ zu Organisation der Konferenz:

„Die Fachkonferenz bestimmt selbst über ihre Arbeitsweise. Sie entscheidet über den Ablauf, die Dokumentation und die Regeln der Konferenz. Sie kann sich z.B. eine Geschäftsordnung geben, entscheidet über die Moderation und legt die Form der Dokumentation ihrer Beratungen und der Ergebnisse fest. Die Fachkonferenz selbst ist Veranstalter.“

Wie Selbstorganisation bei einer hohen dreistelligen bis vierstellige Zahl von Personen funktionieren soll, die bisher noch nie zusammengearbeitet haben, die nur online miteinander verbunden sind und nur schriftlich kommunizieren sollen, bleibt das Geheimnis der Behörde. Hinter dem Gerede von der Selbstorganisation verbirgt sich ein knallharter Top-Down-Ansatz.

Entscheidungen: An Abstimmungen können alle angemeldeten Personen teilnehmen, also auch diejenigen, die online dabei sind. Bei welcher Sitzung über was abgestimmt werden kann, ist allerdings nicht ganz klar. Laut BaSE-Dokument „Fachkonferenz Teilgebiete: Rahmen und Organisation“ sind Beschlüsse zur Geschäftsordnung oder Ähnlichem erst für die Sitzungstermine in 2021 vorgesehen, noch nicht für Oktober 2020. Ich frage mich, wie bei der Auftaktveranstaltung, so sieht es das Bundesamt vor, über die Themen und den Ablauf des Februar-Termins und allgemein über die Arbeitsweise der Konferenz entschieden werden soll, wenn es noch keine Geschäftsordnung gibt, die die Verfahren für Abstimmungen regelt. Spannend wird sein, ob das Bundesamt für den Oktober überhaupt schon die technischen Voraussetzungen für Online-Abstimmungen bereitstellt oder diese aufgrund fehlender Technik unmöglich macht.

Eine offene Frage ist zudem, wer überhaupt stimmberechtigt ist. Da ja laut Gesetz alle Bürger*innen eingeladen sind und online teilnehmen können, gilt dies theoretisch auch für die etwa 2.000 Mitarbeiter*innen der BGE und die über 250 Beschäftigten des Bundesamtes. Der Satz „Die Teilnahme an der Fachkonferenz erfolgt ehrenamtlich“ stand ursprünglich im Geschäftsordnungs-Entwurf, wurde inzwischen aber gestrichen. Selbst wenn sich die Bediensteten des BaSE und der Bundesgesellschaft zurückhalten, bedeutet diese Regeländerung ein zusätzliches Stimmgewicht für diejenigen, die sich beruflich mit der Standortsuche beschäftigen, denn sie können die Teilnahme als Arbeitszeit abrechnen. Das Bundesamt gibt in seinen Papier zu „Rahmen und Organisation“ der Konferenz selbst den Hinweis, wenn es in Bezug auf die geladenen Gäste aus Ministerien, Landesverwaltungen und kommunalen Spitzenverbänden erklärt: „Es steht diesen Personengruppen selbstverständlich frei, sich auch als Teilnehmer*innen anzumelden.“

Rolle des Bundesamtes: Die Behörde definiert ihre Rolle selbst so:

„Das BASE versteht sich als Dienstleister, der eine unabhängige und selbstbestimmte Arbeitsweise der Fachkonferenz ermöglicht.“
„Das BASE ist die Geschäftsstelle der Fachkonferenz. Es schafft verschiedene Angebote, um die Arbeit der Fachkonferenz zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere Serviceleistungen wie der Entwurf einer Geschäftsordnung, um den Start der Konferenz zu erleichtern, Angebote der Online-Beteiligung, ein Vorschlag für die Moderation und die Dokumentation der Ergebnisse.“

Das Problem: Das Bundesamt ist nicht neutral, sondern Konfliktpartei. Es hat klare Vorstellungen, wie das Verfahren durchzuziehen ist und möchte die Kontrolle über die Teilgebiete-Konferenz nicht abgeben. Die Behörde behauptet zwar: „Die Fachkonferenz selbst ist Veranstalter.“ Aber sie organisiert alles so, dass die Teilnehmenden möglichst wenig zu sagen haben.

Interessant alleine schon, dass die Konferenz keinen Einfluss auf die Zusammensetzung der Geschäftsstelle hat und gegenüber den Mitarbeitenden dort nicht weisungsbefugt ist. Zudem hat sich die Behörde im von ihr verfassten Entwurf der Geschäftsordnung selbst die Rolle zugeteilt, „Anfragen Dritter zur Fachkonferenz“, also etwa von der Presse, zu beantworten. Die Deutungshoheit will man nicht abgeben.

Geschäftsordnung: Dass das Bundesamt die Sache mit der Selbstorganisation nicht besonders ernst meint, wird auch am Entwurf der Geschäftsordnung deutlich. Ich belege das in den nächsten Abschnitten anhand einiger Beispiele.

Geschrieben hat die Behörde den Entwurf im Wesentlichen alleine, auch wenn sie behauptet, dieser sei „im Dialog mit verschiedenen Interessengruppen“ erarbeitet worden. Dieser Dialog ist schon in der Beratungsgruppe gescheitert und hat nach deren Auflösung, wenn überhaupt, hinter verschlossenen Türen stattgefunden, ohne dass transparent wurde, wer diese Interessengruppen gewesen sein sollen. Auch die vom Amt als  „Öffentliche Konsultation“ beschriebene Möglichkeit, einen ersten Entwurf online zu kommentieren, war überaus peinlich, weil dabei Grundstandards der Online-Konsultation nicht eingehalten waren. So wurden die eingehenden Rückmeldungen (es sollen insgesamt zwei gewesen sein), nicht veröffentlicht.

Ein Paradox, das aus dem Hin und Her zum Charakter der ersten Konferenz im Oktober resultiert: Im Entwurf stehen Regelungen für die Auftaktveranstaltung, obwohl die Geschäftsordnung erst im Februar beschlossen werden soll. Das liest sich so, als gelte bis zu dieser Beschlussfassung der BaSE-Entwurf als gültige vorläufige Geschäftsordnung. Die Selbstorganisation bleibt auch hier außen vor.

Moderation: In der ersten Entwurfs-Fassung für die Geschäftsordnung war zu lesen: „Die Vorbereitung, Moderation und Ergebnisdokumentation der einzelnen Termine übernimmt ein externer Dienstleister, der vom BASE mit der neutralen, unabhängigen Ausgestaltung dieser Aufgabe beauftragt ist.“ In der jüngsten Fassung wurde daraus: „Die Vorbereitung und Ergebnisdokumentation der einzelnen Termine unterstützt ein vom BASE beauftragtes Unternehmen.“ Die „neutralen, unabhängigen Ausgestaltung“ wurde also einfach gestrichen.

Weiter heißt es zu diesem Dienstleistungs-Unternehmen: „Es ist zudem mit der Moderation der Auftaktveranstaltung beauftragt und steht der Fachkonferenz für die Beratungstermine zur Verfügung.“ Ein kleiner, aber feiner Unterschied: Beim Auftakt hat die Konferenz keine Möglichkeit, sich dieser Moderation zu entledigen. Das geht erst bei den drei „Beratungsterminen“ 2021.

Das NBG hat in diesem Zusammenhang in einem Brief spannende Fragen an das Bundesamt gestellt, die in dessen Antwortschreiben allesamt ignoriert wurden:

„Ist der mit dem Dienstleister geschlossene Vertrag einsehbar? Kann der Vertrag von der FKT [Fachkonferenz Teilgebiete] in Absprache mit dem BASE modifiziert werden? Was passiert, wenn die FKT einen anderen Dienstleister beauftragen möchte? Wie erfolgt die finanzielle Vergütung, wenn aus der Gruppe der FKT-Teilnehmenden heraus Moderation / Aufgaben übernommen werden? Wer ist gegenüber dem externen Dienstleister weisungsberechtigt?“

Dokumentation: Wie sich das Bundesamt die Dokumentation der Teilgebiets-Konferenzen vorstellt, wird ebenfalls beim Vergleich der unterschiedlichen Entwürfe der Geschäftsordnung deutlich. Heißt es in einem frühen Entwurf noch, die Konferenz könne „zur Vorbereitung der Dokumentation der Beratungsergebnisse eine Redaktionsgruppe einrichten und Ergebnisse priorisieren“, so ist dieser Satz im aktuellen Entwurf gestrichen. Dafür wurde dezidiert ergänzt, dass das Moderations-Unternehmen Ergebnisprotokolle „aus seiner Sicht“ anfertigt. Das bedeutet: Protokolle wird es im Zweifel nicht aus der Sicht der Teilnehmenden, sondern aus Sicht der (nicht unabhängigen und nicht neutralen) Moderation geben.

Arbeitsgruppen: Im ersten Entwurf der Geschäftsordnung stand:

„Die Fachkonferenz kann zur vertieften Beratung von Fachfragen Arbeitsgruppen bilden, die auch zwischen den Sitzungsterminen selbstorganisiert tagen können. Die Arbeitsgruppen können bei Bedarf bei ihrer Arbeit durch den externen Dienstleister sowie die Geschäftsstelle organisatorisch unterstützt werden.“

Im aktuellen Entwurf ist dieser Paragraph ersatzlos gestrichen. Arbeitsgruppen sind nicht mehr vorgesehen. Ist es schon mit zwischenzeitlichen AGs schwer machbar, bei drei Konferenzen innerhalb von vier Monaten mit vielen hundert Beteiligten Arbeitsfähigkeit zu erlangen, so dürfte es  ohne diese Möglichkeit aussichtslos sein.

Ressourcen-Ausstattung: Für die Teilnehmer*innen an den Präsenz-Konferenzen gibt es keine finanzielle Unterstützung für Fahrtkosten und Übernachtung. Die drei Sitzungen in 2021 beginnen jeweils schon donnerstags. Wer kontinuierlich teilnimmt, muss dafür also sechs Urlaubstage opfern – außer er*sie arbeitet in der Atommüll-Branche oder einer Behörde. Am schwersten wiegt für die Betroffenen allerdings, dass es vom Bundesamt keine Gelder für unabhängige wissenschaftliche Expertise gibt. Die Behörde gibt fünf Millionen Euro für eine PR-Kampagne aus – aber für das sachkundige kritische Hinterfragen des Zwischenberichts wird kein Geld bereitgestellt.

Schlussbemerkung: Die Teilgebiete-Konferenz lässt sich nicht retten, indem sie eine bessere Geschäftsordnung, eine unabhängige Moderation oder finanzielle Ressourcen erhält. Denn selbst wenn alles, was dieser Text kritisiert, besser geregelt wäre, bliebe das Hauptproblem, dass die BGE die Ergebnisse der Konferenz nicht beachten muss. Zwar steht im Gesetz etwas von „berücksichtigen“. Aber dieses Wort hat im Behördendeutsch eine andere Bedeutung als in der allgemeinen Verwendung. Der Berücksichtigungspflicht kann genüge getan werden, indem die BGE sich die Ergebnisse anschaut und sie bewusst verwirft.

weiterlesen:

  • Mehr über die Rolle der "Bundesgesellschaft für Endlagerung" im Artikel "Fehlende Einsicht"
« Zur Blogübersicht
Jochen Stay Profil-Bild

Jochen Stay

Jochen Stay, Jahrgang 1965, ist seit seinem 15. Lebensjahr aktiv in außerparlamentarischen Bewegungen, seit Wackersdorf 1985 in der Anti-Atom Bewegung und seit 2008 Sprecher von .ausgestrahlt.

blog via e-mail abonnieren
RSS-FEED
Blog als RSS-FEED abonnieren.
abonnieren »