Die Netzverstopfer-Debatte auf der Zielgeraden

14.06.2018 | Jochen Stay

Die Debatte um das Verbot der Übertragung von Reststrommengen auf Atomkraftwerke in Norddeutschland hat in den letzten Tagen Fahrt aufgenommen. Der Bundesrat hat sich der Forderung angeschlossen und auch bei einer Anhörung im Umweltausschuss des Bundestags gab es viel Zustimmung. Wie reagiert die Große Koalition?

Das Problem: Die Stromerzeugungs-Kapazitäten in Norddeutschland übersteigen deutlich die Leitungs-Kapazitäten. Da Atomkraftwerke nicht beliebig rauf- und runtergefahren werden können, kommt es immer häufiger vor, dass Windkraftanlagen abgeregelt werden müssen, damit das Stromnetz nicht überlastet wird. Selbst bei kräftigem Wind laufen die AKW weiter und verstopfen die Netze. Eigentlich gibt es einen gesetzlichen Einspeisevorrang für Windstrom, doch der wird immer seltener eingehalten. Weil den Betreibern der Windkraftanlagen dafür Entschädigungen zustehen, bedeutet dies für die Stromkund*innen zusätzliche Kosten.

2.175 Gigawattstunden Ökostrom verloren

Nach einer aktuellen Studie von Energy Brainpool im Auftrag von Greenpeace Energy ist diese „Netzverstopfer“-Situation keine Ausnahme. So gab es in 2017 in Norddeutschland über die Hälfte des Jahres Eingriffe in die Windkraft- und Solarenergie-Produktion. Dadurch gingen 2.175 Gigawattstunden Ökostrom verloren. Die Kosten dieser Abregelungen von erneuerbaren Energien bei gleichzeitig ungebremster Atomstrom-Produktion dürften sich allein für 2017 auf knapp 200 Millionen Euro belaufen.

Außerdem bremst dieser Zustand den Ausbau Erneuerbarer Energien, da inzwischen im Norden in sogenannten „Netzausbaugebieten“ kaum noch Windkraftanlagen neu gebaut werden dürfen. Lösen ließen sich all diese Probleme durch ein schnelleres Abschalten der Atomkraftwerke in Brokdorf und Lingen.

Wie praktisch also, dass gerade eine Änderung des Atomgesetzes ansteht; ausgelöst durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht von 2016. Demnach steht Vattenfall und RWE in Einzelfällen ein finanzieller Ausgleich dafür zu, dass manche 2001 von Rot-Grün zugesagten Stromproduktions-Kontingente (sogenannte Reststrommengen) nicht mehr produziert werden können, wenn das letzte AKW Ende 2022 vom Netz geht.
Der konkrete Hebel gegen die Netzverstopfer ist ganz einfach: Wenn im neuen Atomgesetz die Übertragung von Reststrommengen bereits abgeschalteter AKW auf die beiden norddeutschen AKW verboten würde, gingen diese jeweils etwa eineinhalb Jahre früher vom Netz, Brokdorf im Sommer 2020 und Lingen im Sommer 2021.

Breite Unterstützung für schnelleres Aus der AKW

Organisationen wie der BUND und .ausgestrahlt fordern dies schon lange – ja gehen sogar darüber hinaus, weil sie das sofortige Ende aller AKW verlangen oder doch mindestens das Verbot der Strommengen-Übertragung auf alle noch laufenden Reaktoren. Das würde den Atomausstieg deutlich beschleunigen. 13.280 Menschen unterstützen diese Forderung mit ihrer Unterschrift. Auch der Bundesverband Windenergie und der Bundesverband Erneuerbare Energien kämpfen dafür, die Netze vom Atomstrom zu befreien.

Nach einer von .ausgestrahlt  in Auftrag gegebenen repräsentativen Emnid-Umfrage  sind 59 Prozent der Bevölkerung dafür, Atomkraftwerke schneller abzuschalten, selbst wenn das zu zusätzlichen Zahlungen an die Betreiber führen würde. Selbst die Mehrheit der Unions-Anhänger*innen stimmt dem zu.

umfrage_laufzeitverkürzung_akw_2018.png

Die Forderung nach einem Verbot von Reststrommengen-Übertragungen auf Brokdorf findet sich sogar im Koalitionsvertrag der schwarz-gelb-grünen Koalition in Schleswig-Holstein. Das Land hat entsprechend einen Antrag im Bundesrat eingebracht, der am letzten Freitag auch die Zustimmung in der Länderkammer gefunden hat. Allerdings verwässert dieser Antrag das Anliegen unnötigerweise. Zwar steht ganz klar drin, dass die Länder keine Übertragung auf norddeutsche AKW wollen, aber dann folgen Vorschläge zur Umsetzung, die wenig Sinn machen.

So soll das Verbot nicht im Rahmen der jetzigen Atomgesetz-Änderung erfolgen, sondern die Bundesregierung soll zuerst Verhandlungen mit den Stromkonzernen aufnehmen, wie die noch vorhandenen Reststrommengen anders verteilt werden können. Das ist insofern absurd, da ja ein Überhang an ungenutzten Strommengen besteht und es deswegen auch keine anderen Abnehmer dafür gibt. Ein gesetzliches Verbot soll es laut Bundesrat aber erst geben, wenn entsprechende Verhandlungen gescheitert sind. Dann kann es allerdings schon zu spät sein, falls die AKW-Betreiber bis dahin ihre überschüssigen Produktionsrechte längst übertragen haben.

Jetzt muss der Bundestag liefern

Deutliche Unterstützung bekam die Forderung nach einem früheren Aus für die Netzverstopfer am Mittwoch bei einer Experten-Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages. Dort stand der Atomgesetz-Entwurf der Bundesregierung zur Debatte, mit dem die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden sollen. Verfassungsrechtlich, da waren sich die Experten einig, wäre ein Verbot der Restrommengen-Übertragung auf norddeutsche AKW unproblematisch. Ja sie würde sogar dem Votum der Karlsruher Richter*innen entsprechen, die die Atomkraft als Hochrisikotechnologie bezeichnet haben, die der Staat zum Schutz der Bevölkerung vorzeitig beenden darf.
Möglicherweise, so die Fachleute, könnten dadurch allerdings zusätzliche Zahlungen an die Stromkonzerne anfallen, etwa nochmal die Hälfte mehr, als jetzt aufgrund des Karlsruher Urteils sowieso gezahlt werden muss (Schätzungen der Bundesregierung gehen von einem dreistelligen Millionenbetrag aus). Da eine ganze Reihe der vom Umweltausschuss befragten Experten allerdings die nach dem aktuellen Gesetzentwurf angedachten Ausgleichszahlungen als zu hoch bewerten, könnte sich das unterm Strich fast ausgleichen.

Proteste vor dem Länderrat der Grünen in Berlin
Foto: Christian Mang

Da das frühere Abschalten ja gleichzeitig immense Kosten für die Stromkund*innen einsparen würde (siehe die Studie von Greenpeace Energy), wäre letztlich sogar finanziell etwas gewonnen.

Jetzt liegt es an den Regierungsfraktionen im Bundestag, ob diese aus vielen Gründen sinnvolle Maßnahme umgesetzt wird. Ende Juni steht die finale Abstimmung im Parlament an. Ein Hoffnungsschimmer ist, dass selbst die Vertreterin der SPD-Fraktion im Umweltausschuss, Nina Scheer, erkennen ließ, dass sie ein Verbot der Strommengen-Übertragung auf norddeutsche AKW sinnvoll findet – genau wie die von der SPD benannten Experten in der Anhörung. Nun kommt es auf die Durchsetzungsfähigkeit der SPD in der Koalition an – und auf die CDU/CSU selbst. Vielleicht sollte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) nochmal in Berlin anrufen und seinen Parteifreund*innen erklären, warum es Sinn macht, Brokdorf früher abzuschalten.

« Zur Blogübersicht
Jochen Stay Profil-Bild

Jochen Stay

Jochen Stay, Jahrgang 1965, ist seit seinem 15. Lebensjahr aktiv in außerparlamentarischen Bewegungen, seit Wackersdorf 1985 in der Anti-Atom Bewegung und seit 2008 Sprecher von .ausgestrahlt.

blog via e-mail abonnieren
RSS-FEED
Blog als RSS-FEED abonnieren.
abonnieren »