Fukushima mahnt:
Schweizer AKW abschalten!
Mit Deiner Hilfe wird es rund um den 11. März, den 15. Jahrestag der Fukushima-Katastrophe, wieder zahlreiche Mahnwachen in Baden-Württemberg und anderswo geben – die diesmal besonders auf die Atom-Gefahr aus der Schweiz aufmerksam machen: „Atom-Gefahr beenden – Schweizer AKW abschalten!“
Wo finden Mahnwachen statt?
Hier geht’s zur Übersichtskarte mit allen bereits geplanten Mahnwachen.
Wenn Dein Ort noch nicht dabei ist, dann melde selbst eine Mahnwache an und trage den Termin mit Datum, Ort und Uhrzeit in die Termin-Liste ein. Deine Mahnwache erscheint dann auch als Markierung auf der Karte, damit andere sie finden können.
Kostenloses Mahnwachen-Paket
Alles, was Du für eine Mahnwache brauchst, findest Du im kostenlosen Mahnwachen-Paket von .ausgestrahlt, das Du hier bestellen kannst:
1 Transparent, 5 Fahnen, 20 Luftballons und 3 Plakate (z.B. zum Aufkleben auf Pappschilder) – für die Außenwirkung
100 Flyer – zum Verteilen
5 Unterschriftenlisten – zum Unterschriftensammeln
je 5 .ausgestrahlt-Magazine Nr. 64 (Schwerpunkt Schweizer AKW) + Nr. 66 (druckfrisch) – zum Lesen
Benötigst Du mehr Material, z.B. mehr Flyer, kannst Du diese einfach kostenlos dazu bestellen. Hier gehts zur Material-Übersicht.
Mahnwache bekannt machen
Mach Deine Mahnwache auf Social Media und per E-Mail bekannt, trag sie in lokalen Veranstaltungskalendern ein, bitte andere, das weiterzuverbreiten.
.ausgestrahlt macht Deine Mahnwache gerne mit einer Regionalmail in Deiner Region bekannt. Wir melden uns deswegen bei Dir.
Nach der Mahnwache
Poste Fotos von Deiner Mahnwache in den Sozialen Medien. Nutze gerne den Hashtag "#SchweizerAKWabschalten" und markiere .ausgestrahlt. Schicke Fotos und Presseberichte über Deine Mahnwache an info@ausgestrahlt.de
Mahnwache bei den Behörden anmelden
Mahnwachen stehen als öffentliche Versammlung unter dem Schutz des Grundgesetzes. Eine solche Versammlung bedarf keiner behördlichen Genehmigung. Du musst sie lediglich bei der Versammlungsbehörde anmelden. Dies ist gewöhnlich das Ordnungsamt oder die Polizei der Stadt bzw. des Landkreises. Die Anmeldung kann per Post, per Fax, telefonisch, persönlich und inzwischen meist auch online erfolgen. Laut Versammlungsrecht müssen Versammlungen spätestens 48 Stunden vorher angemeldet werden (Ausnahme: Eil- und Spontanversammlungen). Jede Versammlung benötigt eine*n Versammlungsleiter*in, der*die Ablauf (Beginn und Ende) der Veranstaltung bestimmt und Ansprechpartner*in für evtl. Polizeikräfte vor Ort ist. Wird die Versammlung größer, empfehlen wir ein Team von mindestens drei Leuten: eine Versammlungsleiterin, die*der den Kontakt zur Polizei hält, eine Person, die zu den Teilnehmerinnen spricht/moderiert, und eine weitere Person, die für Fragen von Journalist*innen zur Verfügung steht.