Pressemitteilung

22. März 2017
Pressemitteilung von .ausgestrahlt

Atommüll-Gesetz: Aus Gorleben nichts gelernt

Atomkraftgegner: Chance vertan. Konflikt nicht überwunden

Zum morgen im Bundestag zur Entscheidung vorliegenden Standortauswahlgesetz für die Atommüll-Lagerung erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Mehr als fünf Jahre sind nun vergangen seit der Verkündung eines ‚Neustarts‘ bei der Suche nach einem Atommüll-Lager. Am 11. November 2011 erklärten die Ministerpräsidenten der Bundesländer und der damalige Umweltminister Röttgen, man wolle aus den Fehlern von Gorleben lernen.

Doch das jetzt zur Beschlussfassung vorliegende Standortauswahlgesetz löst diesen Anspruch nicht eint. Aus Gorleben wurde nicht gelernt. In den fünf Jahren der Entwicklung des neuen Suchverfahrens wurde erst gar nicht der Versuch unternommen, die betroffene Bevölkerung an potentiellen Standorten mit einzubeziehen. Wieder werden die Menschen vor Ort vor vollendete Tatsachen gestellt.

Im Gesetz ist von Bürgerbeteiligung die Rede. Gemeint sind damit lediglich Anhörungen ohne jede Ergebniswirksamkeit. So schafft man kein Vertrauen in den Prozess, sondern setzt den alten Konflikt um den Atommüll nahtlos fort.

Ich hätte mir gewünscht, dass die Politik auf die Angebote aus der Anti-Atom-Bewegung eingegangen wäre, gemeinsam und ergebnisoffen über den am wenigsten schlechten Weg zu beraten, wie mit dem vorhandenen Atommüll umzugehen ist. Doch diese Ergebnisoffenheit war nie vorhanden.
Das alte Denkmodell von der geologischen Tiefenlagerung durfte gar nicht erst in Frage gestellt werden. Diese und andere Vorfestlegungen werden den beteiligten Behörden um die Ohren fliegen, sobald in einigen Jahren erste Standortregionen benannt werden.

Nun wird ein neues Gesetz beschlossen. Der gesellschaftliche Konflikt wird damit allerdings nicht überwunden. Eine große Chance wurde vertan."

Hintergrund zum Standortauswahlgesetz und zur Atommüllkommission
Pressemitteilung zur Entscheidung über das Gesetz

Pressemitteilung zur Aufhebung des Atommüll-Exportverbots im Atommüllgesetz

 

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