Am vergangenen Freitag hat sich die Deutsche Umwelthilfe zu Wort gemeldet und die Prüfung der Folgen eines Terrorangriffs mit einem Airbus A 380 auf die noch betriebene Atomkraftwerke gefordert. Zur Erinnerung, bereits im Juli hatte .ausgestrahlt ein Gutachten vorgestellt und gezeigt, dass keines der noch betriebenen Atomkraftwerke auch nur gegen den Absturz eines mittelgroßen Passagierflugzeuges hinreichend geschützt ist. Hintergrund der DUH-Forderung war eine kurze Passage im Entwurf des Koalitionsvertrag.
Erfreulich ist: Auch in der jüngsten Fassung des Koalitionsvertrags vom 24. November findet sich die Passage in den Zeilen 5198 bis 5200 wieder: „Die Sicherheit der Kernkraftwerke in Deutschland ist bis zum letzten Betriebstag zu gewährleisten. Deshalb sind weiterhin Investitionen in die Anlagen und fachkundiges Personal bei Betreibern, Behörden und Sachverständigen erforderlich.“
Bleibt zu hoffen, dass es diese zumindest rhetorische Ansage auch in den endgültigen Koalitionsvertrag schafft. Vor allem aber, dass sie auch praktische Konsequenzen für die Sicherheitsprüfungen der Reaktoren nach sich zieht. Das .ausgestrahlt-Team jedenfalls wird alles daran setzen, um die zuständigen Atomaufsichtsbehörden auf ihre Aufgabe hinzuweisen. Gerichtlich festgestellt wurde jedenfalls schon, dass die derzeitige Zwischenlagerung (am Beispiel Brunsbüttel) nicht gegen den Absturz eines Airbus A 380 oder andere gezielte Angriffe ausgelegt ist (siehe Blogbeitrag zum so genannten „Brunsbüttel-Urteil“). Fest steht leider auch, dass es wirkliche Sicherheit beim Betrieb der Risikotechnologie Atomkraft nicht gibt.