Eine erste Analyse des Zwischenberichts Teilgebiete zur Standortsuche für ein dauerhaftes Atommüll-Lager macht deutlich, dass die Methoden der BGE zur Ermittlung der jetzt veröffentlichten Landkarte zu wünschen übrig lassen.
Ende September gibt die „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ bekannt, in welchen Regionen nach einem langfristigen Atommüll-Lager gesucht werden soll. .ausgestrahlt wird viel Energie darauf verwenden, Betroffene und Interessierte mit kritischen Informationen zur Standortsuche zu versorgen sowie die Betroffenen dabei zu unterstützen, sich gut zu organisieren und sich solidarisch miteinander zu vernetzen.
Am 28. September veröffentlicht die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) den „Zwischenbericht Teilgebiete“, also die erste „amtliche“ Karte, wo in Deutschland nach einem tiefengeologischen Lager für hochradioaktiven Atommüll gesucht werden soll. Eine zentrale Veranstaltung des offiziellen Verfahrens wird der Auftakt der Teilgebiete-Konferenz am 17. und 18. Oktober sein. Deren Vorbereitung durch …
Am 30. September veröffentlicht die Bundesgesellschaft für Endlagerung erstmals eine amtliche Karte, welche Gebiete sie bei der Standortsuche für ein tiefengeologisches Atommüll-Lager konkret in Betracht zieht. Klar ist schon jetzt: Es werden viele sein
Wenn die „Bundesgesellschaft für Endlagerung“ im Herbst die Regionen benennt, die im Suchverfahren für das Atommüll-Lager bleiben, wird sie die wichtigste Frage der Menschen vor Ort nicht ausreichend beantworten können: Warum hier?
Im Standortauswahlgesetz ist eine spezielle Rolle geschaffen worden: der sogenannte Partizipationsbeauftragte. Klingt schön, doch funktioniert leider nicht.
Wie zukünftig Kritiker*innen der Standortsuche die Gemeinwohlorientierung abgesprochen werden soll – von Sinn und Unsinn einer millionenschweren PR-Kampagne des Atommüll-Bundesamtes
Die Standortsuche für ein Atommüll-Lager geht 2020 in eine entscheidende Phase. Doch die Corona-Krise bringt auch hier vieles durcheinander. Während die Suche unvermindert weitergeht, ist die zivilgesellschaftliche Kontrolle ausgebremst.
Mit fast zweijähriger Verspätung haben Bundestag und Bundesrat jetzt das Nationale Begleitgremium komplettiert. Neben sechs zufällig ausgewählten Bürger*innen sind nun zwölf „anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens“, wie es im Gesetz heißt, berufen worden. Die neue Zusammensetzung des Gremiums wirft eine Menge Fragen auf.