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- Sicherheit der Zwischenlager von hochradioaktivem Atommüll in Deutschland

Heiße Hallen - (Un-)Sicherheit der Zwischenlager
Die Zwischenlager-Hallen dienen vor allem dem Schutz der Atommüll-Behälter vor Witterung sowie gegen den Zugriff von Unbefugten. Die einzige Barriere gegen den Austritt radioaktiver Stoffe sind die Castor-Behälter selbst. Wird einer der Behälter undicht, gelangen radioaktive Gase und Partikel mit dem Luftstrom durch die Kühlungs-Öffnungen der Hallen ungehindert ins Freie.
Im März 2011 vereinbarten die Betreiber der Zwischenlager und das Bundesumweltministerium Nachrüstungen, um den hochgefährlichen Atommüll besser vor Einwirkungen von außen zu schützen. Details sind geheim, um keine Schwachstellen offenzulegen – so ist aber auch nicht überprüfbar, wie es um den Schutz der Zwischenlager wirklich bestellt ist. Bis heute geht es mit der Umsetzung der Nachrüstungen nur schleppend voran.
Nötig wäre an allen 16 Standorten ein deutlich robusterer Neubau, bei dem Behälter und Gebäude jeweils unabhängig voneinander den Schutz gewährleisten. Zu berücksichtigen sind unter anderem Abstürze großer Passagierflugzeuge sowie der Beschuss mit panzerbrechenden Waffen. Außerdem muss es eine Möglichkeit geben, defekte Castor-Behälter möglichst vor Ort zu öffnen und zu reparieren.
Welt, in der der Staat hohe Autorität hat – so, dass der Zaun respektiert wird, der vor dem Zwischenlager steht.“
Michael Sailer, ehemaliger Vorsitzender der Entsorgungskommission der Bundesregierung (Neue Zürcher Zeitung vom 17.5.2013)
Legal, illegal, schietegal - Zwischenlager ohne Genehmigung
Die Zwischenlager in Jülich und Brunsbüttel haben wegen Sicherheitsdefiziten seit Jahren keine Betriebsgenehmigung. Wegen fehlender Alternativen blieb der Müll trotzdem dort – geduldet oder auf ministerielle Anordnung.
In Jülich ist die Genehmigung 2013 ausgelaufen. Eine Verlängerung scheiterte bisher vor allem an der nicht nachgewiesenen Erdbebensicherheit.
Die Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel kassierte 2015 ein Gericht. Betreiber und Behörden konnten den gesetzlich geforderten Schutz des Atommülls gegen Flugzeugabstürze und Beschuss mit panzerbrechenden Waffen nicht belegen. Trotzdem erlaubten die Behörden sogar, noch mehr Castor-Behälter in der Halle einzulagern.
Anfang 2020 verlängerte das Kieler Umweltministerium die Anordnung zum Weiterbetrieb des Zwischenlagers ohne Nennung einer Frist. Die notwendigen Sicherheitsnachweise für eine neue Genehmigung liegen bis heute nicht vor. Legt man die Maßstäbe aus dem Brunsbüttel-Urteil an die anderen Zwischenlager an, müssten alle überprüft werden, denn das in Brunsbüttel gehört noch zu den stabilsten. Stattdessen ist zu befürchten, dass sich die Betreiber nicht mehr ernsthaft um neue Sicherheitsnachweise bemühen, wenn ein genehmigungsloser Zustand über einen längeren Zeitraum toleriert wird.
Jahrhundert-Lager
Zwischenlagerung von hochradioaktivem Atommüll
Landkarte des Fiaskos
Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll
Schutzhülle für 100 Jahre?
Höhere Anforderungen durch lange Lagerung