EU_Taxonomie_desktop_header.png

Atom und Erdgas als nachhaltige Technologien?!
Fragen und Antworten zur EU-Taxonomie

  • Auf parlamentarischer Ebene: Nein. Eine knappe Mehrheit der EU-Parlamentarier*innen hat am 06.07.2022 der Aufnahme von Atomkraft und Erdgas in die EU-Taxonomie für nachhaltige Geldanlagen zugestimmt. Am 1.1.2023 ist diese Regel in Kraft getreten. Dies ist irrational und verantwortungslos, ein Angriff auf die Energiewende und die Energiesicherheit zugleich. Es verdeutlicht die Abhängigkeit der EU von fossil-atomaren Rohstoffen und insbesondere von Russland.  Die EU könnte diese Klassifizierung zwar beispielsweise bei der turnusmäßigen Überprüfung der Kriterien aufheben - das ist aber momentan nicht abzusehen.

    Es bleibt der Rechtsweg, den Österreich und einige ander Länder sowie verschiedene Umweltschutzorganisationen bereits angekündigt haben.
    .ausgestrahlt fordert die Bundesregierung deshalb auf, sich der von Österreich eingereichten Klage gegen die EU-Taxonomie anzuschließen.

  • Österreich hat am 10. Oktober 2022 Klage gegen die Aufnahme von Gas und Atomkraft in die Taxonomie eingereicht. Luxemburg und andere Länder haben angekündigt, sich einer solchen Klage später anzuschließen. Sie verweisen auf Rechtsgutachten, wonach der Gesetzestext, welcher der Taxonomie zugrunde liegt, eine Aufnahme von Atom und Gas nicht zulasse. Außerdem sei die Europäische Kommission nicht berechtigt, solch grundlegende Fragen per Verordnung alleine zu entscheiden und Europäischen Rat und Europäisches Parlament erst im Nachhinein hinzuzuziehen. Bei einem Erfolg der Klage würden die entsprechenden Artikel ungültig. Sie haben allerdings keine aufschiebende Wirkung.

    Auch Greenpeace und andere Umweltschutzorganisationen haben die EU zur Rücknahme der Verordnung aufgefordert und weitere juristische Schritte angekündigt.

    Eine solche Klage kann sich beispielsweise auf Artikel 290 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union berufen. Dort heißt es: „(1) In Gesetzgebungsakten kann der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetzgebungsaktes zu erlassen. […] Die wesentlichen Aspekte eines Bereichs sind dem Gesetzgebungsakt vorbehalten und eine Befugnisübertragung ist für sie deshalb ausgeschlossen.“ Das heißt, dass wesentliche Aspekte eines Gesetzes nicht alleine von der Kommission geregelt werden dürfen. Ob die Aufnahme von fossilem Gas und Atomkraft ein „wesentlicher“ Aspekt ist und diese Übertragung also unrechtmäßig war, dürfte Gegenstand der Klage sein.

    Diese Frage wird wahrscheinlich um so eher mit „ja“ beantwortet, je mehr die Aufnahme politisch umstritten ist. Eine Klage gegen die Aufnahme hat also auch juristisch umso größere Chancen, je mehr Abgeordnete gegen die Verordnung stimmen, je mehr Staaten Einwände erheben und je mehr Protest es gibt.

  • Die Taxonomie ist ein Gesetzesvorhaben der EU. Es legt fest, welche Wirtschaftstätigkeiten und Technologien als „grün“ oder „nachhaltig“ bezeichnet werden dürfen. In Zukunft dürfen nur noch Geldanlagen, die in solche Aktivitäten investieren, mit dem Label „Nachhaltigkeitsfonds“ werben. Außerdem müssen größere Unternehmen und Finanzinstitute in Zukunft veröffentlichen, welcher Prozentsatz ihrer Aktivitäten bzw. Geldanlagen der Taxonomie entspricht.

    Die Taxonomie soll als Wegweiser dienen, um Kapital in den ökologischen Umbau der Wirtschaft – den „Green Deal“ –  umzulenken und Etikettenschwindel durch sogenanntes Greenwashing zu verhindern. Sie wird zudem eine Leitlinie bilden, an der sich weitere Regulierungen, Subventionen und Investitionsentscheidungen orientieren.

  • Nein. Die Gefahr eines Super-GAUs, Atommüll-Berge und die durch den Uranabbau verursachten großräumigen Umweltverschmutzungen und Gesundheitsschäden widersprechen dem Prinzip der Taxonomie, dass „grüne“ Tätigkeiten keinen signifikanten Schaden anrichten dürfen. Es ist deshalb absurd, dass eine Einstufung von Atomkraft als „nachhaltig“ überhaupt debattiert wird. Gleiches gilt für Erdgas, das dem Klima schadet – nicht nur, weil bei der Verbrennung CO2 entsteht, sondern auch, weil bei der Nutzung Methan in die Atmosphäre entweicht. Dies geschieht von der Quelle über den Transport bis zum Kraftwerk. Nicht umsonst schließt zum Beispiel das französische Greenfin-Label Investitionen in Atomkraft und fossile Energien strikt aus.

    Der 2019 veröffentlichte Bericht der Technischen Expert*innengruppe, der die wissenschaftliche Grundlage für die Taxonomie liefern sollte, empfahl daher, Atomkraft nicht in die Taxonomie aufzunehmen. Für fossiles Gas riet er zu äußerst strikte Kriterien – weit strenger als von der EU-Kommission jetzt vorgesehen. Auch die EU-eigene Berater*innenplattform zur Taxonomie kritisiert den Entwurf scharf: Die Aufnahme von fossilem Gas und Atomkraft gefährde das gesamte Vorhaben der Taxonomie. Die möglichen Umweltauswirkungen gäben Anlass zu „tiefer Sorge“.

  • Das ist vor allem ein Ergebnis intensiven Lobbyings. Insbesondere Frankreich wollte unbedingt, dass Atomkraft das Nachhaltigkeitslabel bekommt. Die französische Atomindustrie ist massiv überschuldet, könnte aber bei einer Aufnahme der Atomkraft in die Taxonomie mit günstigeren Krediten rechnen. Sowohl die alte als auch die neue deutsche Bundesregierung haben dagegen vehement für die Aufnahme von fossilem Gas lobbyiert. So kam es schließlich zu einem Deal: Sowohl Gas als auch Atom sollen als sogenannte „Übergangstechnologien“ in die Taxonomie aufgenommen werden. Für die praktische Anwendung und die öffentliche Wahrnehmung ist diese Einschränkung allerdings irrelevant.

  • Das ursprüngliche Ziel der EU war, eine wissenschaftsbasierte, glaubwürdige Orientierung zur Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten bereitzustellen und so ein Greenwashing zu verhindern. Die Aufnahme von Erdgas und Atom verkehrt dieses Ziel ins Gegenteil: Der Taxonomie-Entwurf ignoriert wissenschaftliche Einstufungen, untergräbt die Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsklassifikation und trägt selbst zum Greenwashing bei. Eine Taxonomie, die Erdgas und/oder Atomkraft mit einschließt, lenkt Finanzströme in veraltete und gefährliche Technologien. Dieses Geld fehlt dann für den Ausbau der erneuerbaren Energien und für wirklichen Klimaschutz. Auch weitere direkte Subventionen für Atomkraft und Erdgas rücken damit einen Schritt näher. Obwohl sich die Finanzwirtschaft eine einheitliche, klare Leitlinie gewünscht hatte, wird es kein allgemein anerkanntes, sondern weiterhin nur eine Vielzahl konkurrierender Nachhaltigkeitslabels geben.

  • Die Bundesregierung – unter Merkel wie unter Scholz – wollte und will unbedingt, dass Erdgas in die Taxonomie aufgenommen wird. Die Merkel-Regierung setzte sich aus diesem Grund nicht gegen die Aufnahme von Atom ein; vielmehr stimmte Merkel dem Atom-Gas-Deal auf dem EU-Gipfel im Oktober 2021 explizit zu. Die neugewählte Ampel-Regierung protestierte nicht gegen diesen Deal. Den im Entwurf ihres Koalitionsvertrags zunächst enthaltenen Satz, sich gegen die Einstufung von Atomkraft und Gas als „nachhaltige“ Technologie einzusetzen, strichen SPD, FDP und Grüne wieder heraus. Zwar bezieht die Ampel-Regierung öffentlich Stellung gegen die Aufnahme von Atomkraft in die Taxonomie. In ihrer Stellungnahme zum Taxonomie-Entwurf Anfang 2022 forderte sie allerdings zugleich weniger restriktive Kriterien in Bezug auf Gas (und übernahm dabei fast wörtlich die Forderungen des Lobbyverbands „Zukunft Gas“). Auch die neue Bundesregierung weiß aber um den Atom-Gas-Deal. Indem sie auf der Aufnahme von Gas in die Taxonomie beharrt, akzeptiert sie de facto auch die Aufnahme von Atomkraft.

  • Die meisten Zusatzkriterien sind bereits Teil geltender EU-Richtlinien zur Sicherheit von Atomkraftwerken und zu Atommüll. Eine Hürde ist vor allem die Anforderung, einen Plan zu präsentieren, nach dem spätestens im Jahr 2050 ein Tiefenlager für hochradioaktiven Atommüll in Betrieb genommen wird. Länder wie Tschechien haben deshalb bereits weichere Kriterien für Atomkraft gefordert. Allerdings gibt es Schlupflöcher im Entwurf. Beispielsweise gilt diese Anforderung nicht für Laufzeitverlängerungen, die vor 2025 genehmigt werden. Die Geschichte zeigt, dass Pläne zur Inbetriebnahme von Atommüll-Lagern immer weiter nach hinten verschoben werden. Auch die bereits geltenden EU-Richtlinien werden bisher oftmals nur intransparent oder gar nicht erfüllt.

    Nähme man die Kriterien ernst, würde kein einziges Land sie derzeit erfüllen. Dass die meisten Länder, auch Frankreich, der Taxonomie zugestimmt haben, zeigt aber, dass sie die Kriterien nicht als ernstzunehmendes Hindernis werten.

  • Nein. Bereits diese Argumentation widerspricht der Idee der Taxonomie. Ihr Ziel ist es, die ökologischen Folgen von Wirtschaftstätigkeiten zu bewerten. Begründungen, die auf die Versorgungssicherheit abzielen, vermischen die Frage der Nachhaltigkeit mit ökonomischen und wirtschaftspolitischen Aspekten. Dies ist auch die grundlegende Kritik der EU-eigenen Berater*innenplattform zu nachhaltigen Finanzen. Sie bemängelt, dass die von der Kommission geplante Aufnahme von Gas und Atomkraft die gesamte Systematik der Taxonomie zerstören würden.

    Der Krieg in der Ukraine hat darüber hinaus gezeigt, dass Abhängigkeiten von Atomkraft und Erdgas ganz grundsätzlich die Versorgungssicherheit verschlechtern. Weder Atomkraft noch fossiles Gas sind der richtige Weg, um die Energieversorgung in Europa sicher zu stellen. Auch deshalb hatte .ausgestrahlt Mitte März 2022 gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die EU-Kommission in einem offenen Brief aufgefordert, den Entwurf zur Aufnahme von fossilem Gas und Atomkraft in die EU-Taxonomie zurückzuziehen.

    Verschiedene Studien halten zwar mittelfristig zusätzliche Gaskraftwerke, übergangsweise auch mit Erdgas betrieben, als Backup für „Dunkelflauten“ für nötig. Sollte das zutreffen, könnten man sie aber  auf verschiedene Weise finanzieren. Es ist nicht erforderlich, sie dafür fälschlicherweise als „nachhaltig“ zu deklarieren – denn sie sind es selbst dann nicht, wenn sie für den Übergang zu 100 % erneuerbaren Energien gebraucht werden sollten.

  • Ein wesentlicher Bestandteil der EU-Taxonomie ist die sogenannte Offenlegungsverordnung. Größere, börsennotierte Unternehmen müssen veröffentlichen, welcher Anteil ihrer Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der Taxonomie nachhaltig sind – den sogenannten „Anteil grüner Aktivitäten“.

    Ein aktuelles Problem der Taxonomie ist jedoch, dass die Zertifizierung von Aktivitäten an die Offenlegungsverordnung gebunden ist. Deshalb können aktuell nur Aktivitäten als „grün“ zertifiziert werden, die von börsennotierten Unternehmen mit mindestens 500 Angestellten durchgeführt werden. Das ist beispielsweise bei vielen Betreiberfirmen von kleineren Windparks nicht der Fall. Das Problem ist bekannt und soll in Zukunft gelöst werden – beispielsweise soll die Mindestangestelltenzahl schon 2023 auf 250 gesenkt werden.

    Aktuell profitieren demnach jedoch hauptsächlich größere Unternehmen und Banken, die Großprojekte finanzieren, von einer Zertifizierung grüner Aktivitäten, während kleinere und mittlere Banken und Unternehmen davon keine Vorteile haben. Dieses Ungleichgewicht würde durch die Aufnahme von fossilem Gas und Atomkraft noch verschärft werden, weil solche Projekte im Unterschied zu erneuerbaren Energien nur von Großbanken finanziert und von Großunternehmen durchgeführt werden können.

    Weitere Anwendungen der EU-Taxonomie (beispielsweise in Bezug auf staatliche Förderungen) sind von diesem Problem allerdings nicht erfasst.

  • Der 2019 veröffentlichte Bericht der Technischen Expert*innengruppe (TEG) zur Taxonomie kam zu dem Ergebnis, Atomkraft nicht als nachhaltiges Investment zu bewerten, weil es die „Do No Significant Harm“-Regel nicht erfüllt – vor allem aufgrund der vielen ungelösten Fragen bei der Entsorgung des strahlenden Atommülls.

    Mitgliedsstaaten wie Frankreich, das Vereinigte Königreich (damals noch EU-Mitglied) und mehrere osteuropäische Länder wollten diese Einschätzung jedoch nicht hinnehmen. Im Ergebnis wurde die Gemeinsame Forschungsstelle (Joint Research Center, JRC) der EU – genauer: ihr Standort in Karlsruhe – mit einem weiteren Gutachten beauftragt. Nuklearforschung hat im JRC Karlsruhe eine lange Tradition: Das Institut wurde 1957 als „Plutonium-Institut“ gegründet und hieß bis 2016 Institut für Transurane (ITU). Bereits seit den 1950er Jahren wurde es von der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) mitfinanziert. Auch wenn das JRC Karlsruhe seine Forschungsfelder im Bereich Gesundheits- und Umweltschutz diversifiziert hat, ist Atomforschung immer noch ein wichtiges Forschungsfeld. Auch personell und institutionell weist das JRC große Überschneidungen zur Atomindustrie auf.

    Angesichts der Geschichte des Instituts war daher wenig überraschend, dass das JRC in seinem 2020 veröffentlichten Bericht zu dem Ergebnis kam, dass Atomenergie weder Mensch noch Umwelt schade. Dieser Bericht verzerrt die Realität eindeutig zugunsten der Atomkraft. Das kann auch inhaltlich an vielen Stellen belegt werden.

    Umweltverbände kritisierten bereits früh die mangelnde Transparenz des gesamten Bewertungsprozesses, die ungeeignete Auswahl der begutachtenden Gremien sowie die Missachtung der Einschätzung der technischen Expert*innengruppe (TEG). Beispielsweise sollte der Bericht des JRC im Gegensatz zur Vorgehensweise bei anderen Technologien nicht öffentlich begutachtet werden, sondern lediglich durch zwei EU-interne Fachgremien: die atomfreundliche Artikel-31-EURATOM-Gruppe und die sogenannte SCHEER-Gruppe, angesiedelt bei der Abteilung Gesundheit der EU-Kommission. Auch auf der inhaltlichen Ebene belegen zahlreiche Gutachten [12345] detailliert, wie der Bericht an wesentlichen Stellen tendenziös argumentiert, Themen ausblendet, sich auf einseitige Quellen beruft und Schlussfolgerungen zieht, die nicht durch die Argumentation gedeckt sind.

    Sogar das Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE) kommt in einer Fachstellungnahme für das Bundesumweltministerium zu dem Schluss, dass der JRC-Bericht „die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens zum Teil nicht korrekt berücksichtigt“ und „einen unvollständigen Beitrag“ liefert, mit dem „die Nachhaltigkeit der Kernenergienutzung nicht umfassend bewertet werden kann“. So sei der Grundsatz „Do No Significant Harm“ bereits unwiderruflich verletzt – beispielsweise, weil „das Problem der Entsorgung radioaktiver Abfälle bereits durch frühere Generationen auf heute verschoben wurde und zwangsläufig vielen weiteren Generationen erhalten bleiben wird.“

    Auch das offizielle Gutachten durch die SCHEER-Gruppe übt harsche Kritik am JRC-Bericht: Dessen Ansatz sei in verschiedenen Teilen zu stark vereinfachend („simplistic“), verfolge unzulässige Ansätze, sei unvollständig und unterlasse es, wichtige Folgerungen durch Belege zu unterfüttern. Ein Beispiel sei der Uran-Abbau: Hier unterstelle der JRC-Bericht, dass die reine Existenz von Regeln in Europa ausreichend sei, obwohl dies außer Acht lässt, ob diese Regeln auch angewendet werden (was sehr häufig nicht der Fall ist).

    Diese Argumentationsweise zieht sich durch den gesamten Bericht: Er argumentiert in vielen Bereichen rein hypothetisch – im Widerspruch zur Realität und unter Ausklammerung vieler Aspekte. Beispielsweise argumentiert er, dass neue Atomkraftwerke sicherer seien – obwohl diese neuen Atomkraftwerke in Europa noch gar nicht existieren. Auch die Atommüllfrage ist für das JRC dadurch gelöst, dass es – hypothetisch – eine geologische Lagerung geben könnte. Ausgeblendet wird, dass solche Lager nirgends auf der Welt existieren und Pilotprojekte bereits mehrfach gescheitert sind.

    Ausführlich analysiert auch Günter Wippel in seinem .ausgestrahlt-Vortrag vom 16.6.2021 den JRC-Bericht, dessen Auslassungen und argumentative Tricks.

Hintergrund:

Atomkraft und fossiles Erdgas sollen in Zukunft als „grüne“ Technologien gelten. Dies ist ein unglaubliches Greenwashing längst überholter und gefährlicher Technologien. Anstatt die Energiewende voranzubringen, zerstört die Taxonomie wirksamen Klimaschutz. Auch der Krieg in der Ukraine hat gezeigt: Wir müssen die fossil-nukleare Energieversorgung schnellstmöglich beenden. Atomkraft und Gas sind Untergangstechnologien - keine Übergangslösungen.

Eine solche Taxonomie ist inakzeptabel – und darf auch nicht als Vorbild für weitere Gesetzesvorhaben und Subventionen dienen darf.

Mehr Details gibt es in unserer ausführlichen Analyse. Außerdem verweisen wir auf unsere Pressemitteilungen zum Thema.

EU-Taxonomie analysiert:

Yellow Deal statt Klimaschutz

Zur Analyse »

Umweltorganisationen fordern EU-Kommission auf, aktuellen Taxonomie-Entwurf zurückzuziehen

Der aktuelle Ukraine-Krieg widerlegt entscheidende Begründung für Aufnahme von Atom und Erdgas in die EU-Taxonomie. Weder Atomkraft noch fossiles Gas tragen zu Versorgungssicherheit bei.

Zur Presse & offenem Brief »

Wie kann ich aktiv werden?

Auch wenn die Verordnung auf EU-Ebene wahrscheinlich nicht mehr verändert wird: Der Protest ist weiterhin notwendig.

Er zeigt den Geldinstituten, dass Investitionen in Atomkraft und in unnötige Erdgasinfrastruktur auch mit „grünem“ Label eine Welle der Empörung nach sich ziehen werden. Der Protest kann, wenn es gut läuft, verhindern, dass diese Regelung als Vorbild für weitere Subventionen oder gar eine direkte Förderung der Atomkraft dient, wie es Frankreichs Präsident Macron bereits gefordert hat. Er zeigt der Bundesregierung, dass diese endlich den Atom-Gas-Deal aufkündigen und sich ernsthaft gegen das Greenwashing durch die Taxonomie einsetzen muss. Und er zeigt, dass die Bundesregierung sich nicht auf dem Abschalten der deutschen AKW und der Erzählung von Erdgas als „Brückentechnologie“ ausruhen kann, sondern aktiv für einen europäischen Atomausstieg und eine vollständige Energiewende eintreten muss.

.ausgestrahlt- Aktivitäten in Bildern

Seit Beginn begleitet .ausgestrahlt die Taxonomieverhandlungen kritisch. Mit offenen Briefen, Presseerklärungen, in Hintergrundgesprächen und mit Social-Media-Aktionen macht .ausgestrahlt – oft im Bündnis mit anderen Umweltorganisationen – die Versuche der Atomlobby öffentlich, neue AKW, Atomtechnik und Laufzeitverlängerungen auf EU-Ebene als „nachhaltige Geldanlage“ zu adeln.

 

Offener Brief vom 18.11.2021 an Olaf Scholz:
Please save the Green Deal: Take action to prevent nuclear energy and fossil gas from being labelled as green

Mehr als 129 internationale Organisationen haben sich am 15. November in einem offenen Brief an Olaf Scholz gewandt. In ihrem Appell fordern sie ihn auf, sich gegen die Aufnahme von Atomkraft und fossilem Gas in die Taxonomie einzusetzen und diese Haltung auch gegenüber der EU-Kommission und Ursula von der Leyen zu vertreten.

offener Brief an Olaf Scholz

Kein grüner Anstrich für Atom und fossiles Gas

Zivilgesellschaft fordert von Olaf Scholz sofortige Intervention bei der Europäischen Kommission

Zur Presse »

Repräsentative Umfrage: Einbezug von Atomkraft gefährdet die EU-Taxonomie zu nachhaltigen Finanzen

Zwei Drittel sagen: Nachhaltigkeitslabel ist unter Einschluss der Atomkraft nicht glaubwürdig.

Weiter »
Podcasts zur EU-Taxonomie

 

Kritischer Bericht zum JRC-Report veröffentlicht

Hinweis auf gravierende Mängel der EU-Bewertung zu Atomenergie in der EU-Taxonomie

Jetzt Lesen »

Der JRC Report – Grundlage für Entscheidungen zu Atomkraft?

Ausfühliche und grundlegende Kritik des Uranium Networks

Jetzt lesen »

EU-Taxonomie - Greenwashing von Erdgas und Atomkraft?

Aufzeichnungen unserer Online-Veranstaltungen zur EU-Taxonomie zum Nachschauen

Ansehen »

Weitere Informationen:

Quellen von .ausgestrahlt:

Pressemitteilungen:

Andere Organisationen und Netzwerke:

Sustainability at risk - A critical analysis of the EU Joint Research technical assessment of nuclear energy

Read more »

EP-NTW online seminar on Nuclear energy and the EU sustainable finance taxonomy

The seminar took place on April 14th 2021. It was co-organized by the European Parliament and Nuclear Transparency Watch.

View »