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Volles Programm - 21 atompolitische Forderungen

an die Bundesregierung

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP haben ihren Koalitionsvertrag für eine gemeinsame Bundesregierung vorgestellt. Doch er liefert so gut wie keine Antworten auf die wichtigen atompolitischen Fragen der kommenden Jahre – und wenn, dann enttäuschende bis skandalöse. Einen Überblick dazu gibt es im Text "Ampel-Ausfall Atompolitik: Eine Analyse des Koalitionsvertrags von SPD, Grünen und FDP aus Anti-Atom-Perspektive".

Zur Analyse des Ampelvertrags

Wir zeigen auf, wo überall das Atomthema noch nicht vom Tisch ist - in Deutschland ebenso wie auf europäischer und internationaler Ebene.

Atompolitisches Forderungspapier

Zum Papier »

Atomausstieg

#01 Alle AKW abschalten

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Die noch laufenden Atomkraftwerke müssen sofort abgeschaltet werden, nicht erst Ende 2022.
Der Betrieb der laufenden AKW stellt - auch für einige hundert Tage - ein nicht hinnehmbares Risiko dar. Dies gilt umso mehr, als die Reaktoren mit zunehmendem Alter immer störanfälliger werden. Die Einschätzung von Sicherheitsgewinnen durch früheres Abschalten wurde seitens des BVerfG bestätigt. Erreicht werden kann ein schnellerer Ausstieg über eine konsequentere Atomaufsicht, die Sicherheitsanforderungen konsequenter und sicherheitsorientierter umsetzt und alle Möglichkeiten der Sicherheitsverbesserung wahrnimmt, wenn nötig mit bundesaufsichtlichen Weisungen. Reaktoren, bei denen Zweifel bestehen, ob sie die Sicherheitsanforderungen erfüllen, müssen abgeschaltet werden, bis die Nachrüstungen umgesetzt sind. Wichtige Ansatzpunkte sind die Auswirkungen von Flugzeugabstürzen, die Probleme mit Dampferzeugerheizrohren und Mängel im Notkühlsystem.

Zum Blog-Artikel

#02 Atomausstieg vollständig machen

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Atomfabriken Gronau und Lingen und alle Forschungsreaktoren stilllegen.
Sowohl die Urananreicherungsanlage in Gronau (NRW) als auch die Brennelementefabrik in Lingen (Niedersachsen) verfügen weiterhin über unbefristete Betriebsgenehmigungen. Beide Uranfabriken versorgen AKW in aller Welt mit Brennstoff, oftmals Risiko-Reaktoren. Die Atomanlagen Gronau und Lingen müssen daher umgehend, dauerhaft und rechtssicher geschlossen werden. Ein Weiterbetrieb unter anderen Konzernstrukturen stellt keinen Sicherheitsgewinn dar.

#03 Atomforschung beenden

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Forschung zu neuen Reaktoren und zu AKW-Brennstoff einstellen
Immer noch fließen Fördergelder in die Erforschung gefährlicher und umweltschädlicher Atomtechnologien, auch für neue Reaktortechniken. Die öffentliche Finanzierung jeglicher Atomforschung etwa am Forschungszentrum Jülich, am Institut für Transurane (ITU) auf dem KIT-Campus in Karlsruhe oder an der RWTH Aachen muss umgehend gestoppt werden. Die Atomforschung unterläuft mit dem Schein-Argument der „deutschen Sicherheitskultur“ den Atomausstieg und sorgt für den Weiterbetrieb von Atomanlagen in aller Welt. Es darf nur noch Forschung zum Abriss von Atomanlagen und zur Atommüll-Lagerung mit öffentlichen Geldern unterstützt werden.

#04 Über Atom-Risiken aufklären

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Atomkraft ist ein Irrweg in der Klimakrise
Die Bundesregierung muss im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit die Bevölkerung über die Risiken der Atomenergie aufklären, um deutlich zu machen, dass Atomkraft ein Irrweg in der Klimakrise ist und dass auch neue Reaktorkonzepte nicht weiterhelfen. Dabei braucht es besondere Angebote an die junge Generation.

Internationales

#05 Anti-Atom-Außenpolitik

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Die Bundesregierung muss sich auf europäischer und internationaler Ebene aktiver für den Atomausstieg einsetzen und dazu Bündnisse mit anderen atomkritischen Ländern schließen.
Zum Interview mit Patricia Lorenz

#06 Euratom

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Euratom-Vertrag abschaffen oder reformieren, zur Not austreten
Die Bundesregierung muss alle nötigen Schritte auf den Weg bringen, um Euratom in seiner bisherigen Form abzuschaffen oder den Euratom-Vertrag von einem Atom-Förder- zu einem Atomausstiegs-Vertrag umzuschreiben. Wenn das nicht gelingt, dann muss Deutschland aus dem Euratom-Vertrag austreten. Mehr Informationen zu Euratom

#07 Kein Öko-Label für Atomkraft

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EU-Finanz-Instrumente dürfen nicht die Atomkraft privilegieren
Bei allen EU-Finanz-Instrumenten, bei denen es um „Nachhaltigkeit“ geht, muss die Förderung oder Bevorzugung von Atomenergie ausgeschlossen sein (Beispiele: EUTaxonomie, Green Deal). Es darf keine öffentliche Förderung von Atomenergie in der EU geben. Dies betrifft auch Exportgarantien.

#08 Neubauprojekte stoppen

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Regierungs-Veto gegen Reaktorprojekte von Urenco
Die Bundesregierung hat bezüglich der geschäftlichen Aktivitäten von Urenco ein Vetorecht. Dies muss sie ausüben, um die Mitarbeit von Urenco in internationalen Reaktorprojekten oder eigene Urenco-Reaktorprojekte zu stoppen.

#09 Atom-Haftpflicht durchsetzen

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Versicherungsschutz von Atomanlagen verbessern, Betreiber-Haftung durchsetzen
Deutschland muss sich im Rahmen der bestehenden völkerrechtlichen Möglichkeiten für eine unbegrenzte Betreiberhaftung und für höhere Versicherungen bei Atomunfällen einsetzen.
 

Rechtliches

#10 Gewaltenteilung wiederherstellen

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Der Staat hat nicht per se recht: Die 17. Atomgesetz-Novelle muss zurückgenommen werden, weil sie Klagerechte einschränkt und die Gewaltenteilung schwächt. Zum Blogartikel

 

Energiewende

#11 Atomkraft raus aus dem EEG!

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Das EEG-Langfristziel 2050 darf nicht „treibhausgasneutral“ lauten
Bei der letzten EEG-Änderung wurde der §1, Absatz 3 neu formuliert: „Ziel dieses Gesetzes ist es ferner, dass vor dem Jahr 2050 der gesamte Strom, der im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland (…) erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt wird.“ Vorher definierte das EEG Ziele für Erneuerbare Energien. Der Begriff „treibhausgasneutral“ könnte ein Einfallstor für Atomstrom sein und muss deshalb raus aus dem EEG. Hintergrund:
klimareporter.de/strom/eeg-revolution-mit-haken

#12 Atom-Wasserstoff verhindern

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Import von „gelbem“ Wasserstoff (mit Atomstrom produziert) muss ausgeschlossen werden.
Grüner Wasserstoff muss ausschließlich aus Erneuerbaren Energien produziert werden. Es darf keine Förderung von gelbem Wasserstoff und der damit verbundenen indirekten Förderung der Atomkraft geben. Ebenso muss es ein Importverbot von gelbem Wasserstoff geben, wozu auch eine eindeutige Klassifizierung notwendig ist. Zum Kommentar

Atommüll

#13 Echte Beteiligungsrechte bei der Standortsuche

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Bei der Suche nach einem tiefengeologischen Lager für hochradioaktiven Atommüll reichen die Konsultationsrechte im StandAG nicht aus. Es braucht echte Mitbestimmungsrechte, damit eine gesellschaftliche Verständigung gelingt und damit berechtigte Einwände der Betroffenen nicht übergangen werden können. Zum Blog-Artikel

#14 Mehr Transparenz bei der Standortsuche

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Die BGE muss mehrmals jährlich Zwischenstände veröffentlichen, nicht nur zu ihren Methoden, sondern auch bezogen auf Gebietsausschlüsse. Die Standortsuche braucht zudem mehr Transparenz bezüglich der zugrundeliegenden geologischen Daten.

#15 Projekte Schacht Konrad und Würgassen stoppen

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Neues Konzept für schwach- und mittelradioaktiven Müll entwickeln
Schacht Konrad entspricht nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik (altes Bergwerk, kein vergleichendes Auswahlverfahren, veraltete Sicherheitsanforderungen). Ohne Schacht Konrad macht auch das geplante zentrale Zwischenlager in Würgassen keinen Sinn. Doch selbst wenn Konrad kommt, sollte Würgassen gestoppt werden, denn das Konzept führt dazu, dass jeder Atommüll-Behälter zweimal transportiert werden muss. Für die ungelöste Frage der Lagerung des schwach- und mitteradioaktiven Atommülls braucht es einen neuen gesellschaftlichen Verständigungsprozess. Zum Interview mit Ursula Schönberger

#16 Atommüll raus aus der Asse!

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Rückholung des Atommülls aus der Asse beschleunigen
Es muss mehr Geld und mehr Personal eingesetzt werden, damit die Rückholung gelingt, bevor das Bergwerk absäuft.

#17 Zukunft der Zwischenlager

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Gesellschaftliche Verständigung über die Zukunft der Zwischenlager
Selbst nach offiziellen Zeitplänen wird die Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll in das geologische Tiefenlager bis 2090 dauern. Die Fachwelt ist sich einig, dass es deutlich länger dauern wird. Da reicht es nicht aus, die Genehmigungen für die Zwischenlagerung der Castor-Behälter um ein paar Jahre zu verlängern. Es braucht ein völlig neues Konzept für die Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts. Dies sollte in einem partizipativen Prozess auf Augenhöhe mit den Betroffenen entwickelt werden. Die Standards setzen hier die Beteiligungsverfahren Hereon/HZG Geesthacht und HZB Berlin-Wannsee zum Abriss von Forschungsreaktoren.

#18 Atomtransporte unterbinden

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Atommüll nicht verschieben, sondern möglichst sicher lagern
Jeglicher Atommüll, also sowohl hoch-, mittel- und schwachradioaktiver, als auch alle anders klassifizierten radioaktiven Materialien, müssen am Standort einer Atomanlage zwischengelagert werden, bis es Lagerstätten in Deutschland für die langfristige Verwahrung gibt. Atomtransporte müssen grundsätzlich vermieden werden. Beim Rückbau einer Atomanlage muss die Bearbeitung und Konditionierung der Materialien am Standort erfolgen. Nur bei transparent begründeten massiven Sicherheitsbedenken kann davon abgewichen werden.

#19 Export-Stopp für Atommüll

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Alle Exporte von Atommüll ins Ausland stoppen und verbieten
Insbesondere müssen die Vorbereitungen und Planungen zum Export von Atommüll aus Jülich und Ahaus (aus dem THTR Hamm-Uentrop) in die USA sofort vollumfänglich fallen gelassen werden. Gleiches gilt für die Verschiebung von abgereichertem Uran aus Gronau nach Russland und anderswo.

AKW-Abriss

#20 Atom-Schutt

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Die unkontrollierte Verbreitung von Radionukliden durch AKW-Abrissmaterial muss unverzüglich gestoppt werden.  
Durch die Freigabepraxis wird die Bevölkerung einem nicht kalkulierbaren Strahlenrisiko ausgesetzt. Die künstliche Trennung von Materialien aus dem AKW-Abriss muss beendet werden. Es darf nicht aus der atomrechtlichen Kontrolle entlassen werden.  Das gesamte Material einer Atomanlage muss am Standort verbleiben, bis klar ist, wie viel insgesamt anfällt und ein umfassendes Konzept für dessen Verbleib unter Beteiligung der Öffentlichkeit entwickelt werden kann. Zum Blog-Artikel

#21 AKW-Abriss auf Augenhöhe

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Öffentlichkeitsbeteiligung auf Augenhöhe in allen Teilen des Stilllegungs und Abbaugenehmigungsverfahrens von AKW und Forschungsreaktoren
Die Standards setzen hier die Beteiligungsverfahren Hereon/HZG Geesthacht und HZB Berlin-Wannsee zum Abriss von Forschungsreaktoren. Darüber hinaus braucht es bessere gesetzliche Rahmenbedingungen mit mehr Beteiligungsrechten für solche Verfahren.