Eklatante Fehler

31.07.2017 | Jochen Stay

Die Bundesregierung hätte die Niederlage bei der Brennelementesteuer leicht verhindern können. Nun muss die neue Koalition den Milliardenschaden mit einer verfassungskonformen Neuauflage der Steuer zumindest begrenzen.

 

Aktion Karlsruhe / Brennelemente-Steuer
Foto: publixviewing.de
.ausgestrahlt-Protest vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

 

Die Bundeskanzlerin und ihre Minister*innen haben einen Amtseid geleistet. In diesem heißt es: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden (...) werde." Mal davon abgesehen, dass ich mit dem Begriff „deutsches Volk" nicht sonderlich viel anfangen kann und finde, dass sich Regierungshandeln in einer vernetzten Welt auf den Nutzen aller Menschen auf diesem Planeten beziehen muss, halte ich die in der Eidesformel festgeschriebene Verpflichtung auf das Allgemeinwohl für eine gute Sache.

Doch die beiden letzten Bundesregierungen haben diesen Eid nicht eingehalten. Durch eklatante Fehler der schwarz-gelben Regierung 2010 und der großen Koalition 2016 bekommen die Stromkonzerne auf Kosten der Allgemeinheit sechs Milliarden Euro Brennelementesteuer plus eine Milliarde Euro Zinsen zurück.

Dilettantisches Steuergesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. Juni entschieden, dass diese Steuer – erhoben von 2011 bis 2016 immer dann, wenn neue Brennelemente in einen Reaktor eingesetzt wurden – nicht verfassungsgemäß war. Die Karlsruher Richter*innen begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Regierung die Steuer als Verbrauchssteuer eingeführt habe, diese aber gar nicht von den Verbraucher*innen gezahlt wurde, sondern mit den Brennstäben quasi die Produktionsmittel der AKW-Betreiber mit der Steuer belegt waren.

Dieser Artikel ist ebenfalls nachzulesen im aktuellen .ausgestrahlt-Magazin Nr. 36.


2010, als Schwarz-Gelb sich diese Konstruktion ausdachte, hatten Eon, RWE und Co noch nichts dagegen. Zwar wurde die Einführung der Steuer offiziell damit begründet, Subventionen für die Atomkraft abzubauen und die Kosten für die Sanierung des maroden Atommüll-Lagers Asse II eintreiben zu wollen. Doch schon damals war klar, dass es sich eigentlich um einen Deal zwischen Staat und Wirtschaft handelte: Wir verlängern euch die AKW-Laufzeiten, dafür gebt ihr uns was von den zusätzlichen Gewinnen ab.

Als dann nach Fukushima 2011 die Laufzeitverlängerungen zum größten Teil wieder zurückgenommen wurden, blieb die Steuer bestehen und die Stromkonzerne klagten. Jetzt hat Karlsruhe zu ihren Gunsten entschieden.

Das Urteil ist nur rückwirkend relevant, denn Ende 2016 ist die Steuer ausgelaufen. Obwohl es im Bundestag eigentlich fraktionsübergreifend eine Mehrheit für die Beibehaltung der Steuer gab, entschied sich die SPD – anders als jüngst bei der „Ehe für alle" – für die Koalitionsdisziplin und stimmte den Anträgen der Opposition auf Verlängerung der Steuer nicht zu. Inzwischen, nach der Entscheidung des Gerichtes, ist diese Debatte so oder so obsolet.

Schlecht verhandelt

Allerdings hätte es auch ganz anders laufen können – und damit komme ich zum Fehler der Großen Koalition vergangenen Herbst: Bei den Verhandlungen über die Folgekosten der Atomkraft kam die Politik den Konzernen weit entgegen. Gegen eine einmalige Zahlung von rund 24 Milliarden Euro sollten die AKW-Betreiber sich von der Haftung für ihren Atommüll freikaufen können – inzwischen haben sie das getan. Die Summe war aufgrund der angeblich prekären wirtschaftlichen Situation zumindest einzelner Konzerne so niedrig festgelegt worden. Als Gegenleistung sollten die AKW-Betreiber eigentlich alle Klagen, die sie gegen den Staat laufen hatten, zurücknehmen. Darauf drängte besonders das Bundesfinanzministerium.

Doch die Regierung setzte dieses Junktim nicht durch. Zwar ließen die Konzerne einige Klagen fallen, die gegen die Brennelementesteuer aber nicht. Mit der durch das Karlsruher Urteil nun ausgelösten Überweisung von sieben Milliarden Euro an die Konzerne reduziert sich deren Aufwand für die Atommüll-Lagerung von 24 auf 17 Milliarden Euro. Und weil die Regierung im entsprechenden Gesetz auch für den Fall, dass es Eon, RWE und Co wirtschaftlich wieder besser gehen sollte, keine Nachschusspflicht an den Fonds festgelegt hat, können diese das Geld nun einfach einstreichen und an ihre Aktionär*innen ausschütten und müssen keinen Cent mehr für ihren Atommüll bezahlen.

Unterm Strich ist das ein riesiges Geschäft für die Stromkonzerne. Sie kommen in Sachen Atommüll-Lagerung billig davon und sind die Verantwortung für ihre strahlenden Abfälle für immer los.

Unterm Strich ist es aber auch ein weiteres Argument, die noch laufenden AKW schon jetzt abzuschalten: Dann produzieren sie wenigstens keine weiteren Kosten für die Allgemeinheit. Für den Fall, dass sie trotzdem noch weiterlaufen, braucht es schleunigst eine verfassungskonforme Besteuerung oder Abgabe, damit die Betreiber an den Kosten beteiligt werden, die etwa in der Atommüllkippe Asse II weiter entstehen.

Vertreter*innen von SPD, Grünen und Linkspartei haben dies nach dem Karlsruher Urteil vehement gefordert. Mal sehen, ob sie es bei einer künftigen Regierungsbeteiligung auch umsetzen.
 

2016 organisierte .ausgestrahlt eine große Kampagne zum Erhalt und der Verlängerung der Brennelementesteuer. Die Chronik der Ereignisse

 

« Zur Blogübersicht
Jochen Stay Profil-Bild

Jochen Stay

Jochen Stay, Jahrgang 1965, ist seit seinem 15. Lebensjahr aktiv in außerparlamentarischen Bewegungen, seit Wackersdorf 1985 in der Anti-Atom Bewegung und seit 2008 Sprecher von .ausgestrahlt.

blog via e-mail abonnieren
RSS-FEED
Blog als RSS-FEED abonnieren.
abonnieren »